Gewährleistung erlischt beim Öffnen des PC?

Hallo www-ler,

ich möcht mir einen PC bei einem Versender kaufen. Ohne die Laufwerke wie CD und DVD.
Sobald ich das Teil habe möchte ich meine bisherigen Laufwerke und noch eine zweite Festplatte einbauen.

Erlischt dann mein Gewährleitungsanspruch?

Für Antworten danke ich Euch im voraus.

mfg

Michael

Soweit ich weiß erlischt die Gerantie / Gewährleistung bei UNSACHGEMÄßER Öffnung. Sofern es ein Fachmann macht gibt m. E. keine Probleme.

Warum kaufst du einen PC ohne CD Rom? Ich dachte das wär heutzutage Standard?

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Soweit ich weiß erlischt die Gerantie / Gewährleistung bei
UNSACHGEMÄßER Öffnung. Sofern es ein Fachmann macht gibt m. E.
keine Probleme.

Warum kaufst du einen PC ohne CD Rom? Ich dachte das wär
heutzutage Standard?

Ich kaufe den PC ohne CD, DVD, weil ich Geräte, die ich haben möchte:

  • zu 90 % nicht verbaut werden;
  • ich einen DVD-Brenner neu habe;
  • was soll ich noch mit einem zusätzlichen CD Laufwerk?

mfg

Michael

Hallo,

Erlischt dann mein Gewährleitungsanspruch?

Nein, er erlischt nicht.
Nachdem dieser Fall bereits vor Gericht verhandelt wurde war die höchstrichterliche Entscheidung daß ein PC, auch wenn er als „Gesamtkunstwerk“ gekauft wird, aus Einzelkomponenten besteht und man ohne Verlust der Gewährleistungsansprüche einzelne Komponenten austauschen darf. Es versteht sich aber von selber daß man nicht amateurmäßig am Gesamtsystem „herumfummeln“ darf, sondern nur Geräte ein- oder ausbauen darf.

Wer etwas anderes behauptet lügt. :smile:))

Schöne Grüße,

MecFleih

wirklich nichts! NADA!

Beweislastumkehr ?
Hallo,

nein, die Gewährleistung erlischt nicht, ggf. aber eine Garantie.

ABER:

Es kann durchaus sein, das die Beweislastumkehr im ersten halben Jahr nicht mehr greift, denn da heißt es:

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Rechtssprechung bei intensivem Gebastel des Verbrauchers da die Beweislastumkehr außer Karft setzt. Vielleicht kennt da jemand entsprechende Urteile ?

Gruß

Matthias

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