Moin Gitti,
na dann sortieren wir mal …
folgende Situtation:
Vater finanziert seinem Sohn ein Auto.
• Heißt das Papa gibt nur Geld – Auto gehört Sohn,
oder Papa kauft ein Auto, damit Sohn fahren kann, aber – Auto gehört Papa?
• Sind sich beide darüber einig? Gibt es einen schriftlichen Beleg dafür?
Wie sich noch zeigen wird, ist diese Frage im ersten Moment nicht relevant. Aber eventuell kann es später helfen.
Vater meldet das Auto auf seinem Namen an
und versichert es in seiner Versicherung.
Aber Sohn fährt?
Es gibt Streit.
Das war dann abzusehen. Ist ja direkt klassisch.
Sohn verschwindet mit Auto und zahlt weder
Steuern noch Versicherung.Sohn beauftrag Anwalt mit seiner
Vertretung. Anwalt ist der Meinung, das Auto gehört dem Sohn,
obwohl der Vater den Brief hat und auch als Halter eingetragen
ist.
Die Meinung des Anwaltes zählt nichts, allein ein Beweis würde helfen. Zum Beispiel Kaufvertrag (zumindest um 1 €) mit Quittung der vollständigen Zahlung. Der Anwalt verdient sein Geld auch im aussichtslosen Falle …
Vater wendet sich an KFZ-Stelle und Versicherung, da er
kein Zugriff auf das Auto, aber als Halter die volle
Verantwortung.
Das ist der richtige Weg. Gleiche Situation wie wenn der Käufer nicht ummeldet obwohl er laut Kaufvertrag sollte.
KFZ-Stelle fordert Sohn auf das Auto umzumelden.
So sollte es sein.
der KFZ-Brief ist aber beim Vater, da der Sohn ihm
noch das Geld fürs Auto schuldet.
Wenn also der Sohn weder Auto noch Geld rausrückt und auch nicht beweisen kann, daß das Auto entgegen der Behauptungen des Vaters sein Eigentum ist, dürfte das den Tatbestand der Unterschlagung erfüllen.
Vater kündigt Versicherung zu Ende 2003.
Das ist konsequent.
Aus Sicht der Versicherung muß Papa nun dafür sorgen, daß das Fahrzeug nach Versicherungsende nicht mehr am öffentlichen Verkehr (auch nicht parkend!) teilnimmt.
Wenn er der Zulassungsstelle die Unmöglichkeit des Zugriffs meldet, ist er im Sinne der StVO aus dem Schneider. Die Versicherung meldet das Ende des Versicherungsschutzes der Zulassungsstelle automatisch.
Wenn der Versicherungsschutz endet, wird die Zulassungsstelle die Zwangsstillegung veranlassen. Das Fahrzeug kommt in die Fahndung, wenn es nicht rechtzeitig stillgelegt wird.
Der Brief wäre dafür nicht notwendig, allein der Kfz-Schein.
Nun ist das Auto seit dem 1.1.2004 nicht mehr versichert.
Wer haftet bei Unfall oder anderen Schäden im Zusammenhang mit
dem Fahrzeug?
Es haftet der Schadensverursacher wenn er keinen Versicherungsschutz hat generell selbst. Je nachdem, wenn also der Sohn der „Schuldige“ ist, haftet er selbst. Wenn er von dem Versicherungsmangel weiß, macht er sich obendrein strafbar und das kann sehr unangenehm werden (Geldstrafe bis Knast + 5 Punkte usw.). Die Zulassungsstelle wird ihm die Verfügung der Zwangsstillegung zusenden, in der er über den Versicherungsmangel informiert wird. Im Zweifelsfalle wird es darauf ankommen, ob er die Verfügung erhalten hat.
Das Wissen um den Versicherungsmangel kann die Schuldfrage auch noch negativ beeinflussen.
Um Geschädigte zunächst „schadlos“ zu halten (von dem Vater-Sohn-Konflikt), wird die letzte zuständige Versicherung zunächst in Vorlage treten, wenn der Sohn nicht ausreichend zahlungsfähig ist, und anschließend beim Sohn Regress (Ausgleich) fordern.
Was kann der Halter(Vater) unternehmen um
a)eine Haftung auszuschließen und
Meldung an die Zulassungstelle über Unmöglichkeit des Zugriffs (bestätigen lassen).
b) sein Eigentum (bzw. das Geld dafür) zu bekommen?
Zivilklage beim Amtsgericht.
Das ist kein Märchen, sondern Leben extrem.
Eher normal heutzutage.
Schon mal ielen Dank für Eure Hilfe.
Keine Ursache.
Gruß,
Kristian