Aufbewahrungspflicht

Hallo,
wie lange ist die Aufbewahrungspflicht von Unterlagen/Dokumenten für selbständige Kaufleute oder ehemalige Selbständige mittlerweile?
7 Jahre?
Danke & Gruß
Phillyboy

Hi,

meines Wissens mittlerweile 10 Jahre, bin mir aber auch nicht sicher.

Gruss Hans-Jürgen
***

Moin moin,

nach § 147 AO in Verbindung mit § 257 HGB sind Buchungsbelege, Bilanzen und Inventare 10 Jahre und Geschäftsbriefe 6 Jahre aufzubewahren.

Darüber hinaus gilt es, im Zweifel auch länger aufzubewahren, damit zivilrechtliche Streitigkeiten geklärt werden können. Deshalb geht man heute bei der optischen Archivierung von mind. 30 Jahren aus. Das ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben sondern eher eine Risikoabsicherung, die häufig nicht notwendig ist.

gruß

ALex

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Guckst Du hier:

http://www.reisswolf.de/de/aufbewahrungsfristen/aufb…

Gruß,
LeoLo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]