KFZ ohne Versicherung

Hallo,
folgende Situtation:
Vater finanziert seinem Sohn ein Auto. Vater meldet das Auto auf seinem Namen an und versichert es in seiner Versicherung. Es gibt Streit. Sohn verschwindet mit Auto und zahlt weder Steuern noch Versicherung.Sohn beauftrag Anwalt mit seiner Vertretung. Anwalt ist der Meinung, das Auto gehört dem Sohn, obwohl der Vater den Brief hat und auch als Halter eingetragen ist. Vater wendet sich an KFZ-Stelle und Versicherung, da er kein Zugriff auf das Auto, aber als Halter die volle Verantwortung. KFZ-Stelle fordert Sohn auf das Auto umzumelden. der KFZ-Brief ist aber beim Vater, da der Sohn ihm noch das Geld fürs Auto schuldet. Vater kündigt Versicherung zu Ende 2003. Nun ist das Auto seit dem 1.1.2004 nicht mehr versichert.
Wer haftet bei Unfall oder anderen Schäden im Zusammenhang mit dem Fahrzeug?
Was kann der Halter(Vater) unternehmen um a)eine Haftung auszuschließen und b) sein Eigentum (bzw. das Geld dafür) zu bekommen?

Das ist kein Märchen, sondern Leben extrem.
Schon mal ielen Dank für Eure Hilfe.

Gitti

Moin Gitti,

na dann sortieren wir mal …

folgende Situtation:
Vater finanziert seinem Sohn ein Auto.

• Heißt das Papa gibt nur Geld – Auto gehört Sohn,
oder Papa kauft ein Auto, damit Sohn fahren kann, aber – Auto gehört Papa?
• Sind sich beide darüber einig? Gibt es einen schriftlichen Beleg dafür?

Wie sich noch zeigen wird, ist diese Frage im ersten Moment nicht relevant. Aber eventuell kann es später helfen.

Vater meldet das Auto auf seinem Namen an
und versichert es in seiner Versicherung.

Aber Sohn fährt?

Es gibt Streit.

Das war dann abzusehen. Ist ja direkt klassisch.

Sohn verschwindet mit Auto und zahlt weder
Steuern noch Versicherung.Sohn beauftrag Anwalt mit seiner
Vertretung. Anwalt ist der Meinung, das Auto gehört dem Sohn,
obwohl der Vater den Brief hat und auch als Halter eingetragen
ist.

Die Meinung des Anwaltes zählt nichts, allein ein Beweis würde helfen. Zum Beispiel Kaufvertrag (zumindest um 1 €) mit Quittung der vollständigen Zahlung. Der Anwalt verdient sein Geld auch im aussichtslosen Falle …

Vater wendet sich an KFZ-Stelle und Versicherung, da er
kein Zugriff auf das Auto, aber als Halter die volle
Verantwortung.

Das ist der richtige Weg. Gleiche Situation wie wenn der Käufer nicht ummeldet obwohl er laut Kaufvertrag sollte.

KFZ-Stelle fordert Sohn auf das Auto umzumelden.

So sollte es sein.

der KFZ-Brief ist aber beim Vater, da der Sohn ihm
noch das Geld fürs Auto schuldet.

Wenn also der Sohn weder Auto noch Geld rausrückt und auch nicht beweisen kann, daß das Auto entgegen der Behauptungen des Vaters sein Eigentum ist, dürfte das den Tatbestand der Unterschlagung erfüllen.

Vater kündigt Versicherung zu Ende 2003.

Das ist konsequent.
Aus Sicht der Versicherung muß Papa nun dafür sorgen, daß das Fahrzeug nach Versicherungsende nicht mehr am öffentlichen Verkehr (auch nicht parkend!) teilnimmt.
Wenn er der Zulassungsstelle die Unmöglichkeit des Zugriffs meldet, ist er im Sinne der StVO aus dem Schneider. Die Versicherung meldet das Ende des Versicherungsschutzes der Zulassungsstelle automatisch.
Wenn der Versicherungsschutz endet, wird die Zulassungsstelle die Zwangsstillegung veranlassen. Das Fahrzeug kommt in die Fahndung, wenn es nicht rechtzeitig stillgelegt wird.
Der Brief wäre dafür nicht notwendig, allein der Kfz-Schein.

Nun ist das Auto seit dem 1.1.2004 nicht mehr versichert.
Wer haftet bei Unfall oder anderen Schäden im Zusammenhang mit
dem Fahrzeug?

Es haftet der Schadensverursacher wenn er keinen Versicherungsschutz hat generell selbst. Je nachdem, wenn also der Sohn der „Schuldige“ ist, haftet er selbst. Wenn er von dem Versicherungsmangel weiß, macht er sich obendrein strafbar und das kann sehr unangenehm werden (Geldstrafe bis Knast + 5 Punkte usw.). Die Zulassungsstelle wird ihm die Verfügung der Zwangsstillegung zusenden, in der er über den Versicherungsmangel informiert wird. Im Zweifelsfalle wird es darauf ankommen, ob er die Verfügung erhalten hat.
Das Wissen um den Versicherungsmangel kann die Schuldfrage auch noch negativ beeinflussen.

Um Geschädigte zunächst „schadlos“ zu halten (von dem Vater-Sohn-Konflikt), wird die letzte zuständige Versicherung zunächst in Vorlage treten, wenn der Sohn nicht ausreichend zahlungsfähig ist, und anschließend beim Sohn Regress (Ausgleich) fordern.

Was kann der Halter(Vater) unternehmen um

a)eine Haftung auszuschließen und

Meldung an die Zulassungstelle über Unmöglichkeit des Zugriffs (bestätigen lassen).

b) sein Eigentum (bzw. das Geld dafür) zu bekommen?

Zivilklage beim Amtsgericht.

Das ist kein Märchen, sondern Leben extrem.

Eher normal heutzutage.

Schon mal ielen Dank für Eure Hilfe.

Keine Ursache.

Gruß,
Kristian

Hallo Gitti,

traurig zu hören, Vater gegen Sohn. Beileid.
Zu Deinen Fragen.

1.:Wer haftet bei Unfall oder anderen Schäden im Zusammenhang mit

dem Fahrzeug?

Immer der Verursacher und ggf. seine Versicherung, es gilt im
Straßenverkehr das Verursacherprinzip.

  1. Anscheinend gehst Du von falschen Voraussetzungen bezüglich der
    Frage aus, wer Halter eines Fahrzeugs ist. Halter eines
    Kraftfahrzeuges ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht
    und die tatsächliche Verfügungsgewalt darüber besitzt. Dies muss
    nicht zwangsläufig derjenige sein, auf den das Kfz zugelassen ist.
    Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an (Bsp.: Halter ist der
    Sohn, dem der Vater für das Studium ein Kfz zur Verfügung gestellt
    hat).

Dazu ruhig einfach mal Wer ist Halter eines Kfz in google eingeben…

  1. Eigentümer ist, ausweislich des Kfz-Briefs der Vater. Das kann man
    z.B. auch mit vorhandenen Belegen über die Finanzierung stützen. Will
    der Sohn etwas anderes geltend machen, muss er es beweisen.
    Insbesondere eine Schenkung als Schutzbehauptung vorzubringen ist IMO
    wenig aussichtsreich, da er höchstwahrscheinlich keinen
    entsprechenden Vertrag hat, d.h. keinen Beweis.
    Der Vater kann das Eigentum gemäß § 985 BGB vom Sohn herausverlangen,
    nötigenfalls im Klagewege. Das ist natürlich eine Frage der
    Beweislage, gehe ich aber von Deinen Angaben aus, dürfte das mit
    Hilfe eines Anwalts wohl (zumindest theoretisch) unproblematisch
    sein.

Gruß - Jaschiii

Hallo Jaschiii,
ist ja spitze so eine schnelle und gute Anwort. ging bisher davon aus, das der der im Brief steht der Halter ist, aber hast recht, ist ja der, der damit fährt.
Für die Finanzierung gibt es einen Dahrlehensvertrag (Rückzahlung bisher NULL), darum steht auch der Vater im Brief.Wie Du beschreibst, also eindeutig der Eigentümer. Leider kein Auto fürs Studium, sondern eine ganz normale Arbeiterfamilie, wie man das halt so macht als liebende Eltern und seine Kinder beim erwachsenwerden unterstützt.
Also bleibt nur der Weg zum Anwalt, schade.
Aber was ist das für ein Anwalt des Sohnes? Oder Sohnemann hat ihn belogen.
Danke Dir recht herzlich Gitti

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Hallo Kristian,

danke Dir für die schnell und kompetente Antwort.

  1. Papa gibt Geld, weil Sohn Auto haben möchte und damit Sohn fahren kann, aber - Auto gehört Papa, durch Dahrlehensvertrag sind beide einig.
  2. Naja Streit…Sohn ist weg und spricht nicht mehr mit PAPA, keine Adresse nix, weil Papa meinte Geld verdienen und Verantwortung übernehmen und nicht immer Hand aufhalten (irgendwann wurde das Geld halt knapp).
    Im Kaufvertrag steht allerdings der Sohn und darauf beruft er sich!
    Allerdings sind Zahlungen zum Auto von Vater an Sohn auch übers Konto belegt.
    Die KFZ-Stelle meint, sie können vor Ablauf eines Jahres nichts unternehmen, obwohl dieUnmöglichkeit des Zugriff auf das KFZ schon vom Vater gemeldet wurde.

Traurig, dass einem keine andere Wahl bleibt, als gegen die eigenen Kinder zu klagen, um sie zu schützen. Dass, das normal ist, umso trauriger. Habe gleich meine Tochter gefragt, mit der ich ähnliches abgemacht habe, sie sieht es glücklicherweise realistisch.

Vielen herzlichen Dank, es bestätigt mich in meinem Rechtsempfinden.

Gitti

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Hallo,

Vater finanziert seinem Sohn ein Auto. Vater meldet das Auto
auf seinem Namen an und versichert es in seiner Versicherung.
Es gibt Streit. Sohn verschwindet mit Auto und zahlt weder
Steuern noch Versicherung.Sohn beauftrag Anwalt mit seiner
Vertretung. Anwalt ist der Meinung, das Auto gehört dem Sohn,
obwohl der Vater den Brief hat und auch als Halter eingetragen
ist.

Ich teile hier die Meinung des Anwalts.

Vater wendet sich an KFZ-Stelle und Versicherung, da er

kein Zugriff auf das Auto, aber als Halter die volle
Verantwortung. KFZ-Stelle fordert Sohn auf das Auto
umzumelden. der KFZ-Brief ist aber beim Vater, da der Sohn ihm
noch das Geld fürs Auto schuldet. Vater kündigt Versicherung
zu Ende 2003. Nun ist das Auto seit dem 1.1.2004 nicht mehr
versichert.

Ja ok.

Wer haftet bei Unfall oder anderen Schäden im Zusammenhang mit
dem Fahrzeug?

Der Halter sowie derjenige, der das Verschulden am Unfall trägt. Die KFZ Haftpflichtversicherung ist meines Wissens nach (kenne mich da nicht so aus) aber dennoch vorleistungspflichtig, auch wenn der Versicherungsschutz erloschen ist und holt sich im Regress diesen Betrag zurück. Dies soll das Insolvenzrisiko vom Geschädigten auf den Versicherungsnehmer überwälzen. Normalerweise gibt es eine solche Regelung nicht, ich glaube im KFZ Bereich aber schon.

Was kann der Halter(Vater) unternehmen um a)eine Haftung
auszuschließen und b) sein Eigentum (bzw. das Geld dafür) zu
bekommen?

Ich würde empfehlen, die Zulassungsbehörde davon zu informieren, wo das Auto steht, damit diese die Kennzeichen abnehmen können (wird gemacht, da kein Versicherungsschutz). Eigentümer des Autos ist er mE nicht (sofern deine Angaben genau genug und vollständig sind), er kann sich evtl. sein Geld von seinem Sohn holen.

Das ist kein Märchen, sondern Leben extrem.

Das glaube ich durchaus

Gruß
Tom

Hallo!

  1. Eigentümer ist, ausweislich des Kfz-Briefs der Vater. Das
    kann man
    z.B. auch mit vorhandenen Belegen über die Finanzierung
    stützen.

Ich kann das nicht nachvollziehen - wie willst du aus Finanzierungsverträgen das Eigentum ableiten??

Gruß
Tom

Hallo!

Wenn also der Sohn weder Auto noch Geld rausrückt und auch
nicht beweisen kann, daß das Auto entgegen der Behauptungen
des Vaters sein Eigentum ist, dürfte das den Tatbestand der
Unterschlagung erfüllen.

Da ist Zivil- und Strafrecht durcheinander und die Beweislast falsch. Jedenfalls müsste der Vater beweisen, dass das Auto sein Eigentum ist und nicht der Sohn beweisen, dass es nicht seines ist.

Gruß
Tom

Hallo Tom,
das verstehe ich mittlerweile anders: der Sohn müsste beweisen, dass er der eigentümer ist und die schuld aus dem dahrlehensvertrag erfüllt hat.
wenn der besitz des KFZ-Briefes und der namentliche eintrag darin, sowie ein dahrlehensvertrag kein eigentum ausdrückt, dann bräuchten ja einige 1000 leute ihr finanziertes auto nicht zu bezahlen.
oder?
denke es bleibt wirklich nur der weg zum anwalt. werde euch informieren, wie es ausgegangen ist.

gruß gitti

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Hi Tom,

wollte bloß sagen: Eigentum an einem Kfz weist man IMO durch den
Brief nach. Da ich aber leider nicht weiss, wo das steht, dachte ich
man könnte ja hilfsweise auf die Finanzierung abstellen, um diese
Ansicht zu stützen, weist?

Sonst hast Du natürlich recht…

Gruß - Jaschiii