Schmerzensgeld

Hallo,

ich hatte im Dezember einen Unfall.
Gutachten vom Azrt: HWS-Syndrom und Schädelprellung, 5Tage krank geschrieben.

Wieviel Schmerzensgeld würde ich da ca. bekommen.
Woraus errechnet sich das?

greets, silke

Vergiss es!
Hallo,

ich hatte im Dezember einen Unfall.
Gutachten vom Azrt: HWS-Syndrom und Schädelprellung, 5Tage
krank geschrieben.

Du solltest mit einer solchen Schadenersatzforderung einen Anwalt aufsuchen!

Wieviel Schmerzensgeld würde ich da ca. bekommen.
Woraus errechnet sich das?

Ich hatte im Dezember auch einen Unfall mit einem recht zermatschten Fuß. Als ich im I-Net (auch hier) recherchierte, gab es Urteile für vergleichbare Verletzungen in einer Höhe zwischen 5.000 € und 25.000 €…

Meine Anwältin hat mir dann erklärt, von welchen Faktoren das alles abhängen kann - da stieg ich als Laie dann überhaupt nicht mehr durch.

Letztens gab es im WDR eine Sendung zum Thema - für ein Schleudertrauma gibt es laut Aussage des dort anwesenden Experten eine Summe zwischen 0 € und 700 € - aber wie gesagt: Du solltest einen Fachanwalt aufsuchen!

Liebe Grüße
Guido

Hallo Silke,

da hat jeder Gerichtsbezirk, und teilweise jeder Vorsitzende so seine eigene Meinung, insbesondere bei HWS-Syndrom. Da sind dann die ADAC-Tabelle und andere Machwerke auch nicht mehr viel wert, zumal gerade bei HWS es schon allein beim Nachweis schwierig genug ist, dass überhaupt ein HWS mit ausreichender Beeinträchtigung des Wohlbefindens gegeben sein kann. Anstoß von hinten? Geschwindigkeiten der Fahrzeuge? Angeschnallt? …

Ärgere mich z.B. gerade vor Gericht mit einer Frau rum, deren stehendes Auto frontal in einer eher engen innerstädtischen Straße (also vermutlich keine hohe Geschwindigkeit) angefahren wurde. Unfallspuren zeigen, dass die Fahrzeuge eher aneinander vorbei gerutscht sind (Kotflügel nur an der äußersten Kante frontal beschädigt, dafür langgezogene Kratzer an der Seite). Die Guteste hat sich (hatte allerdings einige andere nicht ganz ungefährliche Vorerkrankungen) mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus bringen lassen und ist dort drei Wochen geblieben. Konnte sich angeblich noch weitere vier Wochen kaum regen und will jetzt € 1.000,-- dafür. Gericht tendiert wohl Richtung € 750,–, mir geht es ums Prinzip, da für mich Unfallspuren und -hergang kein vernünftiges HWS ergeben und man merkt, dass da einfach viel zu dick aufgetragen wird. Versicherung hat bereits € 400,-- gezahlt, und ich denke, damit ist die Sache mehr als gut bezahlt. Also wird jetzt - wie eigentlich immer in solchen Fällen -ein Gutachter Stellung nehmen müssen.

Aber an den Summen erkennst du, in welche Richtung es für dich gehen dürfte. So um die € 100,-- wären hier in der Gegend wohl realistisch. Mal sehen, wie es bei Euch aussieht.

Gruß vom Wiz

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Hi Wiz,
schwarze Schafe gibts immer.

also ich hab ja schon selbst recherchiert und gemerkt, dass die Beträge sehr unterschiedlich sind. daher auch meine Frage.
Einen Nachweis gibts beim Arzt (Röntgenbilder usw.) da braucht man nicht lange drumrumreden. Das ist auch nicht die Frage.

Warum ich frage:
Die Versicherung rief mich an und meinte, sie würden keinen Attest beim Arzt anfordern und mir so 170 Euro geben und ob ich damit zufrieden bin. Grundsätzlich wäre ich das auch, aber ich war am Telefon etwas überrumpelt und sagte zu ihr, dass ich mich nicht auskenne und mich vielleicht vorher in der Hinsicht schlau machen will (ich will mich halt auch nicht übern Tisch ziehen lassen. vielleicht würde mir VIEL mehr zustehen - ich hab echt keinen blassen Schimmer!)
Daraufhin wars ihr auf einmal gar nicht mehr so wichtig und dann wollte sie doch lieber ein ärztliches Attest anfordern. Sie hat dann auch ziemlich schnell das Gespräch beendet.

Mir kam dieses Gespräch mit der Dame etwas spanisch vor, deswegen wollte ich doch lieber mal fragen.
Du scheinst dich auszukennen, ist das überhaupt ok wenn sie mir so hintenrum ohne Attest vom Arzt und ohne Formulare Geld anbietet?

greets, silke

Die Versicherung rief mich an und meinte, sie würden keinen
Attest beim Arzt anfordern und mir so 170 Euro geben und ob
ich damit zufrieden bin.

Nun ja, wie du ja gemerkt hast, gibt es für Schmerzensgeld gerade bei HWS keine „festen“ Beträge und daher gibt es dann zwei Möglichkeiten. Entweder man einigt sich außergerichtlich auf einen Betrag (Versicherung bietet freiwillig EUR 170,–, du forderts EUR 250,-- und ihr einigt euch irgendwo dazwischen) und die Sache ist damit gegessen. Dies spart der Versicherung die Kosten für ein Gerichtsverfahren, die gerade bei solchen Kleinbeträgen oft höher als der Streitgrund werden, insbesondere wenn Gutachter bemüht werden müssen. Wenn die Versicherung aus dem Schadensbild sieht, dass sie dem Grunde nach auf jeden Fall wird zahlen müssen, wäre sie schön doof, es auf einen kostenträchtigen Prozess ankommen zu lassen, der die Sache für sie nur teurer machen kann.

Andererseits wird man das Angebot natürlich auch entsprechend knapp bemessen, und da ist dann eben Verhandlungsgeschick gefragt, aber da einzig und allein du einen bestimmten Betrag als für dich OK ansehen kannst, liegt es dann eben an dir, bei welchem Betrag zu einschlägst.

Fühlst du dich über den Tisch gezogen, kannst du das Angebot natürlich ausschlagen und klagen und dann nimmt dir das Gericht die Entscheidung ab. Ob dabei viel mehr rauskommt (schließlich wird auch das Gericht zunächst versuchen die Sache vergleichsweise zu lösen) ist aber fraglich und du hast eben auch Stress und zahlst ggf. einen Teil der Gerichtskosten, wenn du nicht RS versichert bist und zu hoch rangehst und dann einen ordentlichen Teil der Forderung nicht durchsetzen kannst.

Vorliegend siehst du, dass du genau in dem Bereich liegst, von dem ich auch ausgegangen war, jetzt musst du dir selbst überlegen, was du willst.

Gruß vom Wiz

Hallo,

ich hatte im Mai letzten Jahres genau dasselbe. HWS-Syndrom und Schädelprellung. Allerdings war ich nicht krankgeschrieben, da in Elternzeit. Mein Anwalt hat daher einen sogen. Haushaltsführungsschaden geltend gemacht. Die gegn. Versicherung hatte mir auch ein Angebot gemacht. Das habe ich jedoch abgelehnt. Schmerzensgeld hab ich letztendlich durch meinen Anwalt 800,- Euro bekommen. Allerdings bin ich mit den Beschwerden auch ca. ein halbes Jahr zur Krankengymnastik gerannt. :frowning:

LG
Maike