Möchte gern euern Rat ,und zwar werde ich ein Haus kaufen das in der Tschechei vorgefertigt wird,nun hat uns unserMakler folgendes Angeboten eine Gewährleistung von 20Jahren auf alle tragenden Teile,und auf den Rest normal zwei Jahre,oder mit einem 2% zuschlag fünf Jahre.Jetzt bin ich im Zweifel ob ich mir dir 2% sparen soll oder nicht?
Ich verkaufe Computer, und die werden oft genug in Taiwan gefertigt. Als Händler habe ich mich trotzdem an die deutschen Gesetze zu halten und kann meinen Kunden nicht für 6 Monate Garantie noch einen Aufpreis aufdrücken ! Das gleiche wird wohl auch für Fertighäuser gelten. Frag doch einfach mal bei einer Verbraucherzentrale nach, die können da sicher genaue Auskunft geben.
MfG
Dietmar
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und
auf den Rest normal zwei Jahre,oder mit
einem 2% zuschlag fünf Jahre.
2 Jahre ist etwas wenig…
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber m.E. hast Du nach DEUTSCHEM RECHT 5 Jahre auf Mängel… und verdeckte Mängel werden nochmal anders bewertet!!!
Ich werde mich gerne erkundigen, aber mit 2 Jahren wirst Du eindeutig beschissen!!!
.,… oder ist Dein Dach nur 2 Jahre dicht…
oder Dein Keller nur 2 Jahre nicht unter Wasser???
oder… oder … oder…
Ich hoffe, dass es hier Experten gibt, die die juristischen Dinge genauer kennen!!!
… wenn nicht… werde ich mich erkundigen!
Gruß Ayla… schon einige Zeit aus dem Gewerbe…
Hallo!
Dieses Angebot kann ich leider nicht unter der Kategorie „seriös“ einstufen - dies gab es bisher bei keinem meiner Finanzierungskunden! Was nützen die Mehrausgaben von 2% oder mehr, wenn die Firma in Tschechien dann nicht mehr existiert, wenn Sie die Gewährleistung brauchen? Gut, das kann mit einer deutschen
Firma genauso passieren, doch verlangt die
wenigstens keinen Aufschlag!
Die Frage ist auch: Wer bekommt den Aufschlag von 2% ? Der Makler oder die Firma? Und wer haftet dann tatsächlich dafür? Da muß doch etwas verständliches darüber in Ihrem Werkvertrag stehen, den Sie
mit der Firma geschlossen haben.
Ansonsten würde ich bei einem auf Bausachen
spezialisierten Anwalt (Anwaltskammer tel.)
den Vertrag prüfen lassen - denn nach deutschem Recht sind es auf jeden Fall 5 Jahre Gewährleistung mindestens.Und ohne
x % Aufschlag!
Viele Grüße
Heinz
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Hallo Joachim, handelt es sich um ein Haus in Holzständerbauweise. Ich habe nämlich solch eines gebaut und bin damit voll auf die Nase gefallen. Wenn es sich um solch ein Haus handelt, kannst du mir mailen und ich werde dir dann die dollsten Sachen mitteilen. Nur soweit, mein Haus ist eine Ruine. Nicht bewohnbar. Die Firma Klinge und Giese ist mittlerweile pleite. Hat mit der Nord/LB zusammengearbeitet. Habe bis heute 60.000 DM in Sand gesetzt. Also was nützt Dir dann noch Gewährleistung? Ich hatte 15 Jahre und was habe ich nun davon? Bie waren alles Suppunternehmer am bauen. Nur Pfusch
Ich wünsche Dir viel Glück. Bei bedarf kannst Du mir mailen.
Gruß Iris
die schönste Gewährleistung nützt Dir nichts, wenn Dein Vertragspartner im Ausland sitzt bzw. in Insolvenz (Konkurs) geraten ist, wenn Du Deine Ansprüche geltend machen mußt. Also, verlange eine selbstschuldnerische Gewährleistungsbürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage einer deutschen Bank/Sparkasse auf die Dauer von mindestens 2 Jahren (ohne Kosten) oder 5 Jahren (mit Kosten) von Deinem Partner. Wenn er sich weigert, Dir eine solche Bürgschaft zur Verfügung zu stellen, laß´ die Finger von dem angebotenen Vertrag, es sei denn, es handelt sich um ein in der Öffentlichkeit als seriös und solvent bekanntes Unternehmen, das aber auch in der Laufzeit der Gewährleistung vom Markt verschwinden kann.