Gebühr für Lastschriftrückbuchung

Von: , Frage gestellt am Do, 6. Apr 2000

Vom Konto der Ex wurde eine Lastschriftabbuchung verweigert (nicht ausreichende Deckung) und dafür eine Gebühr erhoben.
Nun bin ich mir sicher, vor einiger Zeit gelesen zu haben, dass nicht ausgeführte Lastschriftbuchungen und Rückbuchengen sind mit Extrakosten belegt werden dürfen.

Frage: Weiß eine(r) von euch das entsprechende BFG Urteil?

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 28 Minuten hilfreich
    Re: Gebühr für Lastschriftrückbuchung

    Hallo Winny,
    ,das Urteil bezog sich auf Gebühren für den Inhaber des nichtgedeckten Kontos, weil da ja keine Leistung erbracht wurde.
    Du kannst es unter http://www.recht.de
    finden, wenn Du dort auf die Bundesgerichte gehst und dann zum BGH.

    Mfg
    Undine [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 17 Stunden hilfreich
      Re^2: Gebühr für Lastschriftrückbuchung

      Hä....für mich böhmische Wälder.....was ist denn nun, wenn meine Bank 12,-- für jede nicht ausgeführte Lastschrift nimmt.

      Z.b. Wenn meine Versicherung versucht DEM xx abzubuchen und nix bekommt weil ich nichts auf meinem Konto habe.
      dann berechnen die mir gleich 12 DEM


      Ist das eigentlich Rechtens ?

      MfG
      Daniela

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: Gebühr für Lastschriftrückbuchung

        Hallo Daniela,
        ist schon rechtens, weil du ja deine Versicherung ermächtigt hast die Summe abzubuchen, somit musst du dafür sorgen dass dein Konto ausreichend gedeckt ist, wenn nicht, musst du halt blechen. ist schon hart, aber ist so...
        Schönes WE und Gruß,
        Maja [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re^4: Gebühr für Lastschriftrückbuchung

          Liebe Maya
          es ging darum, ob die Bank eine Lastrückschrift berechnen darf oder nicht.
          Vielleicht sollte man hier nicht antworten, wenn man zu dem Thema nichts weiss.
          Vermutungen sind hier fehl am platze.
          Weniger ist manchmal eben mehr ;-)
          Gruß
          Roland

          • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
            Re^5: Gebühr für Lastschriftrückbuchung

            Lieber Roland,
            ich habe mir das nicht ausgedacht, sondern mich informiert und zwar von jemanden der in ´ne Bank arbeitet, also nix mit Vermutungen, ich dachte der Typ hatte Ahnung. Wenn ich daran gezweifelt hätte, hätte ich selbstverständlich *geschwiegen*
            Jetzt sehe ich es dass man sich auf nichts (niemanden) verlassen darf.
            Nur: ein Hinweiss dass das so nicht stimmt hätte aber auch gereicht :-b, normalerweise antworte ich nicht wenn ich nur Vermutung habe.
            Gruß,
            Maja Vielleicht sollte man hier nicht
            antworten, wenn man zu dem Thema nichts
            weiss.
            Vermutungen sind hier fehl am platze.
            Weniger ist manchmal eben mehr ;-)
            Gruß
            Roland

            • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
              Re^6: Gebühr für Lastschriftrückbuchung

              Das ist ganz klar, das ein Bankangestellter sowas erzählt. Die Banken wollen das BGH Urteil einfach nicht wahrhaben und kassieren munter weiter. Solange der Kunde nichts dagegen unternimmt...
              Roland

            • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
              Re^7: Gebühr für Lastschriftrückbuchung

              recht herzlichen dank an allen, die mir geantwortet haben. auch wenn es sich um den vampir (ex-frau) handelte, 12,50DM sind eben 12,50DM und davon kann man schon einen schönen nachmittag haben (jedenfalls darf ich ihren unterhalt jetzt einmalig darum kürzen).
              Danke, [E-Mail-Adresse entfernt] [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Gebühr für Lastschriftrückbuchung

    BGH Urteile vom 21.10.97, Az:XI 5/97 und XI ZR 296/96
    Die Bank wird in ihrem eigenen Sicherheitsinteresse tätig, wenn sie eine Einlösung verweigert und damit faktisch entscheidet, dem Kunden keinen weiteren Kredit einzuräumen.Die dabei anfallenden Kosten dürfen nicht dem Kunden berechnet werden.
    Gruß
    Roland

  3. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Re: Gebühr für Lastschriftrückbuchung

    Hallo Winny,

    ich habe da auch noch was gefunden. Denn das Urteil ist nämlich nicht so klar, wie es für manchen scheint:

    http://www.jurathek.de/stadler/urteile3.htm [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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