Uneheliche Absicherungsverträge

Hallo an Alle,

Auch wenn das Thema schon zum x-ten Mal da war…
Weiss jemand wie sich ein uneheliches Paar absichern kann über Verträge?

  • Wie muß z.B. ein Testament verfaßt sein, damit der Lebenspartner uneingeschränkt erbt, bzw. an die Konten herankommt (ohne daß er hier auf die Geschwiester angewiesen ist, oder diese ihm dies verbieten können).
  • was ist zu tun, damit in einem medizinischen Fall (Lebenspatner liegt im Koma) der Lebenspatner entscheiden kann?
  • Wie sieht das ganze aus, wenn man (noch) keinen gemeinsamen Wohnsitz hat?
  • Ist der Weg zum (teuren)Notar umumgänglich, um das alles abzuklären??

Ich bin für jeden fachlich fundierten Hinweis sehr dankbar!
Ilona

Also vererben ist relativ einfach, man muss den Partner nur ins Testament setzen. Natürlich hebelt das nicht den Pflichtteil aus. Sind Lebensversicherungen das einzige Erbe, kann man sogar das vermeiden, indem man den Partner als Begünstigten einsetzt. In dem Falle fließt die LV erst gar nicht in die Erbmasse ein.

Was die Konten angeht: Gemeinsam eröffnen und die Formalitäten mit der Bank klären.
Aber auch hier gilt natürlich das Erbrecht im Todesfalle.

Bei Wohnungen ist es schwierig, hier hilft eigentlich nur ein gemeinsamer Mietvertrag.

Ich hoffe, das hilft erstmal, doch ich denke, ein Gang zu einem Rechtsanwalt ist unabdingbar, wenn Ihr das verbindlich regeln wollt.

Florenz
http://www.phanmedia.de

Also vererben ist relativ einfach, man
muss den Partner nur ins Testament
setzen. Natürlich hebelt das nicht den
Pflichtteil aus. Sind
Lebensversicherungen das einzige Erbe,
kann man sogar das vermeiden, indem man
den Partner als Begünstigten einsetzt. In
dem Falle fließt die LV erst gar nicht in
die Erbmasse ein.

BITTE BEACHTEN: Erbschaftssteuerfrei sind die LV-Todesfallzahlungen nur, wenn ein Partner den anderen versichert: Also die Frau ist Versicherungsnehmerin und Beitragszahlerin des Vertrags, in dem der Mann versicherte Person ist und umgekehrt.
WENN LV, dann RisikoLV - für DM 10 bis 30 im Monat gibt´s schon akzeptable Versicherungssummen - aber man soll ja nicht immer „mit dem Sargdeckel klappern“

Was die Konten angeht: Gemeinsam eröffnen
und die Formalitäten mit der Bank klären.
Aber auch hier gilt natürlich das
Erbrecht im Todesfalle.

Bei Wohnungen ist es schwierig, hier
hilft eigentlich nur ein gemeinsamer
Mietvertrag.

Ich hoffe, das hilft erstmal, doch ich
denke, ein Gang zu einem Rechtsanwalt ist
unabdingbar, wenn Ihr das verbindlich
regeln wollt.

Florenz
http://www.phanmedia.de

Viele Grüße
Heinz