Hallo,
kann ein Arbeitgeber so ohne weiteres neue Arbeitsverträge machen
wo mit weniger Urlaub zu rechnen ist. So wurde es jedenfalls angekündigt. Und wie kann man dagegen angehen ohne Schaden zu erleiden?
Zur Erläuterung:
Die Aufträge laufen in letzter Zeit nicht mehr so wie wir uns das so gewünscht hätten. Deswegen wurden im letzten Jahr schon Leute entlassen. Jetzt will man mit dieser Maßnahme weiter sanieren um den Betrieb am Leben zu erhalten.
MfG Frank
Hi Frank,
kann ein Arbeitgeber so ohne weiteres neue Arbeitsverträge
machen wo mit weniger Urlaub zu rechnen ist.
dazu bedarf es einer Änderungskündigung, die natürlich von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden muss. Fragt sich halt, wer hier am längeren Hebel sitzt. Der Arbeitgeber kann ja auch mit einer normalen Kündigung drohen; inwiefern Dich das schrecken muss, weiß ich natürlich nicht.
Mein Arbeitsvertrag zB ist für meinen Scheffe ein rotes Tuch: Alle anderen haben auf ein neues Entlohnungssystem umgestellt, nur ich nicht, ich habe auf meinem alten Vertrag bestanden. Die Rache: Ich kriege keine Gehaltserhöhung. Aber was soll’s, ich habe noch ein Jahr vor mir…
Gruß Ralf
Ähem
Hi!
Nur kurz!
Der Arbeitgeber kann
ja auch mit einer normalen Kündigung drohen; inwiefern Dich
das schrecken muss, weiß ich natürlich nicht.
Würde er „drohen“, dann würde der Vertrag anfechtbar!
Siehe § 123 BGB
_Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste._
LG
Guido
Änderungskündigung
Hallo,
kann ein Arbeitgeber so ohne weiteres neue Arbeitsverträge
machen
wo mit weniger Urlaub zu rechnen ist. So wurde es jedenfalls
angekündigt. Und wie kann man dagegen angehen ohne Schaden zu
erleiden?
Wie schon erwähnt wurde: Eine Änderungskündigung ist hierfür notwendig (oder eine Änderung des Tarifvertrags, der evtl. Gültigkeit hat)
Eine Änderungskündigung ist nichts anderes, als eine ordentliche Kündigung mit direkt anschließendem neuen Arbeitsvertrag. Der neue Arbeitsvertrag hat in der Regel schlechtere Bedingungen für den Arbeitnehmer!
Du kannst ihn
- annehmen
- nicht unterschreiben
- „unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung“ unterschreiben
Bei
- muss ich nicht erklären - ist rechtskräftig
- wirst Du in der Regel die ordentliche Kündigung ohne neuen Arbeitsvertrag erhalten. Nachdem diese zugestellt ist, kannst Du innerhalb von drei Wochen (nach Erhalt der schriftlichen Kündigung) „Klage zur Feststellung, dass Dein Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde“ beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen
- gilt zunächst der neue Arbeitsvertrag. Du kannst ihn von einem Anwalt prüfen lassen, oder aber auch von einem Gericht (wieder mittels Klage). Achtung: Auch hier gilt die 3-Wochen-Fist! Sollte das Gericht feststellen, dass der alte Vertrag noch gilt - umso besser! Sollte es feststellen, dass der neue gilt, dann hast Du rein vertraglich nichts verloren (außer der Tatsache, dass das Verhältnis etwas gespannter sein könnte)
Die Aufträge laufen in letzter Zeit nicht mehr so wie wir uns
das so gewünscht hätten. Deswegen wurden im letzten Jahr schon
Leute entlassen. Jetzt will man mit dieser Maßnahme weiter
sanieren um den Betrieb am Leben zu erhalten.
Mal ein völlig absurder (?) Vorschlag: Schon mal daran gedacht, zeitlich befristet (für ein oder zwei Jahre) freiwillig auf ein paar Tage zu verzichten (natürlich nicht nur Du, sondern alle)?
Ich meine: Besser eine Tage mehr im Betrieb als letztendlich gar nicht mehr…
Liebe Grüße
guido
Wie im richtigen Lehm
Hi Guido,
schön, dass es den § 123 BGB gibt; schade, dass er zu nichts anderem taugt, als Erstsemestern den Unterschied zwischen Theorie und Praxis klarzumachen.
Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige
Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden
ist, kann die Erklärung anfechten.
Mir ist zwar hin und wieder schon gesagt worden „Alternativ sehen wir nur die Möglichkeit einer Kündigung“, leider hat Scheffe aber niemals dazugesagt: „Bitte verstehen Sie das als Drohung im Sinne von § 123 BGB“ - und schon gar nicht unter Zeugen.
Gruß Ralf
Nehmen wir doch mal das richtige Leben!
Hi Ralf!
Wenn auf einer Betriebsversammlung gesagt wird: Entweder Ihr unterschreibt, oder Ihr werdet gekündigt (geschehen im letzten Herbst bei einem mittelständischen Umweltbetrieb in Duisburg), dann kann man das als Drohung werten! Ich denke, aus diesem grund verliert dieses Unternehmen momentan Prozesse in Serie
Auch, wenn in der Änderungskündigung etwas steht, wie: „Andernfalls sehen wir uns gezwungen, das bestehende Arbeitsverhältnis zu beenden“ (bei meinem vorletzten Arbeitgeber, allerdings nicht bei mir selbst), kann das Gericht unter Umständen eine Drohung nach 123 heraus lesen (tat es in dem Fall auch - kam allerdings nicht zur Verhandlung, da man sich im Gütetermin einigte)…
Du siehst, dass der § 123 BGB schon zu etwas mehr taugt - vorausgesetzt, einige Chefs sind wirklich derart hirntot!
LG
Guido
hirntote Chefs…
Hi,
zu dem Thema habe ich auch einen Brüller. Als ich in jungen Jahren noch JAV’ler war sagte mein Abteilungsleiter zu mir: „Ich würde Sie ja gerne umgruppieren, aber da Sie wegen Ihrer JAV-Tätigkeit so oft unterwegs sind konnten Sie noch nicht so gut eingearbeitet werden wie Ihre Kollegen. Aus diesem Grund kann ich keine Erhöhung für Sie genehmigen…“
Es hat mich damals einen Anruf beim BR gekostet und nach zwei Wochen wurde ich rückwirkend (mehrere Monate!) um zwei Entgeltgruppen hochgestuft. Der betreffende Abt.-Ltr. hat wohl ordentlich eine auf sein totes Hirn bekommen… *brüll*
Gruß Stefan
Hi Guido,
Wenn auf einer Betriebsversammlung gesagt wird: Entweder Ihr
unterschreibt, oder Ihr werdet gekündigt
dann berufe ich mich auf Albert Einstein: „Zwei Dinge gibt es, die unendlich sind: Die menschliche Dummheit und das Weltall. Beim Weltall bin ich mir nicht ganz sicher.“
Gruß Ralf
DU hast doch gesagt,
dass der 123 nur theoretischer Natur sei! 
Hi Ralf!
Auch ich dachte mal, er sei es - aber wenn man mal ein wenig die Augen öffnet, sieht man gar nicht sooo wenig Idioten in hohen Positionen (Nieten in Nadelstreifen?).
Sei es drum - es mag nicht an der Tagesordnung sein, dass sich Verantwortliche selten dämlich verhalten, aber es kommt durchaus immer wieder mal vor…
Liebe Grüße
Guido