Hallo,
im Archiv bin ich nicht fündig geworden.
Wie ist die rechtslage:
eine Prepaid SIM-Karte mit Guthaben wird irgendwann gesperrt bzw in einem anderen Fall ist das Guthaben verfallen und demnächst wird wohl auch die Karte gesperrt.
Ich habe Zitate aus 2 Urteilen gefunden
Oberlandesgericht Köln Az.: 6 U 202/99
Das Restguthaben auf Telefon- und Prepaid-Karten darf nach der Gültigkeitsdauer nicht verfallen.
Die Richter hatten geurteilt, dass die Formulierung „gültig bis…“ auf der Karte zwar eine vertragliche Bindung zwischen Kartenanbieter und Käufer darstelle, aber gegen das Transparenzgebot verstoße. Der Kunde könne nicht erkennen, dass sein Restguthaben danach verfällt.
Das Guthaben auf diesen sogenannten Prepaid-Karten darf aber nicht nach einem bestimmten Zeitraum verfallen, urteilten jetzt die Richter am Brandenburger Oberlandesgericht. Einige Anbietern hatten den Gebrauch der Karte zeitlich eingeschränkt. Wer so eine Karte erwirbt, darf nach Meinung der Richter nicht gezwungen werden, das Guthaben in einem bestimmten Zeitraum abzutelefonieren oder die Karte regelmäßig wieder aufzuladen.
Quelle: Verbraucherschutzverein Berlin; Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 1. Dezember 1999, AZ. 3 U 251/98, nicht rechtskräftig
Habe leider nicht den genauen Wortlaut finden können!
In meinem Fall handelt es sich um D2 und E+ .
Einen Nachweis über das Restguthaben haben wir nicht.
Ich habe gelesen, dass manche Unternehmen(wurde nicht gesagt welche!) dies kalt lassen und sich nicht auf die ergangenen Urteile einlassen.
Wie geht man nun am besten vor?
Hat jemand von euch schon Erfahrung damit?
Grüsse,Sven.
), die zu der Zeit noch an fast jeder Ecke standen (wurden damals auch „Telefonzellen“ genannt, erinnerst du dich noch).