Streichung von Mehrstunden im BAT ?

Hallo Experten,
ich arbeite in einem Institut, wo der BAT (Bundesangestelltentarif) gilt. Wir haben Gleitzeit mit Zeitkonto, doch immer wieder kommt es vor, dass Mitarbeitern geleistete Arbeitsstunden gestrichen werden, da sie die Höchstgrenzen zu bestimmten Fristen (halbjährlich) überschreiten. In der Betriebsvereinbarung ist dies zwar so festgeschrieben, nur stellt sich mir die Frage, ob die BV hier nicht geltendes BAT-recht bricht und damit eigentlich unwirksam ist.

Vielleicht weiss jemand hierzu was.
Möchte jetzt nicht den ganzen BAT durchackern…

Gruß
martin

Hallo Martin!

Kann leider auch nichts zur Lösung beitragen, vielmehr interessiere ich mich auch für die Antwort. Meine Frau ist ebenfalls bei einer Verwaltung nach BAT angestellt.
Bei Ihr wird/ werden monatlich Überstunden korrigiert.

Gruß Bernd

Hallo,
mW schreibt das BAT zwar die wöchentliche Arbeitszeit fest (38,5 Std.) nicht jedoch, wie wann und wo sie zu leisten ist.
Dies ist dem „Direktionsrecht“ des Arbeitgebers (im Rahmen natürlich) überlassen. Wenn dieser mit dem Personal- (Betriebs-)rat eine BV abgeschossen hat, so gilt diese. Sie bricht auch nicht den BAT sondern ergänzt ihn an Punkten, die von den Tarifparteien (evtl. sogar absichtlich) offen gelassen wurden.

Gruß
HaWeThie

Hallo,
mW schreibt das BAT zwar die wöchentliche Arbeitszeit fest
(38,5 Std.) nicht jedoch, wie wann und wo sie zu leisten ist.

Da käme es jetzt darauf an, ob hier eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit gemeint ist und wenn ja, Durchschnitt über welchen Zeitraum (um erhebliche Mengen an Mehrstunden vor sich her zu schieben, muss man ja häufig über dem Durchschnitt liegen.)

Dies ist dem „Direktionsrecht“ des Arbeitgebers (im Rahmen
natürlich) überlassen. Wenn dieser mit dem Personal-
(Betriebs-)rat eine BV abgeschossen hat, so gilt diese. Sie
bricht auch nicht den BAT sondern ergänzt ihn an Punkten, die
von den Tarifparteien (evtl. sogar absichtlich) offen gelassen
wurden.

So hab ich als jurist. Laie das auch verstanden und deshalb meine Frage, obe eine Streichungsregel, wie auch immer sie ausssieht, rechtens sein kann. d.h., ob es eine Regelung für Mehrstunden im BAT gibt oder eine Verfallssregel.
Ich denke da z.B. an Polizisten, die ja auch häufig mehrere hundert Ü-stunden vor sich her schieben (so liest man). Die werden ja auch nicht einfach am Jahresende gestrichen.
weiss nicht, ob diese Leute dann ein halbes Jahr früher in Rente gehen oder so.

Gruß
Martin