Richtig formuliertes Mahnschreiben?

Ich habe eine Frage oder besser eine Bitte

ich habe jemanden 6000 DM geliehen! Jetzt kriegt derjenige es aber nicht hin mir das Geld wieder zu geben.
Als Zeuge war ein Freund von mir dabei!

Ich habe mich schon rechtlich schlau gemacht und habe vor nach einer Abmahnung Mahnbescheid zu beantragen.
Da ich „nur“ einen Freund als zeuge habe hoffe ich nicht das es zu einer Gerichts Verhandlung kommen wird.

Aus der Erfahrung von anderen Anwälten weiß ich das der betroffene beim eintreffen eines Mahnbescheids sich in der Regel dazu überwindet dem Gläubiger das Geld zurück zugeben.

Deshalb ist es für mich sehr wichtig das ich ihm ein entsprechend aussagefähiges Mahnschreiben schicke in dem eine genaue Frist zur Zahlung festgelegt ist.

Wenn ich jetzt Anfange ein solches schreiben zu formulieren, wird es wahrscheinlich nicht den gewollten hinterlassen, deshalb meine Frage ob sie als Anwalt ein solches Formular besitzen.

Wie gesagt ich bräuchte ein Anwaltschreiben (Mahnung).

Schreiben sie mir doch kurz zurück ob sie so etwas machen wenn ja ob es etwas kostet, und wenn nein vielleicht ein paar kurze Infos an wen ich mich wenden kann!

Bis dahin bedanke ich mich für ihre Hilfe

Hi Cassantra

in jedem besseren Büroartikel-Geschäft findestet du Vordrucke für Mahnbeischeide.

i.d.R. steht auf solchen auch drauf, was du beachten mußt, damit du deine Forderung bekommst!

Michael

Bei dem Streitwert lohnt sich sogar die Hinzuziehung eines Anwaltes, dessen Kosten im Zahlungsfalle der Schuldner mit tragen muss. So vermeidest Du Fehler in der Vorgehensweise.
Viele Grüße HM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

ich wollte Dir ein paar Musterbriefe per Mail schicken, aber von GMX bekomme ich eine Fehlermeldung (user unknown). Daher jetzt hier meine Mail, natürlich ohne Anhang.

Wichtig (oder zumindest besser) ist immer, daß man keine Frist in Tagen oder Wochen setzt, sondern nach dem Kalender, also "bis zum ".

Wichtig ist weiterhin, daß man den Schuldner IN VERZUG SETZT, aber das passiert mit einer Mahnung automatisch, wenn man sich nicht zu dusselig anstellt. Ab dem Zeitpunkt des Verzuges hat der Schuldner alle Kosten zu tragen.

Ebenfalls wichtig ist, daß die Zustellung der Mahnung(en) beweisbar ist. Entweder Einschreiben mit Rückschein (Eigenhändig ist auch nicht schlecht, da kann er nicht sagen, es hat jemand anderes angenommen und nicht weitergeleitet), oder von einem möglichst unabhängigen Dritten (kein Verwandter, kein nachweisbar enger Freund, auf keinen Fall der/die Lebenspartner/in) in den Hausbriefkasten einwerfen lassen. Dieser soll vor dem Einwerfen gleich auf den Umschlag schreiben "zugestellt ". Dieser Dritte kann dann als Zeuge für die Zustellung benannt werden.
Gut ist auch eine Kombination der beiden Zustellungsarten. Wenn das Einschreiben hinterlegt wird, weil niemand zu Hause ist, und es wird nicht abgeholt, oder er verweigert die Annahme (gilt aber dann trotzdem als zugestellt), hat der trotzdem auf jeden Fall ein Exemplar bekommen.

Und noch ein Rat für die Zukunft: Geld - wenn überhaupt - nur gegen Quittung oder besser noch Darlehensvertrag verleihen. Das Problem ist hier nämlich auch: Selbst wenn der Schuldner die Existenz des Darlehens an sich nicht bestreitet, er kann aber behaupten, daß die Rückzahlung noch nicht fällig sei, das Darlehen sei auf längere Zeit gewährt worden. Und zahlen muß er nur bei Fälligkeit oder (begründeter) vorzeitiger Kündigung des Darlehens. Da ja keine schriftliche Vereinbarung über die Rückführung existiert, geht dann das Hauen und Stechen los. Alles nicht so einfach ohne schriftliche Unterlagen.

Sind denn in Gegenwart des Zeugen Vereinbarungen über den Zeitpunkt der Rückzahlung getroffen worden?

Vielleicht doch lieber mal einen Anwalt fragen …

Grüße
Sebastian

Hi!

Ist es ooo schwer den eigenen Artikel am Anfang zu schreiben, daß man nicht ewig scrollen muß bzw. den ganzen Text zu löschen oder alles bis auf die Passagen, auf die man sich bezeiht zu löschen?!?!?

Gruß

Bernd