KFZ-Zulassung und Einzugsermächtigung

Hallo,

letzte Woche habe ich mich echt auf den Hintern gesetzt. Es geht darum nach einem Umzug (von Darmstadt in den Landkreis) das KFZ umzumelden. Auf dem Landratsamt bekam meine Frau ein Blatt in die Hand gedrückt auf dem folgendes vermerkt ist:

In Hessen werden seit dem 1.1.04 Fahrzeuge nur noch dann zugelassen, wenn zuvor die unten aufgedruckte Einzugsermächtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben wurde.

Diese Ermächtigung enthält auch nicht wie üblich die Formulierung „hiermit ermächtige xyz widerruflich…“ sondern „hiermit ermächtige ich…“

Das kann doch wohl nicht wahr sein! Ich muß der Zulassungsbehörde (bzw. dem Finanzamt) eine Einzugsermächtigung erteilen um mein KFZ umzumelden?
Weiß irgendwer darüber schon genaueres, ich habe echt keine Lust den Brüdern zwangsweise diese Ermächtigung zu erteilen (bei Zwang werde ich immer sehr widerborstig).

Oder, zweite Frage, auch eine solche Ermächtigung müßte doch jederzeit widerrufbar sein, oder nicht? Ich habe große Lust den Wagen umzumelden und noch am selben Tag diese Ermächtigung zu widerrufen.

Eigentlich müßte man ja gegen diese Praxis klagen, dazu fehlen mir aber dieses Jahr Zeit und Nerven (werde in Kürze wieder Vater und absolviere gerade eine zeitaufwendige Ausbildung). Dieser Weg fällt also erst mal aus…:frowning:

Gruß und Dank
Stefan

Hallo Stefan,

es tut mir leid, aber diese Art der Fahrzeuganmeldung ist nicht nur in Hessen so, sondern in allen anderen Bundesländern auch. Dies wurde eingeführt, nachdem die Finanzämter enorme Kosten zur Beitrubung der KFZ - Steuer nachgewiesen haben.Es gab also genügend faule Fahrzeughalter, die einfach ihre Steuer nicht bezahlen wollten.

Gruß
Rüdiger

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Hi Goosi,
wurde bereits Mitte Dezember bekanntgegeben (ging wegen Steuerreform wohl unter!).Du kannst eigentlich immer den eingezogenen Betrag von einer Einzugsermächtigung von deiner Bank innerhalb 6 Wochen zurückbuchen lassen.
Die Bank prüft nicht, nur musst Du gute Gründe beim Empfänger vorbringen, warum Du den Betrag nicht gezahlt hast.
Übrigens werden bei dieser Gelegenheit auch gleich noch ausstehende Schulden beim Finanzamt mit eingezogen!!
Wenn Du zuviel Geld hast,dann kannst Du ja versuchen Dich mit KFZ-stelle und Finanzamt anzulegen. Du wirst immer den kürzeren ziehen!
Gruss
Hermann

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Eigentlich müßte man ja gegen diese Praxis klagen, dazu fehlen
mir aber dieses Jahr Zeit und Nerven (werde in Kürze wieder
Vater und absolviere gerade eine zeitaufwendige Ausbildung).
Dieser Weg fällt also erst mal aus…:frowning:

Hi,
herzlichen Glückwunsch zum Vater :smile:)

die rechtliche Sache ist ja geklärt, jetzt komm aber bitte nicht auf die Idee, dem Geldeinzu nachträglich zu widersprechen, d.h. zurück buchen zu lassen.
Das Finanzamt wird dann nämlich nicht nur die erhöhten Kosten in Rechnung stellen (heißen bei Ämtern „Gebühren“) sondern auch noch einen Säumniszuschlag verlangen.
Da lohnt der Aufwand nicht.

Gruß
HaWeThie

Hi,

danke für die ersten Antworten. Mitlerweile (vor allem nach dem Hinweis daß dies bundeseinheitlich sei) bin ich etwas schlauer und habe eine neue Frage gestellt.

Ich bin echt platt, was hier versucht wird. Die Datenschutzbeauftragten hatten mit ihrer (war es gestern?) Warnung wirklich recht. Wir verlieren schleichend jegliche Kontrolle über unsere eigenen Daten.
Daß ich dem Staat jetzt aber sogar direkten Zugriff auf meine Konten gewähren soll (muß), geht imho wirklich weit über das erträgliche Maß hinaus.

Evtl. ist ja hier ein Verbandsvertreter o.ä. anwesend, der nur noch ein „geeignetes Opfer“ für eine Klage sucht…bitte e-mail-Kontakt.

Gruß Stefan