Hallo,
wohne ich Deutschland (unbefristete Aufenhaltsgenehmigung). Brauche ich ein Visum nach Luxembourg ?
Wird sicher nicht kontrolliert oder ?
Hallo,
wohne ich Deutschland (unbefristete Aufenhaltsgenehmigung). Brauche ich ein Visum nach Luxembourg ?
Wird sicher nicht kontrolliert oder ?
Bis 3 Monate nein
Hallo!
Nein, ein Aufenthaltstitel eines Schengen Mitgliedstaates berechtigt zu einem dreimonatigen Aufenthalt in einem anderen Schengen Mitgliedstaat.
Also wenn du nicht für länger als 3 Monate nach Luxemburg fährst, dann gilt der deutsche Aufenthaltstitel quasi wie ein Touristenvisum. Längere Aufenthalte richten sich nach luxemburgischen Ausländerrecht.
Also kein Problem, Pass aber nicht vergessen, auch wenn es keine Grenzkontrollen gibt, ein Reisedokument muss man trotzdem mitführen (vergessen nämlich viele)!
Gruß
Tom
Pass
Hi,
es kann auch ein Personalausweis sein. Wird eh nicht kontrolliert, muss aber, wie gesagt, mitgefuehrt werden. (In Deutschland muss man das aber eigentlich auch)
Meines Wissens gab es in Luxemburg noch nie Visumzwang fuer Deutsche.
Gruss
Hans-Juergen
falsch
Hi,
es kann auch ein Personalausweis sein. Wird eh nicht
kontrolliert, muss aber, wie gesagt, mitgefuehrt werden. (In
Deutschland muss man das aber eigentlich auch)
in deutschland gibt es keine pflicht ein ausweisdokument mitzuführen. die aiusweispflicht besteht zwar, du kannst den ausweis aber zuhause aufbewahren und ohne jegliches dokument auf die strasse gehen (soweit zumindest die regelung für deutsche, ob im ausländerrecht was anderes gilt weiss ich nicht)
gruss foc
Achtung bin kein Deutscher, habe nur die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland.
Gruß
Jade
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Hallo!
Das stimmt zwar, aber darum ging es eigentlich gar nicht.
Gruß
Tom
Nachfrage, welche Staatsangehörigkeit?
Hallo!
Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass du Angehöriger eines Drittstaates (nicht EWR) bist. Liege ich da richtig? Welche Staatsangehörigkeit hast du?
Gruß
Tom
stimmt
Hi,
hab nochmal das Bundespersonalausweisgesetz (sic) gelesen. Du hast Recht, man muss einen besitzen und man muss sich damit oder einem Pass ausweisen koennen.
Von Mitfuehren steht da nichts. Vielleicht wurde das mal geaendert. Aber, wie der Fragesteller schon sagte, eigentlich ist das off/topic.
Gruss Hans-Juergen
In meinem Reiseausweis (ausgestellt von einer deutschen Behörde) steht unter Staatsangehörigkeit „ungeklärt“. Habe aber die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Das allein ist doch relevant oder ?
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Hallo!
Wenn du einen Reiseausweis mitführst mit dem Aufenthaltstitel für Deutschland, dann kannst du für 3 Monate nach Luxemburg fahren, wie ich geschrieben habe.
Gruß
Tom
Hallo Tom,
danke für diese Auskunft. Kennst Du zufällig auch die Rechtsgrundlage dafür ?
Und nochwas:
Weiss Du, ob ich mit der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland als EU-Bürger gelte und somit keine Arbeitserlaubnis in Luxemburg beantragen muss ? Oder werde ich wie jemand, der aus einem Drittstaat kommt behandelt ?
Danke, Gruss
Jade
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noch was: es handelt sich um ein Reisedokument, nicht um ein Reiseausweis.
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Hallo!
Vorsicht, du bist staatenlos und wirst daher behandelt wie eine Drittstaatsangehörige bzw. Drittausländer im Sprachgebrauch des Schengen acquis. Wenn du in Luxemburg arbeiten möchtest, dann brauchst du die entsprechenden Bewilligungen für Luxemburg, dein deutscher Aufenthaltstitel erlaubt dir auch nicht die Erwerbstätigkeit in Luxemburg (es sei den, das luxemburgische Gesetz würde das vorsehen, das weiß ich natürlich nicht).
Die Rechtsgrundlage für den Aufenthalt bis 3 Monate ist: Art. 21 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ). Dieser Artikel ist mittlerweile europäisches Gemeinschaftsrecht, d.h. sollte in irgendeinem Schengen Mitgliedstaat ein Gesetz bestehen, welches einen solchen Aufenthalt nicht erlaubt, dann hat dieses Gesetz unangewendet zu bleiben. Du kannst dich also direkt auf Art. 21 SDÜ berufen. Das „Reisedokument“ ist ein internationaler Fremdenpass (ein Pass den ein Staat für einen Angehörigen eines fremden Staates ausstellt), der international gilt.
Gruß
Tom
Die Mitführpflicht galt früher nur für Berlin (West) - alliiertes Recht.
Gruß Norbert
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