Re^4: widerruf bei bankeinzug - und nun?
Hallo,
bevor du über einen mahnbescheid nachdenkst, solltest du überlegen, ob es sich vom Rechnungsbetrag her überhaupt lohnt.
Unter 30,00 EUR würde ich mir die Mühe niemals machen.
und wie sieht es mit dem erfolg bei einem mahnbescheid aus?
Das kann man nicht pauschal beantworten.
Wir haben derzeit etwa 80 Mahnbescheide/Vollstreckungsbescheide laufen.
Einige Kunden bezahlen sofort nach Zustellung des Mahnbescheids, andere ersuchen eine Ratenzahlung, die meisten jedoch rühren sich einfach gar nicht.
Da du aber mit Zustellen des Vollstreckungsbescheids einen Titel erwirkst, der 30 Jahre lang gültig ist, hast du eine reelle Chance, irgendwann einmal an dein Geld zu kommen (zuzüglich der Zinsen).
wie macht man einen mahnbescheid?
Du bekommst das Formular im Schreibwarenladen für 1,00 bis 1,60 EUR.
Das erste Ausfüllen sieht erst einmal sehr kompliziert aus, ist es aber nicht.
Wie gesagt, ich bin dir gerne dabei behilflich, wenn du ernst machen willst.
was kostet das?
Das hängt von der Hauptforderung ab.
Bis 300 EUR Hauptforderung beträgt die Gebühr 12,50 EUR
Bis 600 EUR Hauptforderung beträgt die Gebühr 17,50 EUR
Bis 900 EUR Hauptforderung beträgt die Gebühr 22,50 EUR
Und so weiter.
Diese Gebühr mußt du beim Amtsgericht bezahlen, stellst sie aber dem Schuldner in Rechnung.
wie lange
dauert die abwicklung dann?
Nach Einreichen des MB beim Amtsgericht dauert die Zustellung etwa 1-3 Wochen, je nachdem, wie viel dort zu tun ist.
Dann bekommst du einen Durschlag des MB.
Dies ist gleichzeitig das Formualr zum Erlass eines Vollstreckungsbescheids.
Hier muß eine Frist von 2 Wochen beachtet werden.
Zahlt dein Schuldner also 2 Wochen nach Zustellung des MB nicht (Datum der Zustellung ist auf dem Formular vermerkt), so kannst du den Vollstreckungsbescheid erlassen.
Die Zustellung dauert dann wieder 1-3 Wochen und du bekommst dann wieder einen Durschlag mit dem Datum der Zustellung des Vollstreckungsbescheids.
Dies ist dann auch gleichzeitig dein Titel.
Theoretisch könntest du jetzt vollstrecken, also den Gerichtsvollzieher beauftragen.
Entweder gibt es etwas zu pfänden, oder aber du erwirkst, dass der Schuldner eine eidesstattliche Erklärung abgeben muß.
Dann gibt es auch noch die Möglichkeit der Lohnpfändung etc.
In wie weit das alles von Erfolg gekrönt ist, kann dir leider niemand sagen.
Wie gesagt, für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Vanessa