Hallo Wissende!
Folgende Situation:
Der Beklagte bekommt in Deutschland ein Versäumisurteil durch Niederlegung zugestellt. Dieses Urteil holt er auch bei der Post ab.
Die Klage wurde 3 Wochen früher ebenfalls durch Niederlegung zugestellt. Diese holte er aber NICHT ab!
Jetzt wird in der gleichen Sache in Kroatien gegen den selben Beklagten prozessiert.
Gilt die Klage trotzdem als zugestellt oder kann es für den Kläger jetzt zu Schwierigkeiten kommen?
Vielen Dank für eure schnelle Hilfe!
s´engelmaennle
Zugestellt ist zugestellt.
Die Klage wurde 3 Wochen früher ebenfalls durch Niederlegung
zugestellt. Diese holte er aber NICHT ab!
Jetzt wird in der gleichen Sache in Kroatien gegen den selben
Beklagten prozessiert.
Gilt die Klage trotzdem als zugestellt oder kann es für den
Kläger jetzt zu Schwierigkeiten kommen?
Was genau ist deine Frage?
Der Beklagte gibt bei seinem Analt in Kroatien an, er hätte die KLAGESCHRIFT nicht bekommen. Nun möchte das Gericht in Kroatien einen Nachweis, dass die Klage zugestellt wurde.
Abgespielt hat sich alles in Deutschland, da sich aber sein Besitz in Kroatien befindet muss nun dort geklagt werden.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi
bei einer förmlichen Zustellung per Postzustellungsurkunde gilt bei Niederlegung das Schreiben mit der Niederlegung als zugestellt, unabhängig davon, ob das Schreiben abgeholt wurde oder nicht.
(bei Einschreiben ist das leider nicht so)
Gruß
HaWeThie