Meine Freundin wird seit August 2003 als „Hauswirtschafterin“ ausgebildet.
Die Ausbildung umfasst in den 2 Hauptfeldern das Kochen und das Wirtschaften im weitesten Sinne.
Besagte Freundin, wurde in diesem Betrieb wie alle anderen Azubis ebenfalls als billige Arbeitskraft missbraucht, ihre Tätigkeiten beliefen sich
- Gardinenaufhängen
- Kühlschränke auswaschen
- Lieferscheine einheften
- In der Küche Fließbandarbeit leisten
Dies ist besonders bemerkenswert, da richtiges Kochen für die Ausbildung in der Hauswirtschaft zwingend vorgeschrieben ist und in jeder Prüfung verlangt wird,
besagter Ausbildungsbetrieb aber garkeine eigenständige Küchenaktivität mehr aufweisst, sondern das Essen lediglich von einem externen Dienstleister angeliefert wird und dort in der Küche lediglich an einem Fliessband portioniert werden muss.
Desweiteren müssten die Auszubildenden auch im Bereich des Wirtschaften im weitesten Sinnes massiv mehr lernen und nicht nur zu einfachen Putzarbeiten herangezogen werden.
Als sich meine Freundin an die Landwirtschaftskammer, welche die Ausbildung überwacht wendete, zeigte sich diese über die katastrophalen Umstände bestürzt, da die Azubis dort nicht wirklich etwas lernen sondern dort die Arbeit der festangestellten Hilfskräfte machen.
Im Arbeitsvertrag steht ausdrücklich, dass die Azubis nur solche Tätigkeiten verrichten sollen, welche dem Zweck einer Ausbildung dienen.
Ein Ausbildungsplatzwechsel steht aus oben genannten Gründen nun ins Haus, allerdings ist dieser mit monatlichen Mindereinnahmen iHv 250EUR verbunden.
Meine Frage lautet nun, ob in irgendeiner Hinsicht Schadensersatz einschlägig wäre und wie die Chancen auf eine Durchsetzung stünden.
Vielen Dank
mfg