Guthaben bei Prepaid karten verfällt verfallen

Hallo,

im Archiv bin ich nicht fündig geworden.

Wie ist die rechtslage:
eine Prepaid SIM-Karte mit Guthaben wird irgendwann gesperrt bzw in einem anderen Fall ist das Guthaben verfallen und demnächst wird wohl auch die Karte gesperrt.

Ich habe Zitate aus 2 Urteilen gefunden
Oberlandesgericht Köln Az.: 6 U 202/99
Das Restguthaben auf Telefon- und Prepaid-Karten darf nach der Gültigkeitsdauer nicht verfallen.
Die Richter hatten geurteilt, dass die Formulierung „gültig bis…“ auf der Karte zwar eine vertragliche Bindung zwischen Kartenanbieter und Käufer darstelle, aber gegen das Transparenzgebot verstoße. Der Kunde könne nicht erkennen, dass sein Restguthaben danach verfällt.

Das Guthaben auf diesen sogenannten Prepaid-Karten darf aber nicht nach einem bestimmten Zeitraum verfallen, urteilten jetzt die Richter am Brandenburger Oberlandesgericht. Einige Anbietern hatten den Gebrauch der Karte zeitlich eingeschränkt. Wer so eine Karte erwirbt, darf nach Meinung der Richter nicht gezwungen werden, das Guthaben in einem bestimmten Zeitraum abzutelefonieren oder die Karte regelmäßig wieder aufzuladen.

Quelle: Verbraucherschutzverein Berlin; Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 1. Dezember 1999, AZ. 3 U 251/98, nicht rechtskräftig

Habe leider nicht den genauen Wortlaut finden können!:frowning:

In meinem Fall handelt es sich um D2 und E+ .

Einen Nachweis über das Restguthaben haben wir nicht.

Ich habe gelesen, dass manche Unternehmen(wurde nicht gesagt welche!) dies kalt lassen und sich nicht auf die ergangenen Urteile einlassen.

Wie geht man nun am besten vor?
Hat jemand von euch schon Erfahrung damit?

Grüsse,Sven.

Hi Sven,

die von dir genannten Urteile bzw. Sachverhalte beziehen sich nicht auf Pre-Paid Karten für Mobilfunkunternehmen sondern es ging um die Telefonkarten für Kartentelefone ( :wink: ), die zu der Zeit noch an fast jeder Ecke standen (wurden damals auch „Telefonzellen“ genannt, erinnerst du dich noch).

Gruß
HaWeThie

Hi Sven,

die von dir genannten Urteile bzw. Sachverhalte beziehen sich
nicht auf Pre-Paid Karten für Mobilfunkunternehmen sondern es
ging um die Telefonkarten für Kartentelefone ( :wink: ), die zu
der Zeit noch an fast jeder Ecke standen (wurden damals auch
„Telefonzellen“ genannt, erinnerst du dich noch).

muss ich doch glatt mal ins Wörterbuch schauen. :wink:

Also darf ich davon aus gehen, dass das doch alles seine rechtliche Ordnung hat mit den Prepaid karten?

Grüsse,
Sven-der aus protest bald kein Handy mehr haben wird, wofür braucht man eigentlich eins ?!

Hi nochmal,
ich bin mir nicht sicher, meine aber, dass das schon vom Gericht geklärt wurde.
Du musst dir klarmachen, dass die Netzbetreiber ja auch Kosten haben, wenn du nicht telefonierst, da das Netz ja die ganze Zeit Kontakt mit dir hält - dann relativiert sich das schon was.

Gruß
HaWeThie

Hallo Sven,

ich würde sagen, es kann nicht ohne weiteres sein, dass die Guthaben
verfallen. Zum einen auch aufgrund der Argumente, die bei den
Telefonkarten gebraucht wurden, zum anderen verhält es sich IMHO
ähnlich wie mit Gutscheinen. Die dürfen auch nicht einfach so
verfallen, höchstens Preisabschläge wurden von den Gerichten nach
einiger Zeit zugelassen. Schliesslich wurde gezahlt, ohne dass eine
Gegenleistung erbracht wurde. Ich finde gerade das Argument von
HaWeThie zieht hier nicht besonderss, ansonsten müsste das deutlich
gekennzeichnet sein (mindestens). Sicher kommt es aber auf den
Einzelfall an (Dauer, Begründung, AGBs? etc).

Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast und Dich somit nicht vom
Anwalt beraten lassen willst, wie wäre es denn mit den
Verbraucherzentralen?

Gruß - Jaschiii

Hallo Sven,

du bist nicht allein mit dem Problem.

Hier findest du ne Menge Urteile

http://www.chip.de/forum/thread.html?bwthreadid=551443

Gruß Ivo