Hallo,
es soll ein Landgasthof mit Pension incl. Wohnung verpachtet
werden.
Was ist dabei hinsichtlich der Gestaltung des Pachtvertrages
zu beachten?
Ist ein Notar notwendig?
den notar brauchst du, wenn du es kaufen willst, und einen schätzer.
Daß bei Immobilienverkauf ein Notarvertrag nötig ist, weiß ich.
Es soll aber ein Objekt nur verpachtet werden.
du musst anmelden, wie viel betten du hast. gewerbeschein ist
ja kein problem. damit kannst du ja auch einkaufen und vieles
von der steuer absetzen (möbel, fahrtkosten, wenn du frühstück
machst wurst, butter, bäckersemmeln…). du musst immer
getrennte rechnungen nachweisen.
Um mich gehts nicht, ich möchte mich nur kundig machen, was
man als Verpächter zu beachten hat.
Daß der Pächter einer Gastwirtschaft/Pension gewisse Verpflichtungen
hat, ist ja auch klar, kann dem Verpächter aber erstmal egal sein.
Wo kann man Musterverträge bzw. Formulare runterladen?
Welche allg. Rechte/Plichten haben Pächter und Verpächter?
der schätzer war ja schon überall mit drin.
Wozu braucht man einen Schätzer, wenn sich Verpächter und Pächter
über die Pachtkonditionen einig sind?
einen schätzer für die pachthöhe? aber wenn du das pachten
willst, grübel… eine pension tut man eigentlich nicht
verpachten. weil die miete dann unheimlich hoch wird.
Verstehe ich nicht? Welche Miete? Warum hoch?
aber du hast dann auch hohe ausgaben. wasser, waschmaschine,
bettenkaputtmachen. die meisten denken dann nur an die
einnahmen.
Ja sicher, eine Pension sollte schon ein pos. Ergebnis bringen.
Ist aber dem Verpächter auch egal, wenn der Pachtzins bezahlt wird
und das Objekt ordnungsgemäß geführt wird.
so, das ist jetzt chaotisch. ein gesprächsmitschnitt. (5
minuten)
Scheint mir nicht ganz das zu sein, was ich als Info suche,
aber trotzdem Danke für die Mühe.
Gruß Uwi