Frage zu Mahnbescheidvordruck

Hi an alle,

ich hab mal eine (blöde?) Frage zum Mahnbescheidvordruck:

Wenn ich diesen ans Gericht sende verbleibt der Durchschlag dann bei mir oder muss ich den mit einschicken (man schreibt ja auf das grüne Formular, das hat einen grauen Durchschlag. Um diesen geht es) und bekomme den dann vom Gericht zurück?

Ich hab mich im Internet schlau gemacht und auf manchen Seiten steht „verbleibt beim Antragsteller“ bei anderen steht „Vordruck incl. Durchschlag einzuschicken…“

Also wie ist es richtig?

Sorry, wenn die Frage blöd ist, aber schnell zu klären müsste sie ja auf jeden Fall sein, oder?

Danke für eure Antworten,

Susanne

Hi an alle,

Hallo,

ich hab mal eine (blöde?) Frage zum Mahnbescheidvordruck:

Wenn ich diesen ans Gericht sende verbleibt der Durchschlag
dann bei mir oder muss ich den mit einschicken (man schreibt
ja auf das grüne Formular, das hat einen grauen Durchschlag.
Um diesen geht es) und bekomme den dann vom Gericht zurück?

also wir machen es in der täglichen Praxis so, dass der Durchschlag bei uns verbleibt, da ja sowieso vom Gericht eine Bestätigung kommt.

Gruß Jörg

Ich hab mich im Internet schlau gemacht und auf manchen Seiten
steht „verbleibt beim Antragsteller“ bei anderen steht
„Vordruck incl. Durchschlag einzuschicken…“

Also wie ist es richtig?

Sorry, wenn die Frage blöd ist, aber schnell zu klären müsste
sie ja auf jeden Fall sein, oder?

Danke für eure Antworten,

Susanne

also wir machen es in der täglichen Praxis so, dass der
Durchschlag bei uns verbleibt, da ja sowieso vom Gericht eine
Bestätigung kommt.

Also kann ich das halten, wie ich will?

Gruß Susanne