Gebühr für Lastschriftrückbuchung
Von: , Frage gestellt am Do, 6. Apr 2000
Vom Konto der Ex wurde eine Lastschriftabbuchung verweigert (nicht ausreichende Deckung) und dafür eine Gebühr erhoben.
Nun bin ich mir sicher, vor einiger Zeit gelesen zu haben, dass nicht ausgeführte Lastschriftbuchungen und Rückbuchengen sind mit Extrakosten belegt werden dürfen.
Frage: Weiß eine(r) von euch das entsprechende BFG Urteil?
