Kindesunterhalt mit Titel

Von: , Frage gestellt am So, 28. Dez 2003

Hallo an alle, ich hätte hier mal eine Frage:
ich bin seit einigen Jahren alleinerziehender Vater von 2 Kindern. Die Mutter zahlte keine Mark und auch keinen Eurio Unterhalt für die Kinder. Dazu 2 Fragen :

Ich habe einen Titel erwirkt vor einigen Jahren ( 1998 ) zur Zahlung von monatlich 756,00DM für die beiden Kinder. Der Titel besteht immer noch, mittlerweile ist mein Sohn schon über 18 Jahre und meine Tochter wird nächstes Jahr 18 Jahre alt. Was ist mit dem Titel ? Was kann ich mit dem Titel machen, derzeit ist nichts zu holen bei ihr. Müssen die Kinder jetzt eigenständig gegen ihre Mutter vorgehen und einen eigenen Titel erwirken ? Ich hoffe auf informative hilfen von Euch. fruß Winfried

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kindesunterhalt mit Titel

    Hallo an alle, ich hätte hier mal eine Frage:
    ich bin seit einigen Jahren alleinerziehender Vater von 2
    Kindern. Die Mutter zahlte keine Mark und auch keinen Eurio
    Unterhalt für die Kinder. Dazu 2 Fragen :

    Ich habe einen Titel erwirkt vor einigen Jahren ( 1998 ) zur
    Zahlung von monatlich 756,00DM für die beiden Kinder.
    Der Titel ist 30 Jahre gültig. Das heisst er kann 30 Jahre vollstreckt werden. Um ihn zu vollstrecken müsstes Du zum Gericht und dann einen GV zu deiner EX schicken. Wenn das was bringt. Den meistens ist ja nichts zuholen und eine EV ist ja auch nicht hilfreich. Ausserdem kostet der GV 150 Euro die erstmal Du tragen musst.
    Der Titel besteht immer noch, mittlerweile ist mein Sohn schon
    über 18 Jahre und meine Tochter wird nächstes Jahr 18 Jahre
    alt. Was ist mit dem Titel ? Was kann ich mit dem Titel
    machen, derzeit ist nichts zu holen bei ihr. Müssen die Kinder
    jetzt eigenständig gegen ihre Mutter vorgehen und einen
    eigenen Titel erwirken ?
    Der Titel ist ja für die Kinder im Prinzip Du bist ja nur der Vormund. Da die Kinder über 12 Jahre alt sind nützt auch der Gang zum Jugendamt nicht. Das einzigste was Dir und den Kindern bleibt ist der Gang zu Sozialamt. Die bezahlen dann (evt. nicht die volle SDumme) und holen sich das Geld dann von Deiner Ex wieder. So mein Kenntniss stand. Habe selber diese Unterhaltsgeschichte durch und meine Schwägerin hat den gelcihen Fall mit Kindern über 12 Jahre.
    Ich hoffe auf informative hilfen von

    offe ich konnte helfen. Und ich dachte das immer nur die Männer nicht zahlen. Euch. fruß Winfried

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