Urheberrecht verletzt? Text recht lang.
Von: , Frage gestellt am Sa, 8. Apr 2000
Hallo WWW-Experten für Recht,
Ich stecke etwas in der Tinte:
ich habe gerade die Abschlußprüfung in einem Fach geschrieben, für das der Dozent selbst ein Buch herausgegeben hat und das er in seiner Vorlesung als Standardwerk benutzt. Anstelle dieses Buches habe ich aber eine Kopie davon benutzt.
Nach der Prüfung erklärte mir der Dozent, daß ich deswegen eine Straftat begangen habe. Ich habe seiner Meinung nach das Urheberrecht verletzt. Ein entsprechender Vermerk im Einband des Buchs lege eindeutig fest, daß jedwede Kopie verboten sei. Er wollte dann wissen, wie ich an die Kopie gekommen war.
Ich hatte die Kopie in der Prüfung benutzt, weil ich wußte, daß ein anderer Student sich vor dessen Klausur bei dem Dozent erkundigt hatte und er damals die Kopie benutzen durfte. Von diesem Studenten hatte ich die Kopie zum Selbstkostenpreis erworben. So verwies ich jetzt an diesen anderen Studenten, der damals die Kopie benutzen durfte, und wähnte mich im Recht.
Der Dozent ließ sich jedoch nicht überzeugen. Er behauptete sogar, daß die Kopie wahrscheinlich nicht zum Selbstkostenpreis entstanden sei und der Kopierer einen gewissen Profit mit dem Kopieren erzielt haben müsse, und wollte den Namen des Studenten wissen. Da ich annahm, im Recht zu sein, und weil ich hoffte, der Dozent würde sich an ihn erinnern. Dieser muß sich nun im Verlauf der nächsten Tage bei dem Dozent melden. Da er möglicherweise alles abstreitet (so der Dozent), wird der Dozent den Vorfall unter Umständen an den Buchverlag melden.
Der Student, von dem ich die Kopie erwarb, hatte selbst die gleiche Kopie. Er wiederum hatte sie zum Kopierpreis von 10 Pfennig/Seite zzgl. Kosten für Binden der Seiten gemeinsam mit meinem Exemplar von einem weiteren Studenten erhalten. Niemand hat an dem Kopiervorgang etwas verdient. Letztlich weiß ich aber nicht genau, wieviele Kopien insgesamt von dem Lehrbuch gemacht wurden.
Der Student gab während des Gesprächs mit dem Dozent an, nur deshalb eine Kopie des Lehrbuchs benutzen zu müssen, weil alle Exemplare dieses Lehrbuchs in der Bibliothek ausgeliehen seien, und die Bestellung des Lehrbuchs in der Buchhandlung noch nicht eingetroffen sei (das entspricht auch den Tatsachen und war nicht erfunden). Er hätte also keine Möglichkeit mehr, rechtzeitig vor der Klausur das Lehrbuch im Original zu erhalten. Der Dozent ließ die Benutzung der Kopie in der Klausur unter diesen Umständen zu; er konnte die Benutzung zwar nicht direkt gutheißen, aber er verbot sie auch nicht ausdrücklich. Der Student ging nun davon aus, daß die Kopie zugelassen sein müßte, fühlte sich aber nicht recht wohl bei dem Gedanken, sie tatsächlich benutzen zu müssen.
Nun hatte der Student glücklicherweise kurz vor der Klausur das Lehrbuch doch noch in der Buchhandlung erhalten können, so daß er in der Klausur mit dem "echten" gekauften Exemplar arbeiten konnte, anstelle der Kopie.
Der Dozent wollte meine Rechtfertigung nicht akzeptieren, daß er damals bei dem Studenten die Kopie zugelassen hatte. Und ich wußte zum Zeitpunkt nach der Abschlußprüfung nichts davon, daß es sich um eine begründete Ausnahme gehandelt hatte.
Abgesehen davon habe ich die Kopie schon einmal in der Klausur (nicht in dieser Abschlußprüfung) benutzt, nur daß ich da vermutlich, ebenso wie jetzt zur Abschlußprüfung heute, eine reelle Chance gehabt hätte, das Buch rechtzeitig vorher zu kaufen oder es in der Bibliothek zu leihen. Die Kopie wurde aber damals nicht beanstandet.
Das Ergebnis der Abschlußprüfung wird nicht berührt, weil der Inhalt der Kopie ein zugelassenes Hilfsmittel darstellte. Es geht hier lediglich um die "Tatsache" der Kopie an sich.
Nun also die Fragen:
- Ist die Kopie eines kompletten Lehrbuchs unzulässig, auch wenn ich die Kopie nur privat benutze? Man darf doch schließlich sogar eine CD kopieren, und sie an einen Freund weitergeben (solange es nur für den privaten Gebrauch ist und niemand daran verdient).
- Wäre die Kopie "rückwirkend" zulässig, falls ich jetzt das Originalbuch kaufe?
Ich habe, ehrlich gesagt, den Verdacht, daß sich der Dozent nur aufregt, weil er mir sein Buch nicht verkauft hat.
Was soll ich in dieser Situation bloß machen?
Gruß,
Lutz.
