Hallo,
kann man mit einen Gips am linken Fuß einen Wagen mit Schaltung fahren (Rechtssituation) ?
Gruss
Enno
PS: Durchaus denkbar, daß es völlig abwegig ist, sowas zu praktizieren, da ich selbst noch nie in die Verlegenheit gekommen bin.
Hallo,
kann man mit einen Gips am linken Fuß einen Wagen mit Schaltung fahren (Rechtssituation) ?
Gruss
Enno
PS: Durchaus denkbar, daß es völlig abwegig ist, sowas zu praktizieren, da ich selbst noch nie in die Verlegenheit gekommen bin.
Hallo Enno,
ist wie Frage an Radio Erian: Im Prinzip ja, aber…
Das heißt: technisch kann man vielleicht damit Autofahren, aber man sollte sich nicht erwischen lassen. Auch ohne Unfall bist Du meines Wissens nach dran, wenn Deine Fähigkeit ein KFZ sicher zu bedienen eingeschränkt ist. Wenn´s knallt dann zahlt deine Haftpflicht und fordert dann die Kohle zurück. Kasko kannst Du ganz vergessen.
Gruß
Bernd
Juristischer Laie !!!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke,
das deckt sich mit meiner Vermutung.
Gruss
Enno
Bei Unfall 315c StGB
Hallo,
kann man mit einen Gips am linken Fuß einen Wagen mit
Schaltung fahren (Rechtssituation) ?
Wenn nix passiert kein problem. Bei Unfall:
§ 315c Gefährdung des Straßenverkehrs
(1) Wer im Straßenverkehr
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
…
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und dann wohl noch die besagten Versicherungsprobleme.
M.
Nachfrage - weil gerade aktuell
Hi!
Klar, bei einem Schaltwagen sollte es keine Diskussion geben, ABER:
Wie sieht es bei einem Gips am linken Bein und einem Automatikwagen aus?
Bislang habe ich mich nicht getraut, weil es auch nicht von Nöten war, aber wäre ich „eingeschränkt“? Ich meine, das Teil (Bein) liegt doch eh nur nutzlos in der Ecke rum…
Neugierige Grüße
Guido
Da hast Du recht
Hi!
Klar, bei einem Schaltwagen sollte es keine Diskussion geben,
ABER:Wie sieht es bei einem Gips am linken Bein und einem
Automatikwagen aus?
Das hatte ich vergessen…
Bislang habe ich mich nicht getraut, weil es auch nicht von
Nöten war, aber wäre ich „eingeschränkt“? Ich meine, das Teil
(Bein) liegt doch eh nur nutzlos in der Ecke rum…
Das ist kein Problem, es sei denn Du sagst nach einem Unfall aus, das Gipsteil ist Dir unter die Bremse gerutscht o.ä… Mit nem Kaputten linken Knie - faktisch steifen Bein - bin ich auch schon Automatik gefahren, man benötigt es ja nicht.
M.
Danke,
allein die Versicherungsproblematik wäre ein KickOut Kriterium.
Gruss
Enno