Maklergebühr bei durch Hausverwaltung beauftragte

Mich interessiert folgendes Problem:
Ist es rechtens, daß eine Hausverwaltung für die Neuvermietung eine von ihr verwalteten Wohnung einen Makler beauftragt? Und das obwohl der Vormieter schon selbstständig einen Besichtigungstermin durchgeführt hat und die Selbstauskünfte der Hausverwaltung zur Verfügung gestellt hat?
Wenn nein, gibt es eine Möglichkeit, die bezahlte Provision von der Hausverwaltung zurück zu fordern?
Vielen Dank für die Antwort.
Ein genervter Wohnungssuchender.

Im Rahmen der Vertragsfreiheit darf eine Hausverwaltung einen Makler beauftragen, auch wenn der Vormieter, vermutlich ohne Beauftragung, tätig wird. Die Hausverw. macht dies deshalb, weil eine gewisse Vorselektion der Mieter erfolgt und ggf. der Makler für die „Qualität“ der Auswahl haftet. Dafür bekommt der Makler dann auch sein Geld vom neuen Mieter. Anders könnte es sein, doch dies müßte dann der Mieterverein oder ein Anwalt prüfen, wenn der Vormieter vorzeitig aus der Wohnung auszieht und verpflichtet und beauftragt ist, einen Nachmieter zu finden.

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Bei solchen Konstellationen besteht meist eine gute Chance, das Geld zurückzubekommen (natürlich erst nach Wohnungsübergabe). Der Makler muss einen Nachweis erbringen, dass ohne ihn der Mietvertrag nicht zustande gekommen wäre. Lass die Sache durch einen Anwalt (oder Mieterverein) prüfen.

Florenz

Grundsätzlich erhebt sich die Frage, ob die Hausverwaltung durch den Eingetümer zur Vermietung befugt ist; i.d.R. ja, wenn der Eigentümer nicht „vor Ort“ wohnt.

Es bleibt dem „Spaß“ des Vormieters vorbehalten, einen Mieter für die Wohnung zu suchen, die dann ggf. den Vorstellungen des Vermieters/Verwalters gefällt.

Es gibt keine rechtlichen Grundlagen, einem Immobilienmakler die Vermittlung der Wohnung zu verbeiten, wenn er im Auftrag tätig war.

Nicht ganz verständlich ist der Passus hinsichtlich der Rückforderung der bezahlten Gebühr von der Hausverwaltung?
Wer hat das was an wen bezahlt???

Die Hausverwaltung darf für die Vermittlung einer Wohnung k e i n e Gebühren verlangen?
Hat die Hausverwaltung tatsächlich für die Vermittlung der von ihr verwalteten Wohnung eine Gebühr erhoben?
Die Antwort wäre schon wichtig, um hier weitere Hilfestellung geben zu können; ich selbst war viele Jahre als Immo-Makler tätig und solche Vorgänge sind mir nicht neu, waren aber nie rechtens.
Warte auf mail.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

nicht beauftragt, keine Vorteile, nur zahlen?

Die Hausverw.
macht dies deshalb, weil eine gewisse
Vorselektion der Mieter erfolgt und ggf.
der Makler für die „Qualität“ der Auswahl
haftet. Dafür bekommt der Makler dann
auch sein Geld vom neuen Mieter.

… das werde ich im Leben nicht verstehen:
in der Regel ist der Mieter der finanziell schwächere… er beauftragt niemanden, hat keine Vorteil, aber er muss bezahlen.
Anders der Vermieter, der den Auftrag erteilt, den Nutzen hat und NIX bezahlen muss…
Ayla… die das Prinzip einfach nicht versteht!

Hi!

Ist es ooo schwer den eigenen Artikel am Anfang zu schreiben, daß man nicht ewig scrollen muß bzw. den ganzen Text zu löschen oder alles bis auf die Passagen, auf die man sich bezeiht zu löschen?!?!?

Gruß

Bernd

Hi!

Ist es ooo schwer den eigenen Artikel am Anfang zu schreiben, daß man nicht ewig scrollen muß bzw. den ganzen Text zu löschen oder alles bis auf die Passagen, auf die man sich bezeiht zu löschen?!?!?

Gruß

Bernd