Hallo liebe wer-weiss-was-User,
ich hätte mal eine ganz dringende Frage an Euch und würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.
Folgender Sachverhalt:
Ich bin bereits seit ca. 15 Jahren im Angelverein und will nun austreten.
Leider habe ich noch einen Rest austehender Arbeitsdienststunden offen, den ich aber nicht bereit bin zu bezahlen, da ich mindestens das dreifache des Arbeitsdienstes ausserhalb der ofizellen Arbeitstagen verrichtet habe und dieser mir nun -aus unerklärlichen Gründen- bei Austritt nicht mehr anerkannt wird.
Meinen Vereinsbeitrag habe ich immer rechtzeitig und vollständig bezahlt und war nun der Meinung, dass Regressansprüche auf fehlenden Arbeitsdienst (13.-€/h) mit Austritt nicht geltend gemacht werden können.
Als Antwort erhielt ich folgenden Auszug, bei dem Ich mir nicht vorstellen kann, dass dieser richtig ist:
Ansprüche eines Vereins auf o.a. Zahlungen verjähren gem. § 195 BGB neuer Fassung ab 2002 nunmehr in drei Jahren (aus WRS Verlag"Verein aktuell 2004").
Das gilt doch bestimmt nur für nicht gezahlten Vereinsbeitrag oder ?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr schnellstmöglich antworten könntet, sodass ich noch Gelegenheit habe eventuell einen Rechtsanwalt einzuschalten zu können.
Vielen Dank im vorraus und viele Grüsse
Markus