Unterhalt eines Studenten

Hallo liebe Rechtskundigen!

Ich studiere im ersten Semerster und beziehe Unterhalt von meinen Eltern. Mein Vater ist ein äußerst gut verdienender Arzt und meine Mutter Lehrerin. Ich bekommen von jedem 275, - Euro, da sie in Trennung leben. Ich finde das nicht ganz so fair, da ich mein ganzes Leben lang immer viel Geld zur Verfügung hatte. Bafög bekomme ich natürlich auch nicht. Nun muß ich von den 550,- Euro meine Wohnung, mein Auto etc. finanzieren. Gibt es eine Möglichkeit, dass sie mir mehr zahlen müssen?
Ich habe mal was von einem Priviligiertenstatus gehört, den Kinder bekommen, wenn sie einen recht hohen Lebensstandard gewohnt sind.
Ich möchte jetzt nicht den eindruck erwecken, dass ich meinen Eltern schaden will, oder nicht für mich allein sorgen kann. Ich bin einfach nur der Meinung, dass sie ja finanziell sehr gut da stehen und ich, als ihr einziges Kind, vielleicht auch ein Recht auf ein wenig mehr habe.

Danke schon mal im voraus!

Kathi

Hallo

Grundsätzlich steht dir noch das Kindergeld zu. Das sind 150,00 Euro.

Gruß maboe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo liebe Rechtskundigen!

Ich studiere im ersten Semerster und beziehe Unterhalt von
meinen Eltern. Mein Vater ist ein äußerst gut verdienender
Arzt und meine Mutter Lehrerin. Ich bekommen von jedem 275, -
Euro, da sie in Trennung leben.

Wie bereits erwaehnt, steht Dir das Kindergeld zu. Evtl. auch Wohngeld. Bedenke: mit 550Eur/Monat bist Du schon ziemlich an der Obergrenze des Bafoegsatzes (soll heissen: wuerdest Du Bafoeg bekommen waere es nicht wesentlich mehr). Wenn Deine Eltern Dir nicht freiwillig mehr Geld geben wollen, bleibt Dir wohl nur der Gang zum Anwalt der Dich aufklaeren wird, ob Deine Ansprueche rechtlich durchsetzbar sind.

Ich finde das nicht ganz so
fair, da ich mein ganzes Leben lang immer viel Geld zur
Verfügung hatte. Bafög bekomme ich natürlich auch nicht. Nun
muß ich von den 550,- Euro meine Wohnung, mein Auto etc.
finanzieren. Gibt es eine Möglichkeit, dass sie mir mehr
zahlen müssen?

Rofl. Es zwingt Dich niemand zum Studium. Dass man als Student auf dies und jenes verzichten muss, duerfte auch vorher klar sein. Eine moralische Wertung verkneife ich mir.

Ich möchte jetzt nicht den eindruck erwecken, dass ich meinen
Eltern schaden will, oder nicht für mich allein sorgen kann.

Hm. Wie waers mit einem Studi-Job? Ich mein 550Euro von den Eltern + 300-400 durch den Job muesste eigentlich fuer Studentenleben ausreichen.

Ich bin einfach nur der Meinung, dass sie ja finanziell sehr
gut da stehen und ich, als ihr einziges Kind, vielleicht auch
ein Recht auf ein wenig mehr habe.

Erkundige Dich halt wegen Wohn- und Kindergeld. Wenn Deine Eltern nicht aus freien Stuecken mehr zahlen, sehe ich ziemlich schwarz. Aber IANAL.

Danke schon mal im voraus!

Kathi

Gruss
Paul

Hallo Kathi,

der Unterhaltsanspruch eines Studenten, der nicht bei seinen Eltern wohnt, beträgt lt. Düsseldorfer Tabelle 600,- Euro im Monat (siehe http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/d…).

Ein zusätzliches Arbeitseinkommmen (z. B. aus einem Job) ist für die Höhe des Unterhalts dabei unerheblich. D. h. die 600,- Euro stehen dir auch weiterhin zu, wenn du neben dem Studium noch etwas dazu verdienst.

Gruß

Sebastian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sebastian,

der Unterhaltsanspruch eines Studenten, der nicht bei seinen
Eltern wohnt, beträgt lt. Düsseldorfer Tabelle 600,- Euro im
Monat (siehe
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/d…).

Also ich lese da in der Zeile 13, für ein Nettoeinkommen 4400 bis 4800 einen monatlichen Betrag von 654 Euro…

Ein zusätzliches Arbeitseinkommmen (z. B. aus einem Job) ist
für die Höhe des Unterhalts dabei unerheblich. D. h. die 600,-
Euro stehen dir auch weiterhin zu, wenn du neben dem Studium
noch etwas dazu verdienst.

Nicht bei jedem Studium kann man unprblematisch dazuverdienen. Meine Tochter hätte ihr Studium (Bio und Chemi fürs Lehramt) sicher nicht in Regelstudienzeit plus 2 Semester (zu erwarten) absolviert, wenn sie noch nennenswert hätte dazuverdienen müssen. Ihr haben aber die 600 Euro gereicht, z.B. ist sie auch ohne Auto aufgewachsen, da vermisst sie es nicht so sehr.

Ich habe mal was von einem Priviligiertenstatus gehört, den
Kinder bekommen, wenn sie einen recht hohen Lebensstandard
gewohnt sind.

Aber hier wird sich nichts ohne Gericht (Anwalt) machen lassen, wenn die Eltern nicht freiwillig ihr Einkommen darlegen.

Gruß, Karin

Moin,

Also ich lese da in der Zeile 13, für ein Nettoeinkommen 4400
bis 4800 einen monatlichen Betrag von 654 Euro…

Siehen Anmerkungen, Punkt 7 Absatz 2.

Ein zusätzliches Arbeitseinkommmen (z. B. aus einem Job) ist
für die Höhe des Unterhalts dabei unerheblich. D. h. die 600,-
Euro stehen dir auch weiterhin zu, wenn du neben dem Studium
noch etwas dazu verdienst.

Das ist in gewissen Grenzen richtig. Ab (afair) 7000 Euro/Jahr wird es Essig mit Bafoeg.

Nicht bei jedem Studium kann man unprblematisch dazuverdienen.
Meine Tochter hätte ihr Studium (Bio und Chemi fürs Lehramt)
sicher nicht in Regelstudienzeit plus 2 Semester (zu erwarten)
absolviert, wenn sie noch nennenswert hätte dazuverdienen
müssen. Ihr haben aber die 600 Euro gereicht, z.B. ist sie
auch ohne Auto aufgewachsen, da vermisst sie es nicht so sehr.

Sicherlich richtig. Andererseits arbeitet unter meinen Kommilitonen so gut wie jeder nebenbei. Bei den heutigen Lebenshaltungskosten auch kein Wunder. Dass das fuer das Studium suboptimal ist, steht ausser Frage.

Man sollte sich im Bezug auf die eigentliche Fragestellung nicht taeuschen lassen: Wohlhabende, gutverdienende Eltern bedeuten gerade nicht den hoechstmoeglichen Bafoegsatz. Das Einkommen des Elternhauses wird mit eingerechnet, mitunter nach sehr seltsam anmutenden Regeln. Viel Geld in der Familie = erstmal kein Bafoeg. Erst wenn man nachweisen kann, dass die Eltern nicht fuer den Unterhalt zahlen koennen/wollen, kuemmert sich das Amt drum. Im schlimmsten Fall (so bei einem Kommilitonen erlebt) weigerte sich die Mutter sich ueberhaupt finanziell am Studium des Sohnes zu beteiligen. Das Ganze endete vor Gericht, wo festgestellt wurde, dass sie zahlungspflichtig und -faehig ist, was sie immer noch nicht daran hinderte nicht zu zahlen. Erst dann fuehlte sich das Bafoegamt zustaendig. Ob man es sich wegen 50 Euro mit seinen Eltern dermassen verscherzen sollte, sei dahingestellt.

Aber: IANAL

Gruß, Karin

Gruss
Paul

Hallo Paul

Das ist in gewissen Grenzen richtig. Ab (afair) 7000 Euro/Jahr
wird es Essig mit Bafoeg.

Also, kannst Du mir bitte sagen, wo in diesem ganzen Thread irgendetwas über Ausbildungsförderung nach BAFöG stand? Ich fand nur eine Stelle, in der ein anderer beitrug, dass der Unterhalt der Eltern bereits den Höchstsatz nach BAFög erreicht (der liegt osder lag bei 530 Euro, als meine Tochter letztes Jahr ihren ablehnenden BAFöG-Bescheid erhielt).

Ansonsten dreht sich die ganze Diskussion darum, wieviel gutsituierte Eltern an Unterhalt zahlen müssen.

Gruß, Karin

Hallo Paul

Also, kannst Du mir bitte sagen, wo in diesem ganzen Thread
irgendetwas über Ausbildungsförderung nach BAFöG stand?

Bafoeg wird insofern wichtig, weil man kaum Forderungen durchsetzen wird, die ueber den ueblichen Bafoegsaetzen liegen. Es ist auch insofern wichtig, weil das Bafoegamt einspringt, wenn die Eltern ihren Beitrag zum Unterhalt nicht leisten koennen oder wollen.

Ansonsten dreht sich die ganze Diskussion darum, wieviel
gutsituierte Eltern an Unterhalt zahlen müssen.

IMHO genau so viel, wie ein Bafoeg-Berechtigter Student in der Situation bekommen wuerde, inkl. Kindergeld, Wohngeld etc. Mehr wird sich schwerlich durchsetzen lassen. Wenn gutes zureden nicht hilft, bleibt der Gang zum Gericht. Aus „ich bin Besseres gewohnt“ entstehen IMHO keine Ansprueche.

Aber auch hier: IANAL, kann aber gerne bei einem nachfragen.

Gruß, Karin

Gruss
Paul

Hallo Paul,

Bafoeg wird insofern wichtig, weil man kaum Forderungen
durchsetzen wird, die ueber den ueblichen Bafoegsaetzen
liegen.

Hier ist es durchaus wichtig, die Düsseldorfer Tabelle (siehe erste Antwort) zu beachten. Vor einem Familiengericht hat die sehr viel mehr Gewicht als die Bafög-Sätze.

Es ist auch insofern wichtig, weil das Bafoegamt
einspringt, wenn die Eltern ihren Beitrag zum Unterhalt nicht
leisten koennen oder wollen.

Die Eltern leisten ja, die Frage dreht sich darum, ob sie mehr leisten müssen. Und das entscheidet das Familiengericht, nicht das Bafög-Amt.

Ansonsten dreht sich die ganze Diskussion darum, wieviel
gutsituierte Eltern an Unterhalt zahlen müssen.

IMHO genau so viel, wie ein Bafoeg-Berechtigter Student in der
Situation bekommen wuerde, inkl. Kindergeld, Wohngeld etc.

Nein. Soviel, wie sich aus Unterhaltsberechnungen in Verbindung mit dem verfügbaren Einkommen der Eltern ergibt.

Mehr wird sich schwerlich durchsetzen lassen. Wenn gutes
zureden nicht hilft, bleibt der Gang zum Gericht. Aus „ich bin
Besseres gewohnt“ entstehen IMHO keine Ansprueche.

Siehste, da fällt Dir auch das Gericht ein. Und wenn „ich bin Besseres gewohnt“ aus hohem Einkommen beider Eltern zusammen entsteht, dann gibt es höhere Ansprüche.

Aber auch hier: IANAL, kann aber gerne bei einem nachfragen.

Sicher hilft es Dir schon, wenn Du Dich ohne Anwalt im Netz über Unterhaltsrecht Kindern gegenüber schlauer machst. Wie gesagt, die Düsseldorfer Tabelle ist da eine gute Grundlage. Ich zog sie auch schon bei meinen Unterhaltsabgeboten an meine Tochter heran. Die Anwältin meiner Tochter bei Ungterhaltsforderungen dem Vater derselben gegenüber übrigens auch.

Gruß, Karin

Hallo,

es ist ja schön für Dich wenn Du einen hohen Lebensstandard gewohnt warst, aber vielleicht ist jetzt der Zeitpunkt gekommen an dem Du lernst daß die meisten Menschen für ihr Geld hart arbeiten müssen.

Natürlich steht Dir der bereits diskutierte Mindestsatz zu, aber ansonsten finde ich es durchaus richtig wenn Du den über das Notwendige hinausgehenden Luxus demnächst entweder einschränken oder Dir selber verdienen mußt.

Ich kenne nur wenige Studenten, die sich ihr Leben nicht nebenher durch eigene Arbeit verdienen (müssen). Von einem „Privilegiertenstatus“ habe ich noch nie gehört und es würde mich auch ärgern wenn es soetwas geben würde.

Gruß,

MecFleih

Hi McFleih,

ich habe lediglich eine Rechtfrage gestellt. Keine, die eine moralische Wertung verlangte.

Und übrigens - du kannst dich ärgern. Ich war beim Anwalt und es gibt ihn - den Priviligiertenstatus :smile:

Lieber Gruß
Kathi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich hab die Lösung! Danke Euch allen!
Hallo ihr Lieben…

vielen Dank für Eure Hilfe. Ich war heute beim Anwalt, welcher mir sagte, dass meine Eltern selbst Schuld waren, dass ich früher über sämliche Kreditkarten verfügen durfte und uneingeschränkt einkaufen gehen durfte. Da sie mich daran gewöhnt haben, müssen sie mich auch während meines Studiums finanziell priviligiert unterstützen.

Sicher klingt das für Euch ungerecht, aber mein Vater hat mich in letzter Zeit sehr unfair behandelt und links liegengelassen. Das tat mir sehr weh und nun möchte auch ich einmal austeilen. Jedoch kann ich meinem Vater nur durch Finanzen wehtun. Das soll jetzt keine Rechtfertigung sein. Ich wollte einfach nur darstellen, dass ich auch gut mit wenig Geld leben kann, aber der Meinung bin, dass man sich an Menschen, die einem so weh tun, auch einmal rächen sollte.

Mit lieben Grüßen
Kathi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Kathi,

Und übrigens - du kannst dich ärgern. Ich war beim Anwalt und
es gibt ihn - den Priviligiertenstatus :smile:

ja, natürlich. Die Frage ist nur, ob Sie sich mit dem, was Sie da gerade machen, wirklich auf mittel- und langfristige Sicht einen Gefallen tun.

Ihr Anwalt ist weniger an Ihnen als Person interessiert, nicht an Ihrem Wohlergehen, sondern an seiner Gebühr. Darum wird er wenig Interesse daran haben, dass Sie sich schnell und für beide Seiten fair mit Ihren Eltern einigen.

Da Sie stark aufs Finanzielle abheben: Ich würde mir zumindest so Fragen stellen: wie sieht es mit dem Erbe aus (Enterben -> nur das Pflichtteil?), Ihre Eltern könnten nun alles Geld in der Spielbank verjubeln (wo nix ist, bekommen Sie auch nix), Sie verlieren ein soziales Netzwerk, das Ihnen Karriere-mäßig die Türen öffnen könnte, …

Von den sozialen Folgen will ich gar nicht reden. 20 Jahre kein Wort mehr mit den Eltern, aber der Scheck kommt pünktlich. Wollen Sie das?

Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich hab hier keine moralischen Bedenken, sondern schildere Ihnen, was ich in meiner Praxis nicht selten erlebe. Und alle Beteiligten leiden, nur weil Sie vor 20 Jahren einmal die Weichen in diese Richtung gestellt haben. Weil man in Erwartung einen für sich positiven Gerichtsurteils diesen Weg gegangen ist.

Ich denke, dass Sie und Ihre Eltern durchaus die Kompetenz haben, diese Unterhaltsfrage gemeinsam und fair zu lösen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie dies erkennen und auf Ihre eigene Kompetenz zurückgreifen.

Sonnige Grüsse,
Gabi Sandhoff

Hallo Kathi,

ich kann Dich gut verstehen, unabhängig davon, daß man mit 550 Euro auskommen KÖNNTE, ist es doch die Ungerechtigkeit, die einen frustriert.

Ich habe als Nebenkläger meiner Mutter gegen meinen Vater geklagt (allerdings hat der mir gar nix gezahlt), und obgleich er schwerreich ist und meiner Mutter monatlich ca. 5000 Euro Unterhalt zahlt, muß er meinen minderjährigen Brüdern und mir nur nach D’dorfer Tabelle zahlen. In der Urteilsbegründung steht:

„Den Kindern steht keine Teilhabe am Luxus zu“

Der Satz ist inzwischen ein Running Gag in unserer Familie.

Also: Rechtlich hast Du wohl kaum eine Chance. Mit dem Kindergeld bin ich nicht so sicher, frag halt mal die Rechtsberatung.

ciao,
erik