Forderungsabtretung

Von: , Frage gestellt am Mo, 22. Dez 2003

Hallo,

im Interesse eines möglichst einfachen Rechtsstreites wollen wir (einige Unternehmer) uns zusammentun und gegen den Schuldner vorgehen. Dazu ist der "Hauptinvestor" bereit durch Forderungsabtretungen der anderen Unternehmer die Sache in die Hand zu nehmen und die Forderungen durchzuboxen. Wir rechnen dann später untereinander ab.

Nun zur Frage. Was ist notwendig, damit so eine Forderungsabtretung rechtlich auch standfest ist? Also, offene Rechnungen, Mahnungen und der zugrundeliegende Vertrag liegen vor.

Gruß
André

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 1 hilfreich
    Re: Forderungsabtretung

    Hallo,
    man verfasst miteinander eine Abtretungsvereinbarung, die man dem Auftraggeber zusendet. Hierzu bitte ansehen:

    http://www.hochbau.bayern.de/vergabehandbuch/VHB_200...

    und zwar die Formblätter 324 und 325. Das gibt schon mal einen guten Anhalt.

    Kira [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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