'Medizinische' Beratung vom Laien

Hallo,
ich möchte versuchen mich selbstständig zu machen in etwas, für das ich noch keinen Namen habe: Hexe wäre mir zu esoterisch (schräg), Lebensstilberatung zu abgehoben. Aber irgendwo dazwischen liegt es. Ich habe viel Erfolg und einige Erfahrung weil ich das privat – unentgeltlich- auf Freundschaftsbasis schon länger mache. Dazu gehört auch oft, dass ich Leuten Empfehlungen gebe zu Massagen oder Bachblüten, zu Teemischungen gegen kleinere Wehwehchen, Atemübungen, Akupressur…
Das darf ich natürlich gewerblich nicht, weil ich keine gelernte Heilerin welcher Art auch immer bin.
Jetzt endlich meine Frage: Reicht es aus, mir von den Leuten bestätigen zu lassen, dass meine Empfehlung rein privater Natur ist und dass sie vorher mit dem Arzt ihres Vertrauens reden sollen. ???
Wer weiß da was zu, ich will schließlich keinem schaden, auch mir selber nicht.
:wink:

Lieben Dank schon mal im Voraus
Susanne

Heilpraktikergesetz.

Medizinische Beratung durchzuführen ist verboten.

Für Deine Kunden gibt es den §847BGB

Heißt Schadenersatz, weil Du gegen ein Gesetz verstößt, daß dem Schutz anderer dient.
kann sehr teuer werden also Vorsicht.

Johannes

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Heilpraktikergesetz.

Medizinische Beratung durchzuführen ist verboten.

Für Deine Kunden gibt es den §847BGB

Heißt Schadenersatz, weil Du gegen ein Gesetz verstößt, daß
dem Schutz anderer dient.
kann sehr teuer werden also Vorsicht.

Johannes

Hallo Johannes, fdann erklär mir mal den Unterschied zwischen Gesundheitsberater und Heilpraktiker. Was ein HP ist ist klar, aber ein Gb macht doch genau das beschriebene (Außer Tees abgeben, das ist Sache des Apotekers o. Drogisten). Wichtig ist doch dass ein Gb weder Diagnosen noch Therapien anbieten darf, dh, die Leute kommen bereits mit einer Diagnose (was kann ich denn noch gegen mein Rheuma tun-probiers mal mit teufelskrallepräparaten o. Feldenkrais, sprich das aber mit dem Arzt ab.). Und die Behandlungen dürfen keine direkte Theraopie gegen etwas sein, eher aus dem Wellnessbereich-tut gut gegen alles u. nichts.
Wenn Susanne mehr will sollte sie wirklich die HP-Prüfung ablegen.
Susanne Mehs (jedenfalls ne andere Hexe Susanne u. Medizinhistorikerin)

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Heilpraktikergesetz.

Medizinische Beratung durchzuführen ist verboten.

Für Deine Kunden gibt es den §847BGB

Heißt Schadenersatz, weil Du gegen ein Gesetz verstößt, daß
dem Schutz anderer dient.
kann sehr teuer werden also Vorsicht.

Johannes

Hallo Johannes, fdann erklär mir mal den Unterschied zwischen
Gesundheitsberater und Heilpraktiker. Was ein HP ist ist klar,
aber ein Gb macht doch genau das beschriebene (Außer Tees
abgeben, das ist Sache des Apotekers o. Drogisten). Wichtig
ist doch dass ein Gb weder Diagnosen noch Therapien anbieten
darf, dh, die Leute kommen bereits mit einer Diagnose!!!

Ja und da ist dann das Problem, an sich harmlose Stoffe stören möglicherweise die Behandlung verursachen Schäden und Du haftest. Ob Du privat etwas rät´s oder eine FIRMA das sind eben himmelweite Unterschiede.
Johannes.

Hallo Johannes, fdann erklär mir mal den Unterschied zwischen
Gesundheitsberater und Heilpraktiker. Was ein HP ist ist klar,
aber ein Gb macht doch genau das beschriebene (Außer Tees
abgeben, das ist Sache des Apotekers o. Drogisten). Wichtig
ist doch dass ein Gb weder Diagnosen noch Therapien anbieten
darf, dh, die Leute kommen bereits mit einer Diagnose!!!

Ja und da ist dann das Problem, an sich harmlose Stoffe stören
möglicherweise die Behandlung verursachen Schäden und Du
haftest. Ob Du privat etwas rät´s oder eine FIRMA das sind
eben himmelweite Unterschiede.
Johannes.

Hi
Und nu komm ich wieder und frag erst mal, ob es für mich eine Möglichkeit gibt, den Leuten verbindlich zu sagen, dass sie meine Empfehlung mit dem Arzt ihres Vertrauens abklären sollen, und dass ich eben nicht hafte.

Gibt es etwas, eine Formulierung, eine klare Grenzziehung oder so mit der ich erst mal aus dem Schneider bin?
Das mit einer HP - Ausbildung ist gedanklich in Arbeit, gesunden Menschenverstand brauchen wir (glaube/hoffe ich) auch erst mal nicht diskutieren.
Lieben Dank bis hier
Susanne

Hallo Johannes, fdann erklär mir mal den Unterschied zwischen
Gesundheitsberater und Heilpraktiker. Was ein HP ist ist klar,
aber ein Gb macht doch genau das beschriebene (Außer Tees
abgeben, das ist Sache des Apotekers o. Drogisten). Wichtig
ist doch dass ein Gb weder Diagnosen noch Therapien anbieten
darf, dh, die Leute kommen bereits mit einer Diagnose (was
kann ich denn noch gegen mein Rheuma tun-probiers mal mit
teufelskrallepräparaten o. Feldenkrais, sprich das aber mit
dem Arzt ab.). Und die Behandlungen dürfen keine direkte
Theraopie gegen etwas sein, eher aus dem Wellnessbereich-tut
gut gegen alles u. nichts.
Wenn Susanne mehr will sollte sie wirklich die HP-Prüfung
ablegen.
Susanne Mehs (jedenfalls ne andere Hexe Susanne u.
Medizinhistorikerin)

Hi,
weißt du wo da die juristischen Grenzen liegen, oder wo ich das in Erfahrung bringen kann. Was ich alles nicht darf ist im HP-Gesetz geregelt, aber bis wohin ich darf…
Danke Susanne
Susanne :wink:

Hi,
weißt du wo da die juristischen Grenzen liegen, oder wo ich
das in Erfahrung bringen kann. Was ich alles nicht darf ist im
HP-Gesetz geregelt, aber bis wohin ich darf…
Danke Susanne
Susanne :wink:

Hallo Susanne, was du darfst ist leider immer Ermessensspielraum und kommt auch ein wenig auf den Patienten o. klienten an, bzw seine anderen Behhandler, ob die nu vorhaben einen Klagegrund zu finden o. nicht.
Ich kenn das von meinem Vater, der als Sozialpädagoge und -arbeiter im Sozialamt zum Beispiel in die Lage kam, bei jemandem ein Alkoholproblem z vermuten. Dies durfte er dann nur Wage anschneiden, wie §HAben sie mit Ihrem Arzt schon einmal über Ihren Alkoholkonsum geredet" aber nicht: „es könnte vielleicht sein, dass Sie ein Alkoholproblem haben“, denn das wäre eine Diagnose und somit wäre hatte er gegen das HPG verstoßen. Es käme auf den entsprechenden Richter an, ob er dafür verkanckt wäre oder nicht, denn einige kriegst du auf die vorsichtige Tour halt nicht dazu einen Arzt um eine Therapie zu befragen.
Wenn Du allgemeinere Kurse anbietest und nicht auf eine genaue Diagnose hinarbeitest, wie es zB. auch Ernährungs- u. Fastenberater machen, bist du dann schon auf der sichereren Seite. Die machen nämlich dann keine Ernährungstherapie, sondern -Beratung. Manchmal kommt es auch auf die Benennung des ganzen an. Und dass Du dich über die anderen Therapien u. Medikamente des Pat. informierst ist natürlich selbstverständlich. Dann kann es zB. auch nicht passieren, dass du jemandem Milch gibst was zB. Antibiotika stört, vorrausgesetzt er lässt auch den mörgentlichen Joghurt weg:wink:
Insgesamt ist es ein schwieriges Feld, wenn du noch dazu Magie mit reinbringen willst, dass hat im gewissen Sinne auch etwas mit PSychotherapie zu tun, von daher rate ich Dir dringend zur Hp-Prüfung. Oder Warzenbesprechen ist auch Therapie im Sinne des HPG.
Vielleicht kennst Du ja eine HP, die dich als Praktikantin annimmt. Ich denke, dass ist günstiger als eine HPschule und die Theorie musst Du eh aus den Büchern Büffeln.
Oder Du verlegst dich auf andere Dinge, Liebes-, Geld- oderSchadenabwehrzauber.
Viele Grüße Susanne

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Geht nicht, dann würde jeder Risiken abschieben, auf einen anderen.
Du haftest für Deine Sache, Risiken kannst Du nicht abwälzen, auf Dritte. Den gesunden Menschenverstand gibt es nicht mehr, wenn man einen Schaden hat und jemand gesucht wird der haften soll.
Johannes.

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Geht nicht, dann würde jeder Risiken abschieben, auf einen
anderen.
Du haftest für Deine Sache, Risiken kannst Du nicht abwälzen,
auf Dritte. Den gesunden Menschenverstand gibt es nicht mehr,
wenn man einen Schaden hat und jemand gesucht wird der haften
soll.
Johannes.

Hallo Johannes, dann solltest Du mir endlich mal den Unterschied zwischen Gb und Hp erklären. Es gibt jede Menge Gbs mit unterschiedlicher bis gar keiner Ausbildung, die ohne weiteres in D tätig sind. Für HAftungsfälle gibt es auch für diese eine Berufshaftpflichtversicherung mit Rechtschutz, die sich sicherlich der Dinge annimmt, wenn ein Kursteilnehmer beim Feldenkraisen sich den Fuß verrenkt. das ist dann sicher Haftung des GB, aber wenn er einen Rat erteilt, verschiedene Möglichkeiten mit einem Arzt zu besprechen, Abwägung zwischen Alternativ u. Schulmed. und ihn über die Dinge aufklärt, für die der Arzt keine Zeit hat, da er es auch nicht bezahlt bekommt, ist dort nichts dabei wogegen man haften kann. Es geht hier ja nicht darum zu sagen, dann probieren sie es mal damit, sondern „fragen sie ihren Arzt, ob xy auch in Frage kommt“. (Die eigentliche Therapie spezifischer Krankheiten ist Arzt o. HP-Sache)
Und dass man sich über angeblich harmlose Mittel informiert, ob sie wirklich in allen Fällen harmlos sind (Ecchinacea=Sonnenhut, allgemein zur Immunstärkung eingesetzt, darf zB. bei HIV und MS nicht eingesetzt werden), versteht sich von selbst. Das ist die allgemein Informationspflicht jeden Berufstätigen. Ein Ein Handyverkäufer sollte zumindest auch darauf Hinweisen, dass bei Herzschrittmachern o. künstl. Herzen ein Handy nicht in der Brusttasche getragen werden sollte. ISt mir noch nicht bekanntgeworden, dass sowas passiert, auch nicht dass einer auch nur mal gesagt hätte, das das „Handy aus“-schild im Bus ganz aus meint und nicht nur Telefonieren verboten. Daher darf ich mich täglich freuen im Bus verstrahlt zu werden, weil die Funkwellen nicht aus dem Faradayschen Käfig rauskönnen. Haftet dafür die Handyverkäufergewerkschaft, die Mobilfunkbetreiber oder sonstwer, nein, denn igendwo im Kliengedruckten der Bedienungsanleitungen steht es ja. Die Menschen sind nur zu doof es zu lesen, und genau da setzt der GB an, es den Menschen iweder und wieder zu erklären, dass RAuchen Schädlich ist, dass Fast Food schädlich ist, das EMWellen schädlich sind, und zeigt andere Wege auf, wenn Therapien nicht die gewünschte Wirkung erziehlen. Vielleicht weil es für diesen speziellen Fall die verkehrte Therapie ist, oder der verkehrte Arzt, oder der Durchblick im Spezialistendschungel fehlt (zB. mein Arzt hat mich mit meinen Kopfschmerzen zum Neurologen und Augenarzt geschickt, die haben aber auch nichts feststellen können)=> haben sies schon mal mit nem HNO-Arzt probiert, oder einem Chiropraktiker, oder einem Kieferorthopäden)
Wie gesagt es geht nicht um Therapie und schon gar nicht um Diagnose, sondern um Beratung und Vermittlung!
Susanne M

Geht nicht, dann würde jeder Risiken abschieben, auf einen
anderen.
Du haftest für Deine Sache, Risiken kannst Du nicht abwälzen,
auf Dritte. Den gesunden Menschenverstand gibt es nicht mehr,
wenn man einen Schaden hat und jemand gesucht wird der haften
soll.
Johannes.

Hallo Johannes, dann solltest Du mir endlich mal den
Unterschied zwischen Gb und Hp erklären. Es gibt jede Menge
Gbs mit unterschiedlicher bis gar keiner Ausbildung, die ohne
weiteres in D tätig sind.

Für HAftungsfälle gibt es auch für
diese eine Berufshaftpflichtversicherung mit Rechtschutz, die
sich sicherlich der Dinge annimmt, wenn ein Kursteilnehmer
beim Feldenkraisen sich den Fuß verrenkt. das ist dann sicher

Hallo die Ausgangsfrage ist
Jetzt endlich meine Frage: Reicht es aus, mir von den Leuten bestätigen zu lassen, dass meine Empfehlung rein privater Natur ist und dass sie vorher mit dem Arzt ihres Vertrauens reden sollen. ???
Wer weiß da was zu, ich will schließlich keinem schaden, auch mir selber nicht. Soweit die FRage von Susanne.

Und da kann man bei sowas nur abraten.

Berufshaftpflichtversicherung mit Rechtschutz? Die zahlen nur für Risiken, die die vorher kannten und wenn Du selber Risiken erzeugst dann seilen die sich schnell ab. Sowohl Haftpflicht als auch Rechtschutz und Du stehst im Regen.

Die würden Dich auch nur versichern wenn Du mogelst, sonst lehnen die ab. überspitzt „ich habe keine Ahnung was ich tue, will aber beraten und verkaufen ich nehme den Gewinn und Ihr tragt das Risiko“ ob die das tun?

Johannes