Hallo,
habe bei eBay eine Software CD-ROM ersteigert.
In der Artikelbeschreibung stand,
Die neue Brennsoftware Nero 6.0 für CD und DVD OEM Vollversion in DEUTSCH!!
>Nero Express 6
INCD4
Nero vision EXPress2SE
Nero Showtime
Nero Media Player
Nero Toolkit
Nero Cover Designer
Einfache Handhabung, Nero erkennt fast jeden Brenner (über 99 %)
Sie können mit dieser Software Musik, DVD-Filme, Daten und vieles mehr brennen! Die Software hat viele weitere Funktionen, zB. Cover für ihre erstellten CD’s drucken oder ihre Audiofiles (Musik) bearbeiten und mixen
Die Software ist selbstverständlich Orginalverpackt, unbenutzt, in deutsch, mit Seriennummer.
Sie erhalten von uns eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt.
was bitte möchtest Du?
Auf der Verpackung stand drauf, dass DVD-Video und SVCD nicht
unterstützt werden. Du installierst sie trotzdem (weil Du
wahrscheinlich vorher gar nicht draufgeschaut hast), stellst dann
fest, dass es nicht klappt, lässt Dich belehren, dass Du sie deshalb
nicht zurückgeben kannst (was wahrscheinlich auch in den AGBs stand)
und möchtest nun tauschen oder den Preis mindern? Puh, das ist stark!
Vor allem deshalb, weil diese OEM-Version bey eBay anzunehmenderweise
weit unter 10 € gekostet hat (jedenfalls waren das eben die Preise),
während die Vollversion knapp 45 € kostet (amazon)! Sorry, aber da
schwillt mir persönlich der Kamm.
Zum rechtlichen:
Kann ich in diesem konkreten Falle davon ausgehen, dass die
Ware nicht das hält, was sie laut Artikelbeschreibung
verspricht?
Meines Erachtens: nein. Ich habe auch nach mehrmaligem lesen nicht
erkennen können, dass dort irgendwas steht, was Du nun vermisst.
Dabei muss man miteinbeziehen, dass Du Dich hättest informieren
müssen, was Du wohl nicht hast. Denn a) hättest Du auf anderen web-
Seiten oder offline im Laden nachscheun können, was genau diese OEM-
Version beinhaltet, b) hätte selbst ein Laie angesichts des
Preisunterschieds (nero 6 = 45 €, nero 6 OEM =
Auf der Verpackung stand drauf, dass DVD-Video und SVCD nicht
unterstützt werden.
Dies wurde aber in der Verkaufsbeschreibung anders dargestellt ("… brennen von DVD-Filmen etc. (oder so ähnlich stand ja scheinbar drin). Erst durch diese fehlerhafte Beschreibung kam überhaupt ein Kauf zustande.
Der Verkäufer muss zwar nicht schreiben „Unterstützt kein Brennen von DVDs etc.“, da er sich ja das Produkt nicht schlechter machen muss, als es ist. Allerdings hat er sich mit einer falschen Beschreibung selber ein Bein gestellt. Hier wäre Schweigen m.M. nach wahrlich Gold gewesen für den Verkäufer.
Die Software ist zwar nicht mangelhaft aus technischer Sicht. M.M. nach fehlt hier jedoch eine zugesicherte Produkteigenschaft und der Käufer kann vom Vertrag zurück treten.
Zitat: „Die Mangelhaftigkeit einer Sache kann nunmehr auch gegeben sein, wenn Werbeaussagen nicht mit der Produkteigenschaft übereinstimmen. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache auch dann vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden (sog. „IKEA“-Klausel, vgl. § 434 Abs. 2 Satz 2 BGB n.F.).“ (www.berliner-service-genossenschaft.de)
Das Argument, dass man sich auf einer anderen Seite hätte informieren müssen, zieht m.E. wohl absolut nicht.
wenn Dir messer13 und die ct nichts sagen, dann les doch mal das hier: http://www.heise.de/ct/03/24/088/
Und in der Letzten oder vorletzten ct stand wohl etwas davon das der Typ oder ein anderer wohl wieder weiter macht.
Gruß
Thomas
Hallo,
habe bei eBay eine Software CD-ROM ersteigert.