Gewährleistung durch Hersteller II

Hallo zusammen,

mit Interesse habe ich den Artikel „Gewährleistung durch Hersteller“ von heute Mittag gelesen. Leider konnte ich dadurch meine Frage noch nicht beantworten:

Ich habe vor, bei einem Notebookversand ein IBM ThinkPad zu kaufen. IBM gibt auf das Gerät 1 Jahr Garantie, der Hersteller ja 2 Jahre Gewährleistung. Nun schreibt dieser Händler in seinen FAQ folgendes:

„Der Support und die vollständige Gewährleistungsabwicklung läuft über den Hersteller (!). Im Handbuch finden Sie alle nötigen Telefon-/Servicenummern um entsprechenden Kontakt aufzunehmen, natürlich steht Ihnen auch unser Vertriebsteam bei speziellen Fragen zur Verfügung. Halten Sie sich bitte jedoch zunächst an die Hersteller selbst, da diese aufgrund ihrer mannigfaltigen Erfahrung auf diesem Gebiet meist schneller weiterhelfen können! Sollte ein zu reparierender Defekt vorliegen, schicken Sie das Gerät an das jeweils nächste Servicecenter ein, wo es dann Instand gesetzt oder gegebenenfalls ersetzt werden wird. Über die Abwicklungsverfahren der unterschiedlichen Hersteller informieren wir Sie hier.“

Meine Frage lautet nun, ob der Händler seine Gewährleistung überhaupt scheinbar auf den Händler übertragen kann. Es wäre für mich doch einiges einfacher, nach Ablauf der Garantie bei einem Mangel das Gerät beim Händler abzugeben, anstatt es auf meine Kosten zu IBM zu senden.

Wie sehr ihr die Rechtslage?

Beste Grüße

Hans

Hi,

Ich habe vor, bei einem Notebookversand ein IBM ThinkPad zu
kaufen. IBM gibt auf das Gerät 1 Jahr Garantie, der Hersteller
ja 2 Jahre Gewährleistung. Nun schreibt dieser Händler in
seinen FAQ folgendes:

ich dachte der Hersteller wäre IBM.

Meine Frage lautet nun, ob der Händler seine Gewährleistung
überhaupt scheinbar auf den Händler übertragen kann.

Der Händler auf den Händler? Alles schwierig bzw. da läuft so einiges durcheinander.

Nochmal: Der Verkäufer haftet über die Sachmangelhaft, punktum. Was genau da eine Rolle spielt, findest Du in FAQ:1152

Alles andere ist Gimmick und im Zweifel nicht viel wert.

Gruß,
Christian

oja, sorry, da hab’ ich wohl 2x Hersteller und Händler vertauscht. Das meinte ich wirklich:

Ich habe vor, bei einem Notebookversand ein IBM ThinkPad zu
kaufen. IBM gibt auf das Gerät 1 Jahr Garantie, der Händler
ja 2 Jahre Gewährleistung. Nun schreibt dieser Händler in
seinen FAQ folgendes:

„Der Support und die vollständige Gewährleistungsabwicklung
läuft über den Hersteller (!). Im Handbuch finden Sie alle
nötigen Telefon-/Servicenummern um entsprechenden Kontakt
aufzunehmen, natürlich steht Ihnen auch unser Vertriebsteam
bei speziellen Fragen zur Verfügung. Halten Sie sich bitte
jedoch zunächst an die Hersteller selbst, da diese aufgrund
ihrer mannigfaltigen Erfahrung auf diesem Gebiet meist
schneller weiterhelfen können! Sollte ein zu reparierender
Defekt vorliegen, schicken Sie das Gerät an das jeweils
nächste Servicecenter ein, wo es dann Instand gesetzt oder
gegebenenfalls ersetzt werden wird. Über die
Abwicklungsverfahren der unterschiedlichen Hersteller
informieren wir Sie hier.“

Meine Frage lautet nun, ob der Händler seine Gewährleistung
überhaupt scheinbar auf den Hersteller übertragen kann. Es wäre
für mich doch einiges einfacher, nach Ablauf der Garantie bei
einem Mangel das Gerät beim Händler abzugeben, anstatt es auf
meine Kosten zu IBM zu senden.

Wie sehr ihr die Rechtslage?

Beste Grüße

Hans

Hallo,

oja, sorry, da hab’ ich wohl 2x Hersteller und Händler
vertauscht. Das meinte ich wirklich:

dachte ich mir schon. Ändert aber nichts an der Antwort: Die Sachmangelhaftung trägt der Verkäufer. Wie der das dann mit seinem Lieferanten/dem Hersteller abwickelt, ist für den Kunden uninteressant.

Gruß,
Christian