Falsche aussage

Hallo !

Wie sieht es eigentlich aus ,mein ex behauptet das ich von meinem Vater sexuell Mißbraucht wurde.Das stimmt nicht,wir haben ein Rechtsstreit es geht um das Sorgerecht,er versucht mit allen mitteln und wege mir dasSorgerecht zu entziehen!

Kann ich gegen diese Aussage etwas unternehmen ?

Danke vorab

Gruß
Silvia

Hallo Silvia,

ich denke Du könntest Strafantrag gegen Deinen Ex stellen. In
Betracht kommen Beleidigung, Üble Nachrede und/oder Verleumdung, §§
185-187 StGB. Guckst Du hier:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/index.html

Da ist für mich aber zu exotisch, als dass ich da zu den Aussichten
etwas sagen könnte, zumal ich grad keinen Kommentar an der Hand habe.

Ansonsten fiele mir noch eine zivilrechtliche Unterlassungsklage ein,
aber wie gesagt…

Bin mir auch nicht sicher, ob sowas hilfreich wäre, ist eher ultima
ratio.

Gruß - Jaschiii

Hallo,

ich denke Du könntest Strafantrag gegen Deinen Ex stellen. In
Betracht kommen Beleidigung, Üble Nachrede und/oder
Verleumdung, §§
185-187 StGB.

Vielleicht sollte auch eher der beschuldigte Vater den Strafantrag stellen ? Schließlich wird er fälschlich einer Straftat bezichtigt.

Gruß,
Tommy

Moien!

Du solltest schön ruhig bleiben, denn für das Sorgerecht ist ja wohl auch das soziale Niveau entscheidend! Der Richter sieht bei deinem EX das armselige Verhalten und das ist doch nur gut für Dich!

Wenn du dich jetzt an eienr Schlammschlacht beteiligst fällst du auch aufs gleiche Niveau - schlecht für Dich!

Was natürlich nicht heisst, das dein Vater nicht straf-/zivilrechtlich etwas unternehmen kann ;o)

Bernd

Hallo Tommy,

Vielleicht sollte auch eher der beschuldigte Vater den
Strafantrag stellen ? Schließlich wird er fälschlich einer
Straftat bezichtigt.

Spielt meines Erachtens keine Geige, wer den Antrag stellt, es sei
denn der Vater widerspricht, § 194 StGB.
Was Du meinst ist falsche Verdächtigung, § 164 StGB, dazu müsste
diese Aussage aber vor einer Vernehmungsbehörde stattgefunden haben,
ich glaube nicht, dass das Jugendamt zwingend da rein fällt.
Und die §§ 185-187 StGB treffen in diesem Fall ja auch für sie zu,
ich jedenfalls würde eine solche öffentliche BEhauptung über mich als
ehrverletzend empfinden!

Gruß - Jaschiii