Internetrecht - Sperrung von Chatern

Liebe Rechtskundige,

trotz intensiver Suche per google und den Suchbegriffen

Chatbetreiber + Netiquette
Chatbetreiber + IP-Scan
Chatbetreiber + Hausrecht

habe ich keine konkreten Antworten zu den folgenden Fragen gefunden:

  1. kann ein Chatbetreiber einen Chater, der sich weder übel im Chat aufgeführt hat, noch das Forum zur Selbstdarstellung oder ähnlichem nutzte, ohne Angabe von Gründen sperren?
  2. kann ein Chatbetreiber behaupten, er wisse aufgrund der IP-Adresse, wer der Chater sei? (Meines Wissens kann er das doch nur über den Provider feststellen? Oder liege ich da ganz daneben?)[dynamische IP-Adresse im vorliegenden Fall]
  3. darf der Chatbetreiber überhaupt ständig die IPs nachschauen - auch ohne objektive Veranlassung?

Für Antwort bin ich euch sehr dankbar!

Freundliche Grüße
Vertippsel
PS: Ich hoffe, ich bin hier im richtigen Board für diese Fragen :smile:

Hallo,

Liebe Rechtskundige,

oops, bin ich nicht, aber dafür wird’s reichen. :wink:

  1. kann ein Chatbetreiber einen Chater, der sich weder übel im
    Chat aufgeführt hat, noch das Forum zur Selbstdarstellung oder
    ähnlichem nutzte, ohne Angabe von Gründen sperren?

Ja! Die Homepage gehört Ihm. da darf er 'reinlassen, 'rauswerfen, wen er möchte. nach geschmack, ohne Gründe.

  1. kann ein Chatbetreiber behaupten, er wisse aufgrund der
    IP-Adresse, wer der Chater sei? (Meines Wissens kann er das
    doch nur über den Provider feststellen? Oder liege ich da ganz
    daneben?)[dynamische IP-Adresse im vorliegenden Fall]

Der darf erzählen, was er will. das hat ja keine rechtlichen Folgen. Auch ich kann hier behaupten, ich weiß wer Du bist. das hat auch keine Folgen und deshalb kannst Du mich nicht zwingen, das zu beweisen.

  1. darf der Chatbetreiber überhaupt ständig die IPs
    nachschauen - auch ohne objektive Veranlassung?

Natürlich darf er das. Es ist SEINE Homepage. er darf sogar Statistiken anfertigen … Diese enthalten nämlich keine persönlichen Daten und fallen somit nicht unter das Datenschutzgesetz.

Dein Irrtum ist, daß du einen Chatroom für etwas öffentliches hältst. Ein Chatroom ist aber etwas ganz privates und gehört dem Eigentümer. Wenn er Dich da rein läßt, ist das schön für Dich, ein recht darauf hast Du aber nicht.
Ein Homepagebetreiber hat natürlich auch das Recht, sein Eigentum zu schützen und dazu sämtliche Zugriffe auf seine Homepage zu protokollieren.

Noch mal zusammenfassend:
In dem Chatroom bist Du Gast und der Betreiber darf einladen, wen er möchte. Rechte har er da einige, Du keine!

Sorry

cu Rainer

Zum Verständnis
Hallo auch,

Liebe Rechtskundige,

oops, bin ich nicht, aber dafür wird’s reichen. :wink:

Ich auch nicht, aber das ist bei diesem Thema wirklich nicht nötig.

Ja! Die Homepage gehört Ihm. da darf er 'reinlassen,
'rauswerfen, wen er möchte. nach geschmack, ohne Gründe.

Ich verstehe gar nicht was daran so schwer zu begreifen ist: Die Homepage ist „Privateigentum“, genauso wie z.B. eine Wohnung. Wenn ich dort einen Debatierclub abhalte hat auch niemand ein Recht darauf hineingelassen zu werden.

Der darf erzählen, was er will. das hat ja keine rechtlichen
Folgen. Auch ich kann hier behaupten, ich weiß wer Du bist.
das hat auch keine Folgen und deshalb kannst Du mich nicht
zwingen, das zu beweisen.

Das sehe ich nicht ganz so: Wenn der Betreiber tatsächlich (wie auch immer - z.B. durch Registrierung seiner Mitglieder) weiß, wer Du bist, hat er dennoch nicht das Recht diese Information ungefragt weiterzuverbreiten (es sei denn dies wird wiederum explizit im Anmeldeformular vereinbart).
Sollte es nur um die Behauptung gehen, dass dem Betreiber die Identität bekannt ist, kann ich gar nicht sehen wo da der Schaden sein soll…?

  1. darf der Chatbetreiber überhaupt ständig die IPs
    nachschauen - auch ohne objektive Veranlassung?

Lässt Du bei Dir zu Hause auch jeden rein, ohne zu schauen, wer das ist???

Grüße,

Anwar

hi

wenn du dynamische ip-s hast (zb t-online) dann kanns dir doch egal sein, bastel dir nen neuen nickname und schon bist du wieder drin!

wenn du für deine buddies erkennbar sein willst, dann mach halt statt „vertippsel“ den nick „vertipppsel“ (zb) und alles ist ok

wenn du wirklich anonym sein willst dann gehe über diesen anonym-surfen-nameserver (weiss grad nicht wie der heisst, aber findest du schon raus über google „anonym surfen“). der verschlüsselt deine IP bevor er die verbindung zur angewählten seite herstellt

gruß, foc

Hallo,

Der darf erzählen, was er will. das hat ja keine rechtlichen
Folgen. Auch ich kann hier behaupten, ich weiß wer Du bist.
das hat auch keine Folgen und deshalb kannst Du mich nicht
zwingen, das zu beweisen.

Das sehe ich nicht ganz so: Wenn der Betreiber tatsächlich
(wie auch immer - z.B. durch Registrierung seiner Mitglieder)
weiß, wer Du bist, hat er dennoch nicht das Recht diese
Information ungefragt weiterzuverbreiten (es sei denn dies
wird wiederum explizit im Anmeldeformular vereinbart).

Halt! Um verbreiten von Daten ging es nicht! Nur darum, daß er sagt, ‚Ich kann die IP sehen und protokolliere sie‘.

Sollte es nur um die Behauptung gehen, dass dem Betreiber die
Identität bekannt ist, kann ich gar nicht sehen wo da der
Schaden sein soll…?

Ja das war der Beitrag. Ich sehe das Problem auch nicht.

cu Rainer

hi foc

wenn du dynamische ip-s hast (zb t-online) dann kanns dir doch
egal sein, bastel dir nen neuen nickname und schon bist du
wieder drin!

Trotz dynamischer IPs, neuer Einwahl zum Provider, gelöschten Cookies, geleertem Cache ist dies nicht möglich. Eine erneute Registrierung ebenfalls nicht. Und da kommen für mich die 3 ???

Trotzdem: Danke!
Gruß
vertippsel

Hallo,
oops, bin ich nicht, aber dafür wird’s reichen. :wink:

  1. kann ein Chatbetreiber einen Chater, der sich weder übel im
    Chat aufgeführt hat, noch das Forum zur Selbstdarstellung oder
    ähnlichem nutzte, ohne Angabe von Gründen sperren?

Ja! Die Homepage gehört Ihm. da darf er 'reinlassen,
'rauswerfen, wen er möchte. nach geschmack, ohne Gründe.

Okay, das nehm ich mal so hin…

  1. kann ein Chatbetreiber behaupten, er wisse aufgrund der
    IP-Adresse, wer der Chater sei? (Meines Wissens kann er das
    doch nur über den Provider feststellen? Oder liege ich da ganz
    daneben?)[dynamische IP-Adresse im vorliegenden Fall]

Er behauptet nicht nur, dass er es wisse - er gibt Informationen auch an andere Chater weiter - es handelt sich dabei nicht um Wissen, sondenr um Vermutungen, die teilweise zutreffen zum Großteil jedoch falsch sind.

Der darf erzählen, was er will. das hat ja keine rechtlichen
Folgen. Auch ich kann hier behaupten, ich weiß wer Du bist.
das hat auch keine Folgen und deshalb kannst Du mich nicht
zwingen, das zu beweisen.

  1. darf der Chatbetreiber überhaupt ständig die IPs
    nachschauen - auch ohne objektive Veranlassung?

Natürlich darf er das. Es ist SEINE Homepage. er darf sogar
Statistiken anfertigen … Diese enthalten nämlich keine
persönlichen Daten und fallen somit nicht unter das
Datenschutzgesetz.

Dein Irrtum ist, daß du einen Chatroom für etwas öffentliches
hältst. Ein Chatroom ist aber etwas ganz privates und gehört
dem Eigentümer. Wenn er Dich da rein läßt, ist das schön für
Dich, ein recht darauf hast Du aber nicht.
Ein Homepagebetreiber hat natürlich auch das Recht, sein
Eigentum zu schützen und dazu sämtliche Zugriffe auf seine
Homepage zu protokollieren.

Noch mal zusammenfassend:
In dem Chatroom bist Du Gast und der Betreiber darf einladen,
wen er möchte. Rechte har er da einige, Du keine!

Schon klar :smile:

Danke!
Vertippsel