01019 Rechnung zahlen trotz Nachweis?

Hallo zusammen!
Ich habe mich vor einiger Zeit schon einmal mit dieser Sache an euch gewandt, aber die Antworten gingen leider immer am eigentlichen Thema vorbei.
Tatsache: Freenet verlangt von mir einen Betrag in Höhe von 9,32 (angemahnt im August 2003)
Tatsache: Einwahlen ins Netz wurden zu diesem Zeitpunkt noch über die Telekom abgerechnet, Rechnung liegt mir auch noch vor. (Es geht um eine Rechnung aus Oktober 2001).
Tatsache: Freenet gibt die Sache an einen Anwalt ab, Betrag beträgt jetzt 38,50 inkl. Anwaltsgebühren.
Tatsache: Freenet hat nicht auf das von mir entgegnete Schreiben reagiert.
Meine Frage:
Muß ich den Betrag von 9,32 wirklich noch zahlen, oder die 38,50? Schließlich kann ich nachweisen, das die Telekom abgebucht hat. Wenn nicht der richtige Betrag abgebucht wurde, ist dies doch das Verschulden von Freenet, da nicht der richtige Betrag an die Telekom genannt wurde oder?

Danke im voraus
Alexandra

Frag die Telekom bis wann solche Internet per callanbieter von der Telekom aus bezahhlt wurden (wann haben die von der Telekom das eingestellt)

Das schick dann diesen Brüdern.

Johannes

Hallo Alexandra,

im Gegensatz zu den immer sehr hilfreichen Antworten des Herrn j.Maas, bin ich der Überzeugung dass sich der Aufstand nicht lohnt, da es wohl letztendlich darauf rausläuft, dass du zahlen musst.

Nehmen wir mal an wir beschreiten tatsächlich wegen knapp 10 Euro den Rechtsweg -> Beweis von freenet wird höchstwahrscheinlich ein Verbindungsnachweis sein -> du wirst zur Zahlung verurteilt sein.

Zahl die EUR 38,50 und du hast wieder deine Ruhe.

Gruß Ivo

Hallo Ivo,

ist ja alles sehr nett, aber warum sollte ich jetzt noch die Anwaltskosten tragen. Vielmehr hätte Freenet doch wohl auf mein Schreiben reagieren sollen, statt die Sache einem Anwalt zu übergeben. Zudem kann ich schließlich nachweisen, das die Telekom abgebucht hat. Ich habe ja noch die Rechnungen. Kann ich ehrlich gesagt nicht so ganz nachvollziehen.

Grüße
Alexandra

Hallo Alexandra,

im Gegensatz zu den immer sehr hilfreichen Antworten des Herrn
j.Maas, bin ich der Überzeugung dass sich der Aufstand nicht
lohnt, da es wohl letztendlich darauf rausläuft, dass du
zahlen musst.

Nehmen wir mal an wir beschreiten tatsächlich wegen knapp 10
Euro den Rechtsweg -> Beweis von freenet wird
höchstwahrscheinlich ein Verbindungsnachweis sein -> du
wirst zur Zahlung verurteilt sein.

Zahl die EUR 38,50 und du hast wieder deine Ruhe.

Gruß Ivo

Pack deine Sachen (Beweise der Zahlung ein, davon wusste ich nicht, sowie dein Schreiben an diese Freenet Leute.

Geh zu Polizei erstatte Anzeige wegen Verdacht des Vergehens gegen §240/23 StGB Nötigung im Versuchsstadium.
Wichtig ist dabei der Hinweis, daß dieser Versuch scheinbar gewerbsmäißig erfolgt.
Johannes

Grüße
Alexandra

Hallo Alexandra,

im Gegensatz zu den immer sehr hilfreichen Antworten des Herrn
j.Maas, bin ich der Überzeugung dass sich der Aufstand nicht
lohnt, da es wohl letztendlich darauf rausläuft, dass du
zahlen musst.

Nehmen wir mal an wir beschreiten tatsächlich wegen knapp 10
Euro den Rechtsweg -> Beweis von freenet wird
höchstwahrscheinlich ein Verbindungsnachweis sein -> du
wirst zur Zahlung verurteilt sein.

Zahl die EUR 38,50 und du hast wieder deine Ruhe.

Gruß Ivo

Hallo Johannes,

ich wundere mich manchmal über Deine Rechtsauffassung. Man kann nicht alle Fragen durch Blick in das StGB lösen.
In diesem Fall handelt es sich nicht um Nötigung, weder Versuch noch sonst etwas.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo Hans-Jürgen,
j.Maas hat schon recht,ob im Sinne irgendeines Paragrafen ,mag sein,
dass ein Freenet-Anwalt oder Mitarbeiter sagt:nein.
Tatsache ist,wenn man diese anschreibt und Belege hat,und Freenet
einfach nicht darauf eingeht,dann sogar die Sache einem Anwalt übergibt(eine Reaktion hätte die Sache möglicherweise geklärt),schon verweflich ist.Tipp:nicht mehr 01019 vorwählen.
Mir ist es auch so ergangen,also keine Reaktion auf mein Schreiben mit beigefügten Belegen,dann aber dennoch eine weitere Zahlungserinnerung.Das war das Quelle-Versandhaus.Hier ging die Sache dann doch gut aus.Ich habe mir lediglich die entsprechenden Sachbearbeiter gemerkt.Auch mit Kabel-BW war es mal so.Karte im Briefkasten:„Ihr von Ihnen genutzte Anschluss…ist nicht angemeldet…“
Habe gar kein Anschluss.Keine Reaktion auf meine E-Mail.
Verwerflich!
Gruss Gerhard

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Alexandra,

ich habe wohl überlesen, dass die Telekom den Betrag „abgebucht“ hat.

Hättest du jetzt überwiesen gesagt, so wäre es doch möglich gewesen, dass du erst die Zahlungserinnerung bezahlt hat, in der m.W. keine Fremdanbieter mehr mit auftauchen.

Du hast natürlich das Problem nachzuweisen, dass dein Schreiben der freenet zugegangen ist.

An deiner Stelle würde ich mal den Rechtsanwalt kontakten und Ihm diese Fakten auf den Tisch knallen. Wird er eben von freenet statt von dir bezahlt.

Gruß Ivo

Hallo Gerhard,

natürlich ist das ein haarsträubender Vorgang, aber J.Maas hat keinesfalls Recht, wenn er den Sachverhalt mit dem Paragraphen der Nötigung aus dem StGB vergleicht. Das ist schlicht falsch. Dann müsste es ja auch z.B. Nötigung sein, Mahnungen zu versenden oder mit einem Gericht zu drohen.

Ich hatte mich auch deshalb zu Wort gemeldet, weil er schon öfter solche Postings losgelassen hat. Da ich Laie bin, behaupte ich normalerweise nicht, es besser zu wissen und lasse ihn schreiben. Da aber auch Laien auf die Ratschläge angewiesen sind, melde ich mich zumindestens dann zu Wort, wenn das Gesagte abwegig wird.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hi!

Das Prinzip bei solchem Vorgehen ist einfach die Leute mürbe zu machen bis sie zahlen. Wenn in keinster Weise geantwortet wird kommt man erstens der Schadensminderungspflicht nicht nach und zweitens gerät das sehr wohl schnell in den Bereich der Nötigung. Weitere Schreiben machen wenig Sinn - im Gegenteil! Da du dort evtl. irgendetwas „Falsches“ schreibst kann es dir eher schaden. Antworten wirst du auf jeden Fall nicht bekommen, da die im Akkord arbeiten und für so ein paar Euro nicht extra antworten. Solche Typen Anwälte zu nennen ist eh schon falsch ;o)))

Du hast nun die Wahl das ganze auszusitzen und es auf einen Prozeß ankommen zu lassen oder zu bezahlen obwohl es nicht berechtigt schein worauf die ja spekulieren. Es ist auch durchaus möglich, daß es nie zu einer Klage kommen wird da die Summe recht niedrig ist. Ich zahle in solchen Fällen nie und es kam noch nie zu einem Prozeß!

abgesehen davon würde ich auf jeden Fall Strafanzeige erstatten wegen des Nötigung und des Verdachts auf gewerbsmässigen Betruges. Ein Schreiben an die zuständige Anwaltskammer kann auch nicht schaden, denn ich vermute mal das echte Anwaälte auch nicht gut auf solche Akkordarbeiter zu sprechen sind!

Gruß

Bernd

Hallo Gerhard,

natürlich ist das ein haarsträubender Vorgang, aber J.Maas hat
keinesfalls Recht, wenn er den Sachverhalt mit dem Paragraphen
der Nötigung aus dem StGB vergleicht. Das ist schlicht falsch.
Dann müsste es ja auch z.B. Nötigung sein, Mahnungen zu
versenden oder mit einem Gericht zu drohen.

Nötigung an sich ist nicht strafbar sondern nur die rectswidrige Nötigung. Verwerflicher Zweck. Unrechtmäßiges Ziel
Johannes

Ich hatte mich auch deshalb zu Wort gemeldet, weil er schon
öfter solche Postings losgelassen hat. Da ich Laie bin,
behaupte ich normalerweise nicht, es besser zu wissen und
lasse ihn schreiben. Da aber auch Laien auf die Ratschläge
angewiesen sind, melde ich mich zumindestens dann zu Wort,
wenn das Gesagte abwegig wird.

Gruss Hans-Jürgen
***

keine Nötigung
Hallo zusammen,

da zwei Antworten (Bernd und Johannes) die Rechtsauffassung tragen, dass es sich bei dem Verhalten von Freenet um strafbare Nötigung handelt, möchte ich das hier zusammenfassen und einen neuen Baum aufmachen, wo wir, wenn das jemand will, weiterdiskutieren können.

Zuerst möchte ich sagen, dass ich Freenet nicht verteidigen will. Was da gelaufen ist, ist wirklich unter aller Kanone.
Nichtsdestotrotz weiss ich, wie leicht man bei grossen Unternehmen oder Behörden in die „Maschinerie“ hineinkommen kann, und da kommt man so schnell nicht wieder raus. Manchmal sitzen da auch ganz vernünftige Leute, aber an die kommt man oft nicht ran, weil man von den Telefonisten nach „Schema F“ behandelt wird und die auch die Anweisung haben, wie sie reagieren müssen.

Eine Nötigung ist das, was Freenet da macht, aber definitiv nicht. Der Straftatbestand ist nicht erfüllt, daher kann sie sich eine Strafanzeige sparen. Bringt nichts, ehrlich. Hier nochmal der Text :

§ 240 StGB

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo !!

Kann es sein, dass die Telekomrechnung seiner Zeit erst nach Mahnung oder sonstiges bezahlt worden ist? Die telekom mahnt nämlich nur ihre eigenen gebühren an und zieht dementsprechend auch nur diese ein. Fehlende restbeträge von Fremdanbeitern werden dann nicht mehr berücksichtig. Will heißen, die Forderungen nach mahnung oder ähnlichem sind dann meist geringer als die „eigentliche“ Rechnung.
Nun mahnt halt freenet bei dir ihre Gebühren selbst an, die sie sonst von der Telekom bekommen hätte…

Kann das so oder so ähnlich ein ???

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Marcel!

Nein, diese Rechnung wurde nicht erst nach einer Mahnung bezahlt. Es geht um die Originalrechnung der Telekom. Auf dieser stehen eindeutig auch die Einwahlen ins Internet über Freenet.
Aber selbst wenn es eine Mahnung gewesen wäre, hätte sich der Betrag nicht verändert. Man hätte nur keine Hinweise was wofür bezahlt werden muß. Diesen Hinweis habe ich aber eindeutig. Es war 2001 ja noch so, das komplett über die Telekom abgerechnet wurde.
Gruß
Alexandra

Hallo !!

Kann es sein, dass die Telekomrechnung seiner Zeit erst nach
Mahnung oder sonstiges bezahlt worden ist? Die telekom mahnt
nämlich nur ihre eigenen gebühren an und zieht dementsprechend
auch nur diese ein. Fehlende restbeträge von Fremdanbeitern
werden dann nicht mehr berücksichtig. Will heißen, die
Forderungen nach mahnung oder ähnlichem sind dann meist
geringer als die „eigentliche“ Rechnung.
Nun mahnt halt freenet bei dir ihre Gebühren selbst an, die
sie sonst von der Telekom bekommen hätte…

Kann das so oder so ähnlich ein ???

Hallo zusammen!
Ich habe mich vor einiger Zeit schon einmal mit dieser Sache
an euch gewandt, aber die Antworten gingen leider immer am
eigentlichen Thema vorbei.
Tatsache: Freenet verlangt von mir einen Betrag in Höhe von
9,32 (angemahnt im August 2003)
Tatsache: Einwahlen ins Netz wurden zu diesem Zeitpunkt noch
über die Telekom abgerechnet, Rechnung liegt mir auch noch
vor. (Es geht um eine Rechnung aus Oktober 2001).
Tatsache: Freenet gibt die Sache an einen Anwalt ab, Betrag
beträgt jetzt 38,50 inkl. Anwaltsgebühren.
Tatsache: Freenet hat nicht auf das von mir entgegnete
Schreiben reagiert.
Meine Frage:
Muß ich den Betrag von 9,32 wirklich noch zahlen, oder die
38,50? Schließlich kann ich nachweisen, das die Telekom
abgebucht hat. Wenn nicht der richtige Betrag abgebucht wurde,
ist dies doch das Verschulden von Freenet, da nicht der
richtige Betrag an die Telekom genannt wurde oder?

Danke im voraus
Alexandra

Der Anwalt muss vorher prüfen ob der Anspruch rechtens ist
bevor er anderen Kosten macht.

Eventualvorsatz reicht M.E.

Johannes

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Johannes,

Der Anwalt muss vorher prüfen ob der Anspruch rechtens ist
bevor er anderen Kosten macht.

Also, ich werd aus Deinen Postings nicht mehr schlau. Wo hast Du denn bitte diese Weisheit aufgegabelt ?

Im Übrigen habe ich mir mal die Mühe gemacht, alle Aussagen der Fragestellerin, die mit „Anwalt“ zu tun haben, mal zu kopieren :

-Freenet gibt die Sache an einen Anwalt ab, Betrag beträgt jetzt 38,50 inkl. Anwaltsgebühren
-ist ja alles sehr nett, aber warum sollte ich jetzt noch die Anwaltskosten tragen. Vielmehr hätte Freenet doch wohl auf mein Schreiben reagieren sollen, statt die Sache einem Anwalt zu übergeben.

Thats all. Natürlich hat ein Awalt auch eine Menge Pflichten. Er muss seine Klienten beraten, insbesondere dann, wenn der Klient die Lage verkennt. (also einen Anspruch zu haben glaubt, den er aber nicht hat)
Wenn er da Rücksicht nehmen muss, dann auf die Beratungspflichten seinem Klienten gegenüber. Er muss keine Rücksicht auf das „Opfer“ nehmen, wenn der Anspruch ihm (soweit er das prüfen kann) berechtigt erscheint. Die Fragestellerin wird ja nicht die einzige sein. Solche Unternehmen geben die Forderungen of en bloc an die Anwälte. Diese schreiben Briefe und drohen weitere Massnahmen an. (KEINE Nötigung). Wenn jetzt im Einzelfall freenet sich getäuscht hat und wie auch immer der Anspruch nicht mehr besteht, ist das momentan nicht das Problem des Anwalts. Wenn die Zahlung verweigert wird, die Zahlung erfolglos eingeklagt wird, zahlt freenet eben die Kosten.

Gruss Hans-Jürgen
***