widerruf bei bankeinzug - und nun?

Von: , Frage gestellt am Mo, 29. Dez 2003

hallo,

wir haben einen kleinen online-shop und bieten unseren kunden an, per bankeinzug zu zahlen. bei bankeinzug ist ja es so, dass der kunde bis zu 6 wochen nach der abbuchung die buchung widerrufen kann.

genau das ist jetzt bei uns passiert. betrag wurde zurückgebucht. paket kam aber nachweislich an, kunde hat unterschrieben. (beleg liegt vor)

leider ist dieser kunde auch nicht per telefon erreichbar (kein anschluss unter dieser nummer.... bestimmt nur vertippt...)

was nun? wir haben ihn per mail angeschrieben und um klärung gebeten. was machen wir wenn er sich nicht meldet? da ich auch keine lust habe, erst noch wochenlang mahnungen per post zu verschicken will ich sofort einen schritt weiter gehen. wie sieht der aus? zum anwalt? gibt es keine lösung, die mich mehr oder weniger nichts kostet???

danke für eure hilfe

blubber

16 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: widerruf bei bankeinzug - und nun?

    Hallo blubber,

    für den Anwalt ist es noch etwas früh. Wie lang ist der Wareneingang beim Kunden her? Hast du ihn auf sein Widerrufs-oder Rückgaberecht hingewiesen? Vielleicht bekommst du ja in den nächsten Tagen die Ware komentarlos zurück. Das geht 14 Tage lang, und wenn du nicht auf dieses Recht hingewiesen hast auch viel länger.

    Ist zwar nicht die feine Art auf diese Weise vom Rückgaberecht gebrauch zu machen, aber erlebt habe ich es auch schon.

    Wie hoch war der Warenwert. Bei einer höheren Summe würd ich umgehend schriftlich (nicht per Mail) anfragen, und das per Einschreiben mit Rückschein. Solte Betrug vorliegen brauchst du den Nachweis des Schriftverkehrs.

    Es kann natürlich auch sein das die Rückbuchung ein Irrtum war. Das gibts. Müßte sich aber auch mit einem Brief klären lassen.

    Gruß,
    Stephan

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: widerruf bei bankeinzug - und nun?

      Hallo Stephan, Wie hoch war der Warenwert. Bei einer höheren Summe würd ich
      umgehend schriftlich (nicht per Mail) anfragen, und das per
      Einschreiben mit Rückschein. Solte Betrug vorliegen brauchst
      du den Nachweis des Schriftverkehrs.
      Wie kommst du darauf, dass man einen Nachweis für den Schriftverkehr benötigt ?
      Man muß noch nicht einmal mehr mahnen, sondern kann nach fälliger Rechnung sofort den mahnbescheid erlassen, ohne auch nur eine Zahlungserinnerung verschickt zu haben.

      Wir erstatten häufiger Anzeige und Strafantrag, wenn Lastschriften widersprochen wird oder sie nicht eingelöst werden.
      Einen Nachweis für meinen Schriftverkehr habe ich noch nie benötigt.

      Herzliche Grüße,
      Vanessa

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: widerruf bei bankeinzug - und nun?

        Wir erstatten häufiger Anzeige und Strafantrag, wenn
        Lastschriften widersprochen wird oder sie nicht eingelöst
        werden.
        und wie sieht es mit dem erfolg bei einem mahnbescheid aus? wie macht man einen mahnbescheid? was kostet das? wie lange dauert die abwicklung dann?

        fragen über fragen... :-)

        schonmal danke für eure hilfe....

        blubber

        • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: widerruf bei bankeinzug - und nun?

          und wie sieht es mit dem erfolg bei einem mahnbescheid aus?
          wie macht man einen mahnbescheid? was kostet das? wie lange
          dauert die abwicklung dann?

          Ich habe vor kurzem (allerdings über einen bundesweit tätigen Anwalt) einen Titel erwirkt. Von Absenden der Belege an den Anwalt bis zum Vollstreckungsbescheid hat es (wenn ich mich richtg erinnere) 3 Monate gebraucht.

          Der Schuldner bekommt den Mahnbescheid und hat eine Einspruchsfrist von 6 (?) Wochen, dann kommt der Vollstreckungsbescheid mit einer weiteren Frist von 4 (?) Wochen. Danach ist der Vollstreckungsbescheid wirksam und du hast einen Titel gegen den Schuldner, der 30 Jahre einlösbar bleibt.

          Ok, und alle, die es besser wissen bitte jetzt melden :-)

          • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: widerruf bei bankeinzug - und nun?

            Hallo Susanne,

            du erlaubst ein paar kleine "Korrekturen" ;-) Ich habe vor kurzem (allerdings über einen bundesweit tätigen
            Anwalt) einen Titel erwirkt. Von Absenden der Belege an den
            Anwalt bis zum Vollstreckungsbescheid hat es (wenn ich mich
            richtg erinnere) 3 Monate gebraucht.
            Man spart eine Menge Zeit und Geld, wenn man den Mahnbescheid selbst ausfüllt. Der Schuldner bekommt den Mahnbescheid und hat eine
            Einspruchsfrist von 6 (?) Wochen,
            2 Wochen sind es dann kommt der
            Vollstreckungsbescheid mit einer weiteren Frist von 4 (?)
            Wochen.
            Und auch hier ist die Frist nur 2 Wochen, wobei man gegen den VB nicht mehr so ohne weiteres Widerspruch einlegen kann, denn die Chance hatte man ja bereits im Vorfeld (Mahnbescheid). Danach ist der Vollstreckungsbescheid wirksam und du
            hast einen Titel gegen den Schuldner, der 30 Jahre einlösbar
            bleibt.

            Ok, und alle, die es besser wissen bitte jetzt melden :-)
            Soeben geschehen ;-)

            Herzliche Grüße,
            Vanessa

            • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: widerruf bei bankeinzug - und nun?

              Hallöchen, Man spart eine Menge Zeit und Geld, wenn man den Mahnbescheid
              selbst ausfüllt.
              das kann nur jemand schreiben, der so was schon öfter gemacht hat. Alle in meinem Umfeld, die die Dinger selbst ausgefüllt haben, haben dafür Lehrgeld bezahlt, weil sie bei den Kosten usw. Fehler gemacht haben. Wenn man da schon keinen Anwalt einschalten will, sollte man zumindest Kontakt zum Gericht (Rechtspfleger) aufnehmen.

              Gruß,
              Christian

            • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
              Re^7: Ausfüllen des MB einfacher, als viele denken

              Hallo Christian, Man spart eine Menge Zeit und Geld, wenn man den Mahnbescheid
              selbst ausfüllt.
              das kann nur jemand schreiben, der so was schon öfter gemacht
              hat.
              Nun, ich habe vor ca. einem Jahr auch meinen ersten Mahnbescheid alleine ausgefüllt - allerdings habe ich es mir von einer netten Dame vom Amtsgericht telefonisch erklären lassen.
              Es sieht wirklich nur kompliziert aus, ist es aber nicht, wenn man Hilfestellung bekommt.
              Und diese biete ich gerne an, denn am Telefon mit dem Formular vor sich kann man das sehr gut erklären. Alle in meinem Umfeld, die die Dinger selbst ausgefüllt
              haben, haben dafür Lehrgeld bezahlt, weil sie bei den Kosten
              usw. Fehler gemacht haben.
              Die Gerichtskosten sind auf der Rückseite des Mahnbeschieds angegeben, die eigenen Auslagen (Porto, Mahngebühr, Rückbuchung Lastschrift, Formulare etc.) kennt man ja. Und bei den Zinsen ist es sinnvoll, 5% über dem Basiszinssatz zu schreiben. Ausrechnen muß und kann man das ja anfangs gar nicht. Wenn man da schon keinen Anwalt
              einschalten will, sollte man zumindest Kontakt zum Gericht
              (Rechtspfleger) aufnehmen.
              Richtig, oder eben zu jemandem, der Routine beim Ausfüllen hat .... ich sitze gerade wieder über unserem Mahnwesen und werde mich gleich an die Mahnbescheide machen - leidiges Thema, aber wirklich viel einfacher, als man denkt.

              Das einzige Lehrgeld, das ich bezahlt habe, waren 1,20 EUR für das Formular, weil ich mich in einer Spalte geirrt hatte. Aber das passiert einem dann auch nur einmal, denn so prickelnd ist das Ausfüllen auch nicht ;-)

              Herzliche Grüße,
              Vanessa

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^6: widerruf bei bankeinzug - und nun?

              du erlaubst ein paar kleine "Korrekturen" ;-)

              Natürlich, denn ich bin schließlich nicht vom Fach. War eigentlich nur als kleiner Leitfaden gedacht, dass es eben soooooo lange nicht dauert. (Ich hätte ja auch genau nachschauen können, war nur zu faul mir den Ordner zu holen:-) Man spart eine Menge Zeit und Geld, wenn man den Mahnbescheid
              selbst ausfüllt.

              Werde ich in den nächsten Tagen auch mal versuchen, der Anwalt ist mir nämlich auch zu teuer... Ok, und alle, die es besser wissen bitte jetzt melden :-)
              Soeben geschehen ;-)
              Es ist immer gut Leute zu haben, die es schon selbst gemacht haben und sich besser auskennen als jemand, der alles nur dem Anwalt überlässt *schäm*

              Ich bin eben kein Fachmann...

        • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: widerruf bei bankeinzug - und nun?

          Hallo,

          bevor du über einen mahnbescheid nachdenkst, solltest du überlegen, ob es sich vom Rechnungsbetrag her überhaupt lohnt.
          Unter 30,00 EUR würde ich mir die Mühe niemals machen. und wie sieht es mit dem erfolg bei einem mahnbescheid aus?
          Das kann man nicht pauschal beantworten.
          Wir haben derzeit etwa 80 Mahnbescheide/Vollstreckungsbescheide laufen.

          Einige Kunden bezahlen sofort nach Zustellung des Mahnbescheids, andere ersuchen eine Ratenzahlung, die meisten jedoch rühren sich einfach gar nicht.
          Da du aber mit Zustellen des Vollstreckungsbescheids einen Titel erwirkst, der 30 Jahre lang gültig ist, hast du eine reelle Chance, irgendwann einmal an dein Geld zu kommen (zuzüglich der Zinsen). wie macht man einen mahnbescheid?
          Du bekommst das Formular im Schreibwarenladen für 1,00 bis 1,60 EUR.

          Das erste Ausfüllen sieht erst einmal sehr kompliziert aus, ist es aber nicht.
          Wie gesagt, ich bin dir gerne dabei behilflich, wenn du ernst machen willst. was kostet das?
          Das hängt von der Hauptforderung ab.
          Bis 300 EUR Hauptforderung beträgt die Gebühr 12,50 EUR
          Bis 600 EUR Hauptforderung beträgt die Gebühr 17,50 EUR
          Bis 900 EUR Hauptforderung beträgt die Gebühr 22,50 EUR

          Und so weiter.

          Diese Gebühr mußt du beim Amtsgericht bezahlen, stellst sie aber dem Schuldner in Rechnung. wie lange
          dauert die abwicklung dann?
          Nach Einreichen des MB beim Amtsgericht dauert die Zustellung etwa 1-3 Wochen, je nachdem, wie viel dort zu tun ist.
          Dann bekommst du einen Durschlag des MB.
          Dies ist gleichzeitig das Formualr zum Erlass eines Vollstreckungsbescheids.
          Hier muß eine Frist von 2 Wochen beachtet werden.
          Zahlt dein Schuldner also 2 Wochen nach Zustellung des MB nicht (Datum der Zustellung ist auf dem Formular vermerkt), so kannst du den Vollstreckungsbescheid erlassen.

          Die Zustellung dauert dann wieder 1-3 Wochen und du bekommst dann wieder einen Durschlag mit dem Datum der Zustellung des Vollstreckungsbescheids.

          Dies ist dann auch gleichzeitig dein Titel.
          Theoretisch könntest du jetzt vollstrecken, also den Gerichtsvollzieher beauftragen.
          Entweder gibt es etwas zu pfänden, oder aber du erwirkst, dass der Schuldner eine eidesstattliche Erklärung abgeben muß.
          Dann gibt es auch noch die Möglichkeit der Lohnpfändung etc.

          In wie weit das alles von Erfolg gekrönt ist, kann dir leider niemand sagen.


          Wie gesagt, für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

          Herzliche Grüße,
          Vanessa



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