01019 Telefondienste

Hallo zusammen,
ich brauche mal dringend eine Info. Bis vor ein oder zwei Jahren wurden die Einwahlen (Call by Call) ja noch über die Telekom eingezogen und an den jeweiligen Anbieter überwiesen. Die Freenet-AG verlangt jetzt einen Betrag von mir von 9,32 Euro. Zu diesem Zeitpunkt (es handelt sich um Oktober 2001)wurde jedoch definitiv noch über die Telekom eingezogen, ich habe noch alle Rechnung. Zudem ist die Sache doch eigentlich verjährt oder?!? Sie haben nie angemahnt oder dergleichen, bis vor zwei oder drei Monaten. Darauf habe ich sofort geantwortet. Jetzt bekam ich deshalb Post von einem Anwalt, der Freenet vertritt.

Was kann ich machen???

Bitte um schnelle Antwort.
Vielen Dank
Alexandra

Weise darauf hin das bereits gezahlt wurde, per Telekomrechnung, und berufe Dich hilfsweise auf die eingetretene Verjährung.

Johannes.

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Hier die Auflösung
http://www.teltarif.de/arch/2004/kw02/s12499.html

freenetPHONE: Kostenfalle für ehemalige mobilcom-Kunden
Wer sich für alten mobilcom-Plus-Tarif angemeldet hat, telefoniert derzeit zu teureren Konditionen 09.01.2004
17:00
Die Übernahme der mobilcom-Festnetzsparte durch die freenet.de AG kann für einige Kunden, die den neuen Anbieter freenetPHONE über die Netzkennzahl 01019 nutzen, zu einer Kostenfalle werden. Betroffen sind all diejenigen Kunden, die sich im Jahre 1999 für den damals noch von mobilcom angebotenen Tarif „Call by Call Plus“ angemeldet hatten.

Der Hintergrund

Telefonate über den Plus-Tarif kosteten 1999 je nach Zeitfenster zwischen 4 und 16 Pfennig pro Minute, was heutzutage Minutenpreisen zwischen 2 und 8 Cent entspricht. Nachdem der Tarif zunächst nur für Kunden galt, die sich für diesen Tarif angemeldet hatten, wurde die Anmeldepflicht später aufgehoben. Nachdem freenet die Festnetzsparte von mobilcom übernommen hatte, wurde unter dem neuen Label freenetPHONE eine Tarifoffensive gestartet, die rund um die Uhr günstige Minutenpreise für Festnetztelefonate versprach. Die Kostenfalle schnappte nun für all diejenigen Kunden zu, die sich damals für den Plus-Tarif angemeldet hatten. Sie telefonieren nicht etwa zu den günstigen Minutenpreisen, die im offenen Call by Call bei freenetPHONE gelten, sondern zu den Minutenpreisen, die im Plus-Tarif von mobilcom Gültigkeit besaßen. Statt maximal 1,89 Cent, was dem aktuell teuersten Minutenpreis bei freenetPHONE entspricht, werden demnach bis zu 8 Cent pro Minute fällig.

freenet räumt Umstand ein

Auf Anfrage von teltarif.de räumte Elke Rüther, Pressesprecherin von freenet.de, diesen Umstand ein. Von dem Problem seien „wenige Tausend“ Kunden betroffen, erklärte sie. Derzeit werde das komplette Billingsystem umgestellt, sodass in wenigen Monaten auch dieser Tarif automatisch auf die neuen bei freenetPHONE gültigen Minutenpreise umgestellt wird. Kunden, die noch den alten Plus-Tarif von mobilcom nutzen, können eine Kündigung an freenet senden, um über die neuen freenetPHONE-Konditionen telefonieren zu können. Wie Frau Rüther weiter ausführte, können betroffene Kunden im Übrigen nicht mit einer Gutschrift rechnen.

Hatte ich auch, der Betrag jedoch ungleich höher.
Habe Regtp eingeschaltet keine Unterstützung.
Wollte wissen, ob das stimmen kann…

Ursache:
Rechunungen wurden nicht zugestellt.
Auf der Mahnung stehen nur Beträge der Dt. Telekom
nicht nur 1019 hat nichts bekommen alle anderen die über dT abrechnen auch nicht.
Jetzt kam som Schrieb vom Amtsgericht Schleswig (logisch sich weiter summierende Beträge) hab gezahlt!

Gruß Torsten

Nur obs richtig war, ich weiss nicht …

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Hi,
ohne den Sachverhalt beurteilen zu können: Forderungen aus 2001 verjährten Ende 2003. Wenn Du vorher eine Rechnung bekommen hast, und darauf weist der Abschnitt hin

Sie haben nie angemahnt oder
dergleichen, bis vor zwei oder drei Monaten.

ist die Forderung nicht verjährt.
Gruß,
Christian

Falsch: Verjährung wird erst mit einem Mahnantrag gestoppt.

Johannes.

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Hi Johannes,

also Du hast insofern Recht, als eine Verjährung durch Einlegung
einer Klage oder durch einen Mahnbescheid unterbrochen wird. Das
bedeutet, dass der Empfänger der Klage oder des Mahnbescheids sich
dem Anspruchsteller nicht auf eine nach Erhalt eingetretene
Verjährung berufen kann.

Falsch ist jedoch Deine Aussage Christian gegenüber:

Falsch: Verjährung wird erst mit einem Mahnantrag gestoppt.

Denn wenn eine Forderung vor Ablauf der Verjährungsfrist geltend
gemacht wird (was hier der Fall ist, so wie ich es verstanden habe),
spielt das Thema Verjährung mit den Unterformen der Hemmung etc.
schlicht keine Rolle, da die Forderung fristgerecht geltend gemacht
worden ist.

Gruß - Jaschiii

Lieber Jaschiii, Du verwechselst Anspruch und Forderung.

Explizit Rechnung ist keine Forderung.
Johannes

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Hallo Johannes,

irgendwie will mir das nicht einleuchten:

Lieber Jaschiii, Du verwechselst Anspruch und Forderung.
Explizit Rechnung ist keine Forderung.

IMHO ist eine Forderung ein geltend gemachter Anspruch. Mit einer
Rechnung mache ich einen Zahlungsanspruch geltend, ab Zugang heisst
das Ding dann meinetwegen Forderung.

Erkläre mir bitte (gut verständlich) den Unterschied den Du siehst
und wo man das nachlesen kann. Danke.

Lieben Gruß - Jaschiii

Hi Jaschiii, also wenn Du von jemandem Geld zu bekommen hast, dann Schreib Ihm die Rechnung. (Verjährungsfrist beginnt zu laufen) Forderung (Verjährung läuft)
Er zahlt nicht. (Verjährung läuft)
1 Te Mahnung (Verjährung läuft)
Mahnverfahren einleiten (Gerichtliches Mahnverfahren)
(Verjährung stoppt! ruht!!!)
Wenn Du jetzt nicht weiter machst, läuft die nach 3 Monaten (glaub ich generell) weiter, bis Sie ganz abgelaufen ist. (rechtsfriede und Feierabend)

Verfahren Gericht: G. sagt der muss zahlen! (Endergebnis Titel Verjährung 30 Jahre vollstreckbar)

Johannes

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Hallo ihr lieben!

Ist ja alles schön und gut, geht nur leider alles an meiner eigentlichen Frage vorbei.

Die Rechnung wurde ja DEFINITIV noch über die Telekom eingezogen, die Rechnung liegt mir ja schließlich noch vor. Und da sind auch die Einwahlen ins Netz über Freenet angegeben. Lediglich ein anderer Betrag.

Ich bin eigentlich der Meinung, das die mir dann darlegen müssten, das nicht alles korrekt über die Telekom abgerechnet wurde. Aber damit wäre das doch wohl kaum mein verschulden, sondern das der Telekom oder???

Danke und Grüße
Alexandra

Hallo Johannes,

irgendwie will mir das nicht einleuchten:

Lieber Jaschiii, Du verwechselst Anspruch und Forderung.
Explizit Rechnung ist keine Forderung.

IMHO ist eine Forderung ein geltend gemachter Anspruch. Mit
einer
Rechnung mache ich einen Zahlungsanspruch geltend, ab Zugang
heisst
das Ding dann meinetwegen Forderung.

Erkläre mir bitte (gut verständlich) den Unterschied den Du
siehst
und wo man das nachlesen kann. Danke.

Lieben Gruß - Jaschiii

Hi Jaschiii, also wenn Du von jemandem Geld zu bekommen hast,
dann Schreib Ihm die Rechnung. (Verjährungsfrist beginnt zu
laufen) Forderung (Verjährung läuft)
Er zahlt nicht. (Verjährung läuft)
1 Te Mahnung (Verjährung läuft)
Mahnverfahren einleiten (Gerichtliches Mahnverfahren)
(Verjährung stoppt! ruht!!!)
Wenn Du jetzt nicht weiter machst, läuft die nach 3 Monaten
(glaub ich generell) weiter, bis Sie ganz abgelaufen ist.
(rechtsfriede und Feierabend)

Verfahren Gericht: G. sagt der muss zahlen! (Endergebnis Titel
Verjährung 30 Jahre vollstreckbar)

Johannes