Feiertagsvergütung wird verweigert

Von: , Frage gestellt am Fr, 16. Jan 2004

Zunächst einen schönen Tag an alle, die diesen Artikel lesen,
ich arbeite in einem Call-Center im Bereich outbound (Marketing) und in diesem Call-Center gibt es ebenfalls eine Abteilung, die im inbound arbeitet, die auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten.
Wir vom outbound mußten über Weihnachten, 22.12. - 07.01. Urlaub nehmen, da wir hauptsächlich Geschäftskunden anrufen, was in dieser zeit ziemlich unproduktiv ist.
Dafür bekamen wir von der Personalabteilung vorgefertigte Urlaubsanträge, auf denen bereits stand, wieviel Urlaubstage wir nehmen müssen. In diesen Anträgen wurden die feiertage berücksichtigt und nicht als zu nehmende Urlaubstage gewertet. Einige mußten sogar ein paar tage unbezahlten Urlaub nehmen, wenn sie nicht mehr genug Urlaubstage hatte, somit ist ausgeschlossen, daß für uns die Möglichkeit bestanden hät, in dieser zeit zu arbeiten.
Nachdem wir unsere Abrechnungen bekommen hatten, ist uns aufgefallen, daß die vier Feiertage nicht vergütet wurden.
Nachdem wir das beanstandet haben, beharrt der Geschäftsführer auf seiner Entscheidung diese nicht zu bezahlen, auch nach einigen Gesprächsversuchen.
Sein hauptargument ist, daß in unserem Betrieb ja auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet wird und er ja nicht unterschiedliche Regelungen für die einzelnen Abteilungen treffen kann. Man muß dazu sagen, daß es uns nicht möglich ist, an feiertagen evtl iim inbound zu arbeiten, da man dafür eine besondere Ausbildung benötigt, die keiner von uns erhalten hat, somit dürfte eigentlich klar sein, daß unser Verdienstausfall ausschliesslich auf die Feiertage zurückzuführen ist, zumal diese ja auch innerhalb des angeordneten urlaubs waren, aber dann von unseren vertraglichen Wochenstunden abgezogen wurden.
Das heißt im Klartext:
Ich habe einen Arbeitsvertrag mit 30 Std. pro Woche, für die Woche vom 22.12. - 28.12. mußte ich vier Urlaubstage beantragen (laut personalabteilung, also Feiertage berücksichtigt), bezahlt bekomme ich aber nur 20 Std (Feiertage wurden abgezogen).
Nachdem wir jetzt am Montag, den 19.01. ein letztes Gespräch mit dem geschäftsführer suchen, würde ich gerne wissen, ob er irgendeine Möglichkeit haben könnte, sich um diese Feiertage zu drücken, bzw. mir irgendein Argument liefern kann, daß nicht zu entkräften ist.
Ich bin für jede Antwort sehr dankbar, da wir das ganze gerne ohne gerichtliche Schritte lösen würden, da einige von uns noch in der probezeit sind.
Viele Grüße
Uwe

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 49 Minuten 0 hilfreich
    Re: Feiertagsvergütung wird verweigert

    Hallo!

    Mal zum Rechtlichen - Im Entgeltfortzahlungsgesetz steht

    § 2
    Entgeltzahlung an Feiertagen
    (1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

    (2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen.

    (3) Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.


    Ich denke, dazu muss man nicht mehr viel erklären, allerdings würde ich mir mehfach überlegen, ob ich meinem Chef das um die Ohren haue, wenn ich mich noch in der Probezeit befinde!

    Hätte ich das halbe Jahr hinter mir, würde ich das allerdings durchsetzen!



    Liebe Grüße
    Guido

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Feiertagsvergütung wird verweigert

      Vielen Dank erst mal für die Antwort, die im Prinzip bestätigt, wa uns auch allen klar ist, nur unserem Chef nicht.
      Das mit der probezeit aht sich wahrscheinlich eh erledigt, da diejenigen, die das betrifft, in dieser firma sowieso nicht unbedingt weiterarbeiten möchten, wenn er auf seiner entescheidung beharrt.
      Es geht jetzt eigentlich ausschliesslich nur noch darum, ob er uns vielleicht noch irgendetwas entgegenschleudern kann, mit dem wir bisher nicht gerechnet haben. Uns ist auch klar, daß wir keine Ansprüche durchsetzen können, in Wochen in denen ein feiertag ist, wir aber unsere Vertragsstunden arbeiten konnten. In diesem speziellen fall hat ja aber der angeordnete urlaub dies von vornherein verhindert. Wenn man jetzt mal davon ausgeht, er hätte von vornherein nicht vorgehabt, die feiertage zu bezahlen, die aber in den Urlaub mit eingerechnet wurden, ist das alles ziemlich paradox und sieht schon fast nach Vorsatz aus.
      Grüße Uwe

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