Bedenkliches Gewinnspiel (Selbstverstümelung)

huhu

in sachsen gibt es einen privaten Radiosender der im BigBrother wahn ein gewinnspiel mit dem titel „was würden sie für 250.000 dm tun?“ startete

anfangs waren das noch ganz harmlose vorschläge („ich fege bürgersteige mit einer zahnbürste“), doch jetzt nimmt das ausmaße an, die mich juristisch zweifeln lassen. im einzelnen:

-einer will sich den linken kleinen Finger abhacken lassen

-eine 16 jährige möchte auf dem leipziger marktplatz die nackten hintern von 25000 leipziger küssen

und vor allem
-ein typ meint, er beißt 2 lebenden mäusen den kopf ab und ißt zwischendurch eine bockwurst

leut dem pressesprecher sind alle vorschläge die zur wahl freigegeben sind juristisch geprüft, demnach auch die drei da oben.
naja, was habt ihr denn dazu zu sagen? vor allem diese mäusegeschichte finde ich als laie äußerst bedenklich. und wie ist das mit der selbstverstümmelung oder dieser exhibistionistischen sache???

und gibt es eine spezielleres juraforum im netz, wo sowas auch diskutiert werden könnte?

übrigens: interessierte können bei www.psr.de auf dem laufenden bleiben, die vorschläge werden jeden tag drastischer.

bis denne

mikka

Alle total bescheuert
Klarer Fall:

Die Gesellschaft ist krank, hat zuviel Freizeit und weiß nicht was tun, sonst würden die nicht auf solche Einfälle kommen !

Wir nähern uns amerikanischen Verhältnissen.

Keine Selbstverstümelung
Hi Michael,

auf der Seite steht nichts davon geschrieben, daß einer der Kanditaten so etwas machen soll. Hier wird nur die ausgeflippteste Idee prämiert.

Ciao

Uwe

auf der Seite steht nichts davon
geschrieben, daß einer der Kanditaten so
etwas machen soll. Hier wird nur die
ausgeflippteste Idee prämiert.

hallo

doch doch es ist schon ernst. hab mittlerweile mit dem pressechef gesprochen, daß ding soll über die bühne gehen, wenn der kandidat denn auch mitspielt.

micha

Hallo,
ich kann mir ja nicht vorstellen, dass es solche Idioten noch in diesem Land gibt; aber gegen Dummheit käpfen selbst Götter vergeblich.

Mäuse- und Köpfe wäre strafbar nach dem Tierschutzgesetz;
nackte Hintern öffentlich zu küssen wäre
Erregung öffentlichen Ärgernis, auch strafbar.
Die Selbstzerstümmelung ist gesetzlich verboten und das „Rindvieh“ würde erhebliche Probleme mit der Krankenversicherung etc. bekommen; als Arzt würde ich den für 14 Tage zur Beobachtung in die Psychatrie einweisen lassen;

insbesondere der Sender macht sich strafbar, wenn er zu solchen „Dingen“ auffordert; ich habe aber jetzt keine Lust, auf die homepage des Senders zu gehen, die freuen sich dann noch, dass man da rein schaut.

MfG
Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Ist es ooo schwer den eigenen Artikel am Anfang zu schreiben, daß man nicht ewig scrollen muß bzw. den ganzen Text zu löschen oder alles bis auf die Passagen, auf die man sich bezeiht zu löschen?!?!?

Gruß

Bernd

Richtigstellungen …
Hier gibt´s einiges, was richtiggestellt oder auf andere Weise ins rechte Licht gerückt werden sollte:

Mäuse- und Köpfe wäre strafbar nach dem
Tierschutzgesetz;

Das trifft zu, wenn die Absicht, Mäusen die Köpfe abzubeißen, tatsächlich verwirklicht würde. Die Verwirklichung der bei dem Sender eingereichten Vorschläge ist jedoch, soweit dies dem Frage-Artikel zu entnehmen ist, weder beabsichtigt, noch sonst zu erwarten. Das Tierschutzgesetz ist daher hier ohne Bedeutung.

nackte Hintern öffentlich zu küssen wäre
Erregung öffentlichen Ärgernis, auch
strafbar.

Nein! Wer seinen Allerwertesten öffentlich entblößt und obendrein küssen läßt, stört in der Regel lediglich die öffentliche Ordnung. Polizei und Ordnungsbehörden sind berechtigt, zur Beseitigung dieser Störung einzuschreiten, indem sie etwa den Störer aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit entfernen. Darüber hinaus kann die Störung, wenn sie die Grenze zur Ordnungswidrigkeit überschreitet, eine Geldbuße nach sich ziehen. Strafbar jedoch ist sie ohne weiteres nicht.
Auch hier gilt im übrigen: Verwirklichung nicht beabsichtigt!

Die Selbstzerstümmelung ist gesetzlich
verboten

Auch das ist so nicht richtig. Grundsätzlich steht es jedem frei, mit seinem Körper zu verfahren, wie es ihm beliebt. Strafbar ist die Selbstverstümmelung in der Regel nur dann, wenn sie dazu dient, den Betroffenen für den Wehrdienst untauglich zu machen.
Beachte auch hier: Verwirklichung nicht beabsichtigt.

insbesondere der Sender macht sich
strafbar, wenn er zu solchen „Dingen“
auffordert

Nein! Strafbar handelt grundsätzlich nur, wer bestimmte Straftaten von besonderem Gewicht - u.a. Mord, Totschlag, Raub, räuberische Erpressung, bestimmten gemeingefährliche Tate - in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, androht, oder zu Taten dieser Art anleitet. Weder das eine noch das andere steht hier auch nur einigermaßen ernsthaft im Raum. Auch ein ordnungswidriges Auffordern zu einer mit Geldbuße bedrohten Handlung - d.h. zu einer Ordnungswidrigkeit - ist hier nicht anzunehmen.

Eine andere Frage ist allerdings, ob die Aktion des Senders unter medienrechtlichen Gesichtspunkten unbedenklich ist.