Widerruf bei bankeinzug - und nun?

hallo,

wir haben einen kleinen online-shop und bieten unseren kunden an, per bankeinzug zu zahlen. bei bankeinzug ist ja es so, dass der kunde bis zu 6 wochen nach der abbuchung die buchung widerrufen kann.

genau das ist jetzt bei uns passiert. betrag wurde zurückgebucht. paket kam aber nachweislich an, kunde hat unterschrieben. (beleg liegt vor)

leider ist dieser kunde auch nicht per telefon erreichbar (kein anschluss unter dieser nummer… bestimmt nur vertippt…)

was nun? wir haben ihn per mail angeschrieben und um klärung gebeten. was machen wir wenn er sich nicht meldet? da ich auch keine lust habe, erst noch wochenlang mahnungen per post zu verschicken will ich sofort einen schritt weiter gehen. wie sieht der aus? zum anwalt? gibt es keine lösung, die mich mehr oder weniger nichts kostet???

danke für eure hilfe

blubber

Hallo blubber,

für den Anwalt ist es noch etwas früh. Wie lang ist der Wareneingang beim Kunden her? Hast du ihn auf sein Widerrufs-oder Rückgaberecht hingewiesen? Vielleicht bekommst du ja in den nächsten Tagen die Ware komentarlos zurück. Das geht 14 Tage lang, und wenn du nicht auf dieses Recht hingewiesen hast auch viel länger.

Ist zwar nicht die feine Art auf diese Weise vom Rückgaberecht gebrauch zu machen, aber erlebt habe ich es auch schon.

Wie hoch war der Warenwert. Bei einer höheren Summe würd ich umgehend schriftlich (nicht per Mail) anfragen, und das per Einschreiben mit Rückschein. Solte Betrug vorliegen brauchst du den Nachweis des Schriftverkehrs.

Es kann natürlich auch sein das die Rückbuchung ein Irrtum war. Das gibts. Müßte sich aber auch mit einem Brief klären lassen.

Gruß,
Stephan

Hallo Stephan,

Wie hoch war der Warenwert. Bei einer höheren Summe würd ich
umgehend schriftlich (nicht per Mail) anfragen, und das per
Einschreiben mit Rückschein. Solte Betrug vorliegen brauchst
du den Nachweis des Schriftverkehrs.

Wie kommst du darauf, dass man einen Nachweis für den Schriftverkehr benötigt ?
Man muß noch nicht einmal mehr mahnen, sondern kann nach fälliger Rechnung sofort den mahnbescheid erlassen, ohne auch nur eine Zahlungserinnerung verschickt zu haben.

Wir erstatten häufiger Anzeige und Strafantrag, wenn Lastschriften widersprochen wird oder sie nicht eingelöst werden.
Einen Nachweis für meinen Schriftverkehr habe ich noch nie benötigt.

Herzliche Grüße,
Vanessa

Hallo,

wir haben einen kleinen online-shop und bieten unseren kunden
an, per bankeinzug zu zahlen. bei bankeinzug ist ja es so,
dass der kunde bis zu 6 wochen nach der abbuchung die buchung
widerrufen kann.

Ja leider, das erleben wir auch immer wieder …

genau das ist jetzt bei uns passiert. betrag wurde
zurückgebucht.

Nach welcher Zeit ?
Mit welcher Begründung der Bank ? (Konto erloschen, wegen Widerspruchs, nicht bezahlt ?)

paket kam aber nachweislich an, kunde hat
unterschrieben. (beleg liegt vor)

Diesen Beleg unbedingt aufbewahren !!!

leider ist dieser kunde auch nicht per telefon erreichbar
(kein anschluss unter dieser nummer… bestimmt nur
vertippt…)

Auch das kommt ganz oft vor … riecht in der Tat nach Betrug (daher auch unbedingt die Onlineshop-Bestellung aufbewahren !) .
Hast du es schon einmal über die Klicktel versucht ? Ist dein Kunde dort eingetragen ?
Oder evtl. ein ähnlicher name in der gleichen Straße/Hausnummer ?

was nun? wir haben ihn per mail angeschrieben und um klärung
gebeten.

Meine Erfahrungen der letzten 2 Jahre sagen, dass dies leider vergebene Liebesmüh ist.
Dein Kunde weiß ja, dass er eine Rechnung zu begleichen hat.
Wenn er zahlen will, tut er es.

was machen wir wenn er sich nicht meldet?

Von wann ist die Rechnung ?
Sind bereits gut 2 Wochen verstrichen, würde ich eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung von 7 Tagen per Post schicken. In dieser würde ich auch gleich zum Ausdruck bringen, dass nach Ablauf der Frist das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird und du dir eine Betrugsanzeige vorbehälst - das wirkt oft schon.

da ich auch
keine lust habe, erst noch wochenlang mahnungen per post zu
verschicken will ich sofort einen schritt weiter gehen. wie
sieht der aus? zum anwalt? gibt es keine lösung, die mich mehr
oder weniger nichts kostet???

Anwalt kostet immer und wahrscheinlich bleibst du dann auch noch auf den Kosten sitzen.

Einen Mahnbescheid kannst du selber ausfüllen und zum Amtsgericht bringen.
Das ist der günstigste Weg.

Allerdings würde ich unabhängig davon sehr ernsthaft über eine Strafanzeige nachdenken.

Gerne bin ich dir bei diesen Dingen behilflich.
Allerdings ist das sehr lästig in Schriftform. Wenn du also magst, schicke ich dir meine Telefonnummer per Mail.

Viele Grüße,
Vanessa

Hallo,

bei bankeinzug ist ja es so,
dass der kunde bis zu 6 wochen nach der abbuchung die buchung
widerrufen kann.

ohne jetzt zum aktuellen Fall was beisteuern zu wollen: Die Rückbuchung kann bis sechs Wochen nach Rechnungsabschluß erfolgen und zwar nach Rechnungsabschluß des Kunden. D.h. im Extremfall kann es sein, daß die Rückbuchung nach 7,5 Monaten nach der Abbuchung erfolgt (wenn ich nicht irre, ist mindestens halbjährlicher Abschluß vorgeschrieben, wenn nicht, dann sogar ein Jahr + sechs Wochen nach Abbuchung). Das sollte man bei der Disposition berücksichtigen.

Gruß,
Christian

Wir erstatten häufiger Anzeige und Strafantrag, wenn
Lastschriften widersprochen wird oder sie nicht eingelöst
werden.

und wie sieht es mit dem erfolg bei einem mahnbescheid aus? wie macht man einen mahnbescheid? was kostet das? wie lange dauert die abwicklung dann?

fragen über fragen… :smile:

schonmal danke für eure hilfe…

blubber

Wie kommst du darauf, dass man einen Nachweis für den
Schriftverkehr benötigt ?

Hallo Vanessa,

in so einem Fall ist es besser jeden Schritt nachweisen zu können. Man weiß ja nie was sich noch daraus entwickelt. Wenn man dann vorm Richter steht sieht es immer besser aus wenn man Nachweise hat. Der Käufer fängt an sich raus zu reden, hat angeblich nie einen Brief erhalten, war vorher nie auffällig und schon steht man als Käger auf dem Schlauch. Da klingt mir wieder der Satz eines Richters im Ohr:„Hier wird Recht gesprochen, nicht Gerechtigkeit“.

Das sollte nicht heißen das man nicht sofort das schwerste Geschütz auffahren könnte, ich würde aber mindestens einen Versuch starten bevor ich den Rechtsweg einschlage. Könnte sich ja doch um ein Irrtum handeln.

Gruß,
Stephan

und wie sieht es mit dem erfolg bei einem mahnbescheid aus?
wie macht man einen mahnbescheid? was kostet das? wie lange
dauert die abwicklung dann?

Ich habe vor kurzem (allerdings über einen bundesweit tätigen Anwalt) einen Titel erwirkt. Von Absenden der Belege an den Anwalt bis zum Vollstreckungsbescheid hat es (wenn ich mich richtg erinnere) 3 Monate gebraucht.

Der Schuldner bekommt den Mahnbescheid und hat eine Einspruchsfrist von 6 (?) Wochen, dann kommt der Vollstreckungsbescheid mit einer weiteren Frist von 4 (?) Wochen. Danach ist der Vollstreckungsbescheid wirksam und du hast einen Titel gegen den Schuldner, der 30 Jahre einlösbar bleibt.

Ok, und alle, die es besser wissen bitte jetzt melden :smile:

Hallo Susanne,

du erlaubst ein paar kleine „Korrekturen“ :wink:

Ich habe vor kurzem (allerdings über einen bundesweit tätigen
Anwalt) einen Titel erwirkt. Von Absenden der Belege an den
Anwalt bis zum Vollstreckungsbescheid hat es (wenn ich mich
richtg erinnere) 3 Monate gebraucht.

Man spart eine Menge Zeit und Geld, wenn man den Mahnbescheid selbst ausfüllt.

Der Schuldner bekommt den Mahnbescheid und hat eine
Einspruchsfrist von 6 (?) Wochen,

2 Wochen sind es

dann kommt der
Vollstreckungsbescheid mit einer weiteren Frist von 4 (?)
Wochen.

Und auch hier ist die Frist nur 2 Wochen, wobei man gegen den VB nicht mehr so ohne weiteres Widerspruch einlegen kann, denn die Chance hatte man ja bereits im Vorfeld (Mahnbescheid).

Danach ist der Vollstreckungsbescheid wirksam und du
hast einen Titel gegen den Schuldner, der 30 Jahre einlösbar
bleibt.

Ok, und alle, die es besser wissen bitte jetzt melden :smile:

Soeben geschehen :wink:

Herzliche Grüße,
Vanessa

Hallo Christian,

bei bankeinzug ist ja es so,
dass der kunde bis zu 6 wochen nach der abbuchung die buchung
widerrufen kann.

ohne jetzt zum aktuellen Fall was beisteuern zu wollen: Die
Rückbuchung kann bis sechs Wochen nach
Rechnungsabschluß erfolgen und zwar nach
Rechnungsabschluß des Kunden. D.h. im Extremfall kann es sein,
daß die Rückbuchung nach 7,5 Monaten nach der Abbuchung
erfolgt (wenn ich nicht irre, ist mindestens halbjährlicher
Abschluß vorgeschrieben, wenn nicht, dann sogar ein Jahr +
sechs Wochen nach Abbuchung). Das sollte man bei der
Disposition berücksichtigen.

Leider ist es noch deutlich komplizierter.
Ganz offizizell kannst du als Kontoinhaber einer Lastschrift auf deinem Konto 2 Jahre lang widersprechen.
Allerdings hängt das sehr von der jeweiligen Bank ab.
Bei der Sparkasse Celle z.B. geht das ohne irgendwelche Erklärungen.
Bei der Sparkasse Hannover hingegen mußte ich den Widerspruch begründen und der „Lastschrifteneinzieher“ wurde informiert bzw. gefragt, hatte also die Möglickeit, Stellung zu nehmen.

Diese beiden Fälle haben wir aus reiner Neugier ausprobiert, da die Meinungen hier sehr weit auseinandergehen.

Für alle, die mich jetzt gleich an den Pranger stellen wollen :
Ich habe diese Widersprüche in Absprache gemacht und meine Rechnungen bezahlt :smile:

Wie gesagt, es gibt hier leider kein klar formuliertes Gesetz.

Herzliche Grüße,
Vanessa

Hallo,

bevor du über einen mahnbescheid nachdenkst, solltest du überlegen, ob es sich vom Rechnungsbetrag her überhaupt lohnt.
Unter 30,00 EUR würde ich mir die Mühe niemals machen.

und wie sieht es mit dem erfolg bei einem mahnbescheid aus?

Das kann man nicht pauschal beantworten.
Wir haben derzeit etwa 80 Mahnbescheide/Vollstreckungsbescheide laufen.

Einige Kunden bezahlen sofort nach Zustellung des Mahnbescheids, andere ersuchen eine Ratenzahlung, die meisten jedoch rühren sich einfach gar nicht.
Da du aber mit Zustellen des Vollstreckungsbescheids einen Titel erwirkst, der 30 Jahre lang gültig ist, hast du eine reelle Chance, irgendwann einmal an dein Geld zu kommen (zuzüglich der Zinsen).

wie macht man einen mahnbescheid?

Du bekommst das Formular im Schreibwarenladen für 1,00 bis 1,60 EUR.

Das erste Ausfüllen sieht erst einmal sehr kompliziert aus, ist es aber nicht.
Wie gesagt, ich bin dir gerne dabei behilflich, wenn du ernst machen willst.

was kostet das?

Das hängt von der Hauptforderung ab.
Bis 300 EUR Hauptforderung beträgt die Gebühr 12,50 EUR
Bis 600 EUR Hauptforderung beträgt die Gebühr 17,50 EUR
Bis 900 EUR Hauptforderung beträgt die Gebühr 22,50 EUR

Und so weiter.

Diese Gebühr mußt du beim Amtsgericht bezahlen, stellst sie aber dem Schuldner in Rechnung.

wie lange
dauert die abwicklung dann?

Nach Einreichen des MB beim Amtsgericht dauert die Zustellung etwa 1-3 Wochen, je nachdem, wie viel dort zu tun ist.
Dann bekommst du einen Durschlag des MB.
Dies ist gleichzeitig das Formualr zum Erlass eines Vollstreckungsbescheids.
Hier muß eine Frist von 2 Wochen beachtet werden.
Zahlt dein Schuldner also 2 Wochen nach Zustellung des MB nicht (Datum der Zustellung ist auf dem Formular vermerkt), so kannst du den Vollstreckungsbescheid erlassen.

Die Zustellung dauert dann wieder 1-3 Wochen und du bekommst dann wieder einen Durschlag mit dem Datum der Zustellung des Vollstreckungsbescheids.

Dies ist dann auch gleichzeitig dein Titel.
Theoretisch könntest du jetzt vollstrecken, also den Gerichtsvollzieher beauftragen.
Entweder gibt es etwas zu pfänden, oder aber du erwirkst, dass der Schuldner eine eidesstattliche Erklärung abgeben muß.
Dann gibt es auch noch die Möglichkeit der Lohnpfändung etc.

In wie weit das alles von Erfolg gekrönt ist, kann dir leider niemand sagen.

Wie gesagt, für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,
Vanessa

Vermutlich kein echter Widerruf

Hallo Blubber,

ich weiß nicht, ob das einer meiner Vorredner erwähnt hat, aber manchmal hat der Kunde selbst mit der Rückbuchung nichts zu tun, sondern seine Bank. Manche Banken (z.B. Postbank) fordern eine schriftliche, vom Kunden unterschriebene Abbuchungsauftragsbestätigung. Vielleicht fragst Du Dich, warum die denn erst das Geld überwiesen und dann wieder zurückgefordert haben - aber die haben nichts überwiesen, sondern Deine eigene Bank hat Dir den Betrag bis auf weiteres zur Verfügung gestellt und dann erst bei den anderen Banken gefragt, ob sie das Geld für Dich „haben kann“.

Aus diesem Grunde habe ich in meinem Online-Angebot das Lastschriftverfahren bis auf weiteres eingestellt :frowning: .

Schöne Grüße,

Mohamed.

Lastschriftenrückgabe
Hallöchen,

Leider ist es noch deutlich komplizierter.

eigentllich ist es noch viel einfacher: Gemäß AGB der Banken und Sparkassen - und die sind in Deutschland weiterstgehend identisch - hat derjenige, dem eine Lastschrift aus dem Einzugsermächtigungsverfahren belastet wurde, das Recht, dieser Belastung bis sechs Wochen nach Rechnungsabschluß widersprechen (Rechtsverhältnis zwischen Bank und Kunde).

Wenn die Bank/Sparkasse auch nach Ablauf dieser Frist einen Widerspruch akzeptiert, ist das deren Privatvergnügen und sie kann sich dann mit der Bank des Einreichers rumärgern, denn das Lastschriftabkommen zwischen den deutschen Kreditinstituten sieht nur eine Rückgabefrist von sechs Wochen nach Belastung vor.

Einen Rechtsanspruch auf Lastschriftrückgabe gibt es jedenfalls nur bis sechs Wochen nach Rechnungsabschluß.

Gruß,
Christian

Hallöchen,

Man spart eine Menge Zeit und Geld, wenn man den Mahnbescheid
selbst ausfüllt.

das kann nur jemand schreiben, der so was schon öfter gemacht hat. Alle in meinem Umfeld, die die Dinger selbst ausgefüllt haben, haben dafür Lehrgeld bezahlt, weil sie bei den Kosten usw. Fehler gemacht haben. Wenn man da schon keinen Anwalt einschalten will, sollte man zumindest Kontakt zum Gericht (Rechtspfleger) aufnehmen.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

Man spart eine Menge Zeit und Geld, wenn man den Mahnbescheid
selbst ausfüllt.

das kann nur jemand schreiben, der so was schon öfter gemacht
hat.

Nun, ich habe vor ca. einem Jahr auch meinen ersten Mahnbescheid alleine ausgefüllt - allerdings habe ich es mir von einer netten Dame vom Amtsgericht telefonisch erklären lassen.
Es sieht wirklich nur kompliziert aus, ist es aber nicht, wenn man Hilfestellung bekommt.
Und diese biete ich gerne an, denn am Telefon mit dem Formular vor sich kann man das sehr gut erklären.

Alle in meinem Umfeld, die die Dinger selbst ausgefüllt
haben, haben dafür Lehrgeld bezahlt, weil sie bei den Kosten
usw. Fehler gemacht haben.

Die Gerichtskosten sind auf der Rückseite des Mahnbeschieds angegeben, die eigenen Auslagen (Porto, Mahngebühr, Rückbuchung Lastschrift, Formulare etc.) kennt man ja. Und bei den Zinsen ist es sinnvoll, 5% über dem Basiszinssatz zu schreiben. Ausrechnen muß und kann man das ja anfangs gar nicht.

Wenn man da schon keinen Anwalt
einschalten will, sollte man zumindest Kontakt zum Gericht
(Rechtspfleger) aufnehmen.

Richtig, oder eben zu jemandem, der Routine beim Ausfüllen hat … ich sitze gerade wieder über unserem Mahnwesen und werde mich gleich an die Mahnbescheide machen - leidiges Thema, aber wirklich viel einfacher, als man denkt.

Das einzige Lehrgeld, das ich bezahlt habe, waren 1,20 EUR für das Formular, weil ich mich in einer Spalte geirrt hatte. Aber das passiert einem dann auch nur einmal, denn so prickelnd ist das Ausfüllen auch nicht :wink:

Herzliche Grüße,
Vanessa

aber manchmal hat der Kunde selbst mit der Rückbuchung nichts
zu tun, sondern seine Bank. Manche Banken (z.B. Postbank)
fordern eine schriftliche, vom Kunden unterschriebene
Abbuchungsauftragsbestätigung.

Mal rein interessehalber: Was soll das denn sein?

Gruß,
Christian

du erlaubst ein paar kleine „Korrekturen“ :wink:

Natürlich, denn ich bin schließlich nicht vom Fach. War eigentlich nur als kleiner Leitfaden gedacht, dass es eben soooooo lange nicht dauert. (Ich hätte ja auch genau nachschauen können, war nur zu faul mir den Ordner zu holen:smile:

Man spart eine Menge Zeit und Geld, wenn man den Mahnbescheid
selbst ausfüllt.

Werde ich in den nächsten Tagen auch mal versuchen, der Anwalt ist mir nämlich auch zu teuer…

Ok, und alle, die es besser wissen bitte jetzt melden :smile:

Soeben geschehen :wink:

Es ist immer gut Leute zu haben, die es schon selbst gemacht haben und sich besser auskennen als jemand, der alles nur dem Anwalt überlässt *schäm*

Ich bin eben kein Fachmann…