was passiert bei einer „Vollstreckung“. Ist das selbe gemeint wie wenn der Gerichtsvollzieher kommt? Ich stelle mir dann immer vor, dass alles Wertvolle aus der Wohnung geschaffen wird…wie sieht es denn wirklich aus? Was darf/kann entwendet werden? Angenommen es geht um Zahlungsunfähigkeit und es besteht kein großer Wert, der abgegeben werden kann. Was passiert?
Allgemeine Fragen, die mich nicht direkt betreffen, ich wollte mir nur Infos einholen, könnt Ihr mir helfen?
die Zwangsvollstreckung ist ein höchst umfangreiches und bei Jurastudenten extrem unbeliebtes Thema, da es zig Fälle und Spezialzuständigkeitem etc. kennt.
Grundsätzlich ist es so, dass wenn ein Vollstreckungsbescheid nach einem Mahnbescheid rechtskräftig geworden ist, oder ein Urteil ergangen ist, der Gläubiger diesen Titel an die zuständige Gerichtsvollzieherverteilerstelle schickt und dort die Vollstreckung beantragt. Dabei gibt es viele unterschiedliche Formen, angefangen von der heute eher üblichen Geschichte des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses um sich Kontenbestände oder Einkünfte gleich direkt überweisen zu lassen, über die Immobiliarvollstreckung durch Zwangsverwaltung- und versteigerung von Wohnungen und Häusern bis hin zur Mobiliarvollstreckung durch Pfändung, Wegnahme und Versteigerung allen nicht unbedingt zum Leben und Arbeiten notwendigen Mobiliars und so exotischen Dingen wie Taschenpfändungen (Mann hat gerade Geld bar kassiert und Gläubiger und GV haben davon Wind bekommen und stehen hinter der nächsten Ecke).
Ist überhaupt nichts zu holen, geht man den Weg der Eidesstattlichen Versicherung und Eintragung ins Schuldnerregister bzw. Ratenzahlung in Kleinstbeträgen. Da kommt der GV dann regelmäßig zu Besuch und nimmt einen Teil des Taschengeldes mit.
Was an Mobiliar alles unpfändbar ist, ist recht komplex und es gibt diverse Rechtsschutzmöglichkeiten im Vollstreckungsverfahren, die die Sache auch ganz schön in die Länge ziehen können. Ich selbst habe momentan eine Geschichte hier liegen bei der es um ein komplettes kleines Baugebiet im Wert von einigen Mio. geht, für das der Investor nicht mehr zahlen kann. Die Sache läuft jetzt schon einige Jahre und bislang ist noch nicht ein Haus versteigert worden, weil es immer wieder neue Einwendungen, … gibt, und auch die Banken wollen momentan gar nicht unbedingt so ganz schnell vollstrecken, weil die Immobilienpreise so am Boden sind, dass ein Abwarten sich lohnen könnte.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]