Aufbewahrungspflicht

Von: , Frage gestellt am Sa, 27. Dez 2003

Hallo,
wie lange ist die Aufbewahrungspflicht von Unterlagen/Dokumenten für selbständige Kaufleute oder ehemalige Selbständige mittlerweile?
7 Jahre?
Danke & Gruß
Phillyboy

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 22 Minuten 0 hilfreich
    Re: Aufbewahrungspflicht

    Hi,

    meines Wissens mittlerweile 10 Jahre, bin mir aber auch nicht sicher.

    Gruss Hans-Jürgen
    ***

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Aufbewahrungspflicht

    Moin moin,

    nach § 147 AO in Verbindung mit § 257 HGB sind Buchungsbelege, Bilanzen und Inventare 10 Jahre und Geschäftsbriefe 6 Jahre aufzubewahren.

    Darüber hinaus gilt es, im Zweifel auch länger aufzubewahren, damit zivilrechtliche Streitigkeiten geklärt werden können. Deshalb geht man heute bei der optischen Archivierung von mind. 30 Jahren aus. Das ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben sondern eher eine Risikoabsicherung, die häufig nicht notwendig ist.

    gruß

    ALex [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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