Unser Nachbarhaus hat kein Kabelanschluß. Jetzt kam der Besitzer auf die Idee, ein Kabel von uns durch den Keller zu ziehen. Aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das erlaubt ist. Kann mir da jemand mehr zu sagen?
Unser Nachbarhaus hat kein Kabelanschluß. Jetzt kam der
Besitzer auf die Idee, ein Kabel von uns durch den Keller zu
ziehen. Aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das
erlaubt ist. Kann mir da jemand mehr zu sagen?
Wie so oft in letzter Zeit, führt der Weg zur Lösung über google witzigerweise direkt wieder zu www:
/t/kabelfernsehen-gebuehren/1843196
Falls es denn damals richtig war, um die Einschränkung nicht zu vergessen.
Gruß,
Christian
Erschleichen von Leistungen 248xy Stgb irgendwo
Johannes
Unser Nachbarhaus hat kein Kabelanschluß. Jetzt kam der
Besitzer auf die Idee, ein Kabel von uns durch den Keller zu
ziehen. Aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das
erlaubt ist. Kann mir da jemand mehr zu sagen?
Erschleichen von Leistungen 248xy Stgb irgendwo
248c dreht sich um elektrische Energie. Hier eher zutreffend ist 265a (Erschleichen von Leitungen).
Gruß,
Christian
Hi,
wir haben eine Doppelhaushälfte. Bei uns kommt das Kabel von der Straße rein und geht nach einem Verstärker auch in das Nachbarhaus (andere Doppelhaushälfte). Sowohl unser Nachbar wie auch wir zahlen ganz normal Gebühren und haben somit überhaupt gar keine Probleme.
Martin
Unser Nachbarhaus hat kein Kabelanschluß. Jetzt kam der
Besitzer auf die Idee, ein Kabel von uns durch den Keller zu
ziehen. Aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das
erlaubt ist. Kann mir da jemand mehr zu sagen?