Kraftfahrzeugsteuergesetz

Hallo,

nochmal zum Thema KFZ-Zulassung und Einzugsermächtigung:
Ich bin mittlerweile so schlau, daß dieses Verfahren auf einer Änderung des KraftStG fußt. ( http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kraftstg/ind… und http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s2978.pdf )

Jetzt habe ich echt keine „Lust“ dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zu erteilen (über die Gründe will ich hier nicht diskutieren, ich halte meine für ausreichend!). Und natürlich werde ich eingezogene Beträge (sofern das Amt meine Genehmigung hatte) auch nicht zurückbuchen lassen - ich weiß daß ich dann die Kosten tragen darf.
Aber ich habe mir jetzt drei Szenarien ausgedacht und hätte gerne Eure (fundierte) Meinung dazu:

  1. Ich erteile eine Einzugsermächtigung und widerufe sie gleich nachdem ich den KFZ-Schein in Empfang genommen habe.

  2. Ich erteile eine „falsche“ Ermächtigung, indem ich mich leider bei der Bankverbindung verschreibe (falsche Kt.Nr. und BLZ).

  3. Ich erteile eine Ermächtigung für mein altes Konto (das noch kurze Zeit besteht) und teile dem Amt nach kurzer Zeit mit, daß dieses Konto gelöscht wurde.

Der korrekte Weg wäre ja die Zulassung zu versuchen und dann (weil ich den KFZ-Schein nicht ausgehändigt bekomme) gegen diesen Verwaltungsakt zu klagen. Da ich es hier aber mit einem Bundesgesetz zu tun habe und nicht mit einer Verordnung, wäre es ja wohl kaum in der ersten Instanz gegessen. Zu einem Rechtsstreit fehlt mir z.Zt. Zeit und Energie.

Noch zwei Zusatzfragen:
Wie sieht das eigentlich aus, wenn das Finanzamt trotz Widerruf Beträge von meinem Konto abbucht? In wie weit sind da Strafgesetze tangiert? Und kann ich dann (kostenneutral) zurückbuchen lassen?

Und was soll passieren, wenn meine Bank (z.B. weil ich überzogen habe) die Lastschrift nicht einlöst? Haftet dann der Halter für die daraus entstehenden Kosten? Das kann ja wohl auch kaum sein (vor allem weil doch sooo viele Vorteile für den Halter bestehen: man muß sich um nichts mehr kümmern etc.).

Ich bin echt erstaunt, daß dieses Thema hier noch nicht aufkam - oder haben wir keine Hessen die ein KFZ zulassen wollen?

Gruß Stefan

noch eine Zusatzfrage
Hi,

mir ist da noch eine weitere Frage eingefallen:

Muß nach § 13 KraftStG die Zulassungsbehörde den Schein aushändigen wenn der Betrag für den ersten Erhebungszeitraum bezahlt ist oder haben hier die Länder die Wahl welche Vorraussetzung sie erfüllt haben wollen?

Gruß Stefan

Hallo Goosi,

die bisherige Regelung kam mir rechtlich auch schon ziemlich bedenklich vor. Für die Kfz-Steuer wurden keine Rechnungen versandt (weil Portokosten), sondern gleich Mahnungen (mit 2 € Gebühren). Die kosten den Staat genauso Porto. Da ich weder genau weiss, wann die Steuer fällig wird, noch wiviel es genau ist (wird ja täglich geändert), gibt’s also jedes Jahr eine Mahnung.
Vermutlich auch bei vielen anderen - statt x Millionen Briefen mit Rechnung verschickt Vadder Staat genausoviele Briefe mit Mahnungen.

Wie sieht das eigentlich rechtlich aus: Mahnung obwohl nie eine Rechnung eingegangen ist.

So futuristische Sachen wie Erinnerung per eMail wage ich den Behörden garnicht vorzuschlagen…

Gruß
Tomcat

die bisherige Regelung kam mir rechtlich auch schon ziemlich
bedenklich vor. Für die Kfz-Steuer wurden keine Rechnungen
versandt (weil Portokosten), sondern gleich Mahnungen (mit 2
€ Gebühren).

Also hier in Nds. gab es immer einen „Hinweis auf fällige Steuer“, ca. einen Monat vor Fälligkeit. Und ansonsten gilt: Wenn die Steuer jährlich fällig ist, ist es dein Problem, dir für die Folgejahre die Termine selbst in den Kalender zu schreiben. Und so lange du keinen Änderungsbescheid bekommst, bleibt der Betrag ja auch gleich. Für die Miete bekommst du ja auch nicht jedem Monat eine Rechnung, und dein Chef muss das Gehalt auch ohne Rechnung von dir zahlen.

BTW: Die Sache per E-Mail zu erledigen ist sicher nur noch eine Frage eher kürzerer Zeit. Aufgrund der notwendigen Einsparungen bei der öffentlichen Hand ist man momentan solchen Dingen gegenüber sehr aufgeschlossen. Und alles was keiner großen Form bedarf („Hinweis“ ist formfrei) geht ja auch ohne großen technischen Aufwand. Ich erledige jedenfalls schon eine Menge Behördenkommunikation per E-Mail.

Gruß vom Wiz

Hallo Goosi,

  1. Ich erteile eine Einzugsermächtigung und widerufe sie
    gleich nachdem ich den KFZ-Schein in Empfang genommen habe.
  2. Ich erteile eine „falsche“ Ermächtigung, indem ich mich
    leider bei der Bankverbindung verschreibe (falsche Kt.Nr. und
    BLZ).
  3. Ich erteile eine Ermächtigung für mein altes Konto (das
    noch kurze Zeit besteht) und teile dem Amt nach kurzer Zeit
    mit, daß dieses Konto gelöscht wurde.

hat zur Folge, dass die Behörde nicht einziehen kann (was sie bei 1. aber vielleicht zumindestens versucht), somit hast Du Deine Steuerschuld nicht beglichen. Das ist nicht das Problem der Behörde, sondern Deins. Wenn Du gemahnt wirst für die nicht erbrachte Zahlung, kann das evtl. auch Gebühren kosten.

Der korrekte Weg wäre ja die Zulassung zu versuchen und dann
(weil ich den KFZ-Schein nicht ausgehändigt bekomme) gegen
diesen Verwaltungsakt zu klagen. Da ich es hier aber mit einem
Bundesgesetz zu tun habe und nicht mit einer Verordnung, wäre
es ja wohl kaum in der ersten Instanz gegessen. Zu einem
Rechtsstreit fehlt mir z.Zt. Zeit und Energie.

Mal ehrlich gefragt : Wenn Du die Zeit und Energie nicht hast, warum dieser „Wind“? Mir ist schon klar, Du machst das aus Prinzip, das ist aber „im Prinzip“ ziemlich aufwändig.

Noch zwei Zusatzfragen:
Wie sieht das eigentlich aus, wenn das Finanzamt trotz
Widerruf Beträge von meinem Konto abbucht? In wie weit sind da
Strafgesetze tangiert? Und kann ich dann (kostenneutral)
zurückbuchen lassen?

Strafrechtlich ist das nicht relevant. Du kannst innerhalb von 6 Wochen kostenneutral zurückbuchen lassen. Die Kosten für die Rücklastschrift werden aber dem Einziehenden (also dem Amt) aufgedrückt. Wenn Deine Rückgabe (in den Augen der Behörde) unrechtmässig war, kann es sein, dass man Dir auch die entstandenen Gebühren weiterbelastet, das ist völlig normal und legal.

Und was soll passieren, wenn meine Bank (z.B. weil ich
überzogen habe) die Lastschrift nicht einlöst? Haftet dann der
Halter für die daraus entstehenden Kosten? Das kann ja wohl
auch kaum sein (vor allem weil doch sooo viele Vorteile für
den Halter bestehen: man muß sich um nichts mehr kümmern
etc.).

Wenn Deine Bank die Lastschrift mangels Deckung nicht einlöst, ist das gebührenmässig genau wie oben. Für die entstandenen Kosten haftet der Steuerschuldner.

Ich bin echt erstaunt, daß dieses Thema hier noch nicht aufkam

  • oder haben wir keine Hessen die ein KFZ zulassen wollen?

Hessen sicherlich schon, wohl auch welche, die ein Auto zulassen wollen. Wahrscheinlich gibts da aber nicht so viel, die parallel auch noch solche Prinzipenreiter sind wie Du - oder sie sind nicht bei w-w-w.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo Stefan,
Hessen macht das erst seit 1.1.2004!
Schön daß Du anscheinend soviel Zeit hast, Dich um solche Kinkerlitzchen zu kümmern!
Die wenigsten Probleme dürftest Du bei Deinem 3 Vorschlag bekommen.
Jeder abgebuchte Betrag wird von Deiner Bank innerhalb 6 Wochen ohne Kosten für Dich zum selben Wertstellungsdatum rückgebucht.
Sollte die Bank die Einlösung nicht durchführen, zahlst Du bei der nächsten Abbuchung die Kosten mit.
Im „Extremfall“ wird das Fahrzeug dann von der Polizei eingezogen.
Probieres mal aus. Macht Dir sicherlich viel Spass, bringt grossen Ärger und verursacht einige Mehrkosten!

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Hallo,

  1. Ich erteile eine Einzugsermächtigung und widerufe sie
    gleich nachdem ich den KFZ-Schein in Empfang genommen habe.
  2. Ich erteile eine „falsche“ Ermächtigung, indem ich mich
    leider bei der Bankverbindung verschreibe (falsche Kt.Nr. und
    BLZ).
  3. Ich erteile eine Ermächtigung für mein altes Konto (das
    noch kurze Zeit besteht) und teile dem Amt nach kurzer Zeit
    mit, daß dieses Konto gelöscht wurde.

hat zur Folge, dass die Behörde nicht einziehen kann (was sie
bei 1. aber vielleicht zumindestens versucht), somit hast Du
Deine Steuerschuld nicht beglichen. Das ist nicht das Problem
der Behörde, sondern Deins. Wenn Du gemahnt wirst für die
nicht erbrachte Zahlung, kann das evtl. auch Gebühren kosten.

Nun, Steuern werden ja erst fällig, wenn ich einen Steuerbescheid zugestellt bekommen habe auf dem auch die Fälligkeit steht. Wenn ich dann nicht rechtzeitig zahle ist es in der Tat mein Problem.

Mal ehrlich gefragt : Wenn Du die Zeit und Energie nicht hast,
warum dieser „Wind“? Mir ist schon klar, Du machst das aus
Prinzip, das ist aber „im Prinzip“ ziemlich aufwändig.

Zum „aus Prinzip“ unten mehr.

Strafrechtlich ist das nicht relevant. Du kannst innerhalb von
6 Wochen kostenneutral zurückbuchen lassen. Die Kosten für die
Rücklastschrift werden aber dem Einziehenden (also dem Amt)
aufgedrückt. Wenn Deine Rückgabe (in den Augen der Behörde)
unrechtmässig war, kann es sein, dass man Dir auch die
entstandenen Gebühren weiterbelastet, das ist völlig normal
und legal.

Moment! Erstmal ist für mich der Tatbestand des Diebstahls erfüllt (Wegnahme, Gewahrsamsbruch und Aneignungsabsicht). Die Frage ist die Widerrechtlichkeit (und die Erlaubnis ist dann ja widerrufen).
Dann die Kosten der Rückbuchung: Wenn ohne mein Einverständnis Geld von meinem Konto abgebucht wird und ich dieses zurückhole können mir doch nicht die Kosten dafür aufgedrückt werden. Das Ganze hat doch nichts mit der eigentlichen Steuerschuld zu tun, die ich natürlich begleichen werde.

Und was soll passieren, wenn meine Bank (z.B. weil ich
überzogen habe) die Lastschrift nicht einlöst? Haftet dann der
Halter für die daraus entstehenden Kosten? Das kann ja wohl
auch kaum sein (vor allem weil doch sooo viele Vorteile für
den Halter bestehen: man muß sich um nichts mehr kümmern
etc.).

Wenn Deine Bank die Lastschrift mangels Deckung nicht einlöst,
ist das gebührenmässig genau wie oben. Für die entstandenen
Kosten haftet der Steuerschuldner.

Nun, in der „Infoschrift“ werden u.a. als Vorzüge angepriesen:

  • Sie können die rechtzeitige Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer nicht vergessen.
  • Sie haben Mahnungen und Säumniszuschläge nicht zu befürchten.
    Da erübrigt sich jedes weitere Wort…

Ich bin echt erstaunt, daß dieses Thema hier noch nicht aufkam

  • oder haben wir keine Hessen die ein KFZ zulassen wollen?

Hessen sicherlich schon, wohl auch welche, die ein Auto
zulassen wollen. Wahrscheinlich gibts da aber nicht so viel,
die parallel auch noch solche Prinzipenreiter sind wie Du -
oder sie sind nicht bei w-w-w.

Sicher mache ich das z.T. „aus Prinzip“, und zwar aus dem Prinzip mit dem Verteilen von Einzugsermächtigungen so restriktiv wie möglich zu sein. Zum zweiten lasse ich mich natürlich auch nicht gerne dazu zwingen einem Fremden Verfügungsgewalt über mein Eigentum einzuräumen.
Die restriktive Handhabung des Themas Einzugsermächtigung hat (für mich persönlich) aber auch einen ganz praktischen Grund:
Erteile ich Einzugsermächtigungen, muß ich regelmäßig kontrollieren, ob nicht irgendjemand zuviel abgebucht hat (sonst muß ich nur nach dem Vorhandensein von Lastschriften sehen, hier muß ich auch die Höhe kontrollieren). Die moderne Informationstechnik macht es auf der anderen Seite recht einfach ein Vergessen von Zahlungen zu verhindern.
Ich empfinde es persönlich als sehr viel komfortabler selbst zu überweisen anstatt die Lastschriften zu kontrollieren.
Und zuletzt haben wir immer noch das Prinzip der informellen Selbstbestimmung. Mit welchem Recht fordert der Staat von seinen Bürgern die Preisgabe von Daten, die für die Durchführung seiner hoheitlichen Aufgaben nicht erforderlich sind?
Hier werden kollektiv alle Fahrzeughalter „bestraft“ weil es einige säumige Zahler gibt. Und der Staat hat doch nun wirklich genug Möglichkeiten seine Forderungen durchzusetzen - hier ist das alleinige Argument das der Kostenersparnis. Bischen dünn bei diesem Eingriff in meine Rechte.

In diesem Sinne kann ich nur sagen: hoffentlich gibt es mehr „Prinzipienreiter“ wie mich!

Gruß Stefan

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Hallo,
den schein bekommst du unmittelbar nach Anmeldung - das mit der KfZ-Steuer kann ein paar tage dauern.

Zum allgemeinen:

  1. du bist nach dem Gesetz verpflichtet, die Einzugsermächtigung zu erteilen.
    Das Prinzip müsstest du sonst auch bei deinem Arbeitgeber anwenden - schließlich geht der an deinen Lohn und zieht frecherweise einfach die von dir zu zahlende Steuer ab - oder? :wink:

2.) alle von dir genannten Vorschläge führen dazu, dass du deine Steuer nicht rechtzeitig zahlst, somit alle Gebühren übernehmen musst - evtl. steht sogar einmal einer an deinem Auto und kratzt das Siegel ab.

  1. es ist kein Diebstahl, wie du meinst, da es an dem Tatbestandsmerkmal „rechtswidrig“ hapert.

Gruß
HaWeThie

(werfe mir noch mal einer Prinzipienreiterei vor)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo hawethie,

so sehr ich Deinen Sachverstand in Behördenfragen schätze, hier liegst Du sicher daneben:

den schein bekommst du unmittelbar nach Anmeldung - das mit
der KfZ-Steuer kann ein paar tage dauern.

Tja, leider bekomme ich den erstmal nicht…:frowning:(

Zum allgemeinen:

  1. du bist nach dem Gesetz verpflichtet, die
    Einzugsermächtigung zu erteilen.

Stimmt nicht. Bzw. zeige mir die entsprechende Gesetzesvorschrift. Im KraftStG ist nur die Rede davon, daß die Landesregierungen ermächtigt werden die Aushändigung des KFZ-Scheins davon abhängig zu machen daß,
a. die Steuer bezahlt ist
oder
b. eine Einzugsermächtigung erteilt wird.
Die einzige zwingende Vorraussetzung ist, daß nachgewiesen ist, daß den Vorschriften über die KFZ-Steuer genügt ist (siehe http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kraftstg/__1… )

Das Prinzip müsstest du sonst auch bei deinem Arbeitgeber
anwenden - schließlich geht der an deinen Lohn und zieht
frecherweise einfach die von dir zu zahlende Steuer ab - oder?
:wink:

Dieser Vergleich hinkt gewaltig, da ich dem AG keine Einzugsermächtigung erteile.
Das Erteilen einer Einzugsermächtigung kommt für mich nur für Firmen oder Institutionen in Frage denen ich hohes Vertrauen entgegenbringe. Hinzu kommt, daß der Staat sowieso über starke Eingriffsrechte verfügt, von denen private Firmen nur träumen können.

Die Erfahrung zeigt einfach, daß in jeder größeren Organisation Dinge schief laufen. Behörden zählen zu den größten Organisationen in unserem Land weshalb Fehler zwangsläufig mit einer gewissen Häufigkeit auftreten.
Nun kommen als weitere Besonderheiten hinzu, daß mir (im Gegensatz zu privaten Vertragspartnern) gegenüber dem Staat jedes Druckmittel als Kunde fehlt und daß aufgrund der Struktur des öffentlichen Dienstes fehlerhaft arbeitende Mitarbeiter selten mit persönlichen Konsequenzen zu rechnen haben.
Es gibt leider genügend Beispiele für fehlerhaftes Arbeiten von Beamten. Dies führt dazu, daß ich nicht bereit bin Behörden ein zusätzliches Instrument in die Hand zu geben. Was nuzt es mir, wenn nach Jahren endlich festgestellt wird, daß eine Maßnahme rechtswidrig war wenn ich (weil ich z.B. nicht rechtzeitig kontrollieren konnte) das Geld einklagen muß und nicht die Behörde.

2.) alle von dir genannten Vorschläge führen dazu, dass du
deine Steuer nicht rechtzeitig zahlst, somit alle Gebühren
übernehmen musst - evtl. steht sogar einmal einer an deinem
Auto und kratzt das Siegel ab.

Wieso? Habe ich da was falsch verstanden? Es muß doch auch vor einem Einzug der Steuerbescheid zugestellt sein auf dem neben der Höhe auch die Fälligkeit stehen muß. Und es liegt doch dann nur an mir, ob ich rechtzeitig überweise…???

  1. es ist kein Diebstahl, wie du meinst, da es an dem
    Tatbestandsmerkmal „rechtswidrig“ hapert.

Nun, das ist noch die Frage. Wenn ohne Einverständnis Geld abgebucht wird (sofern der Ausführende natürlich weiß daß kein Einverständnis vorliegt) kann das soch kaum rechtsmäßig sein. Wenn mir jemand Geld schuldet, darf ich dieses doch auch nicht einfach einziehen.
Aber es ist halt so, der Staat ist keine Person und kann daher auch keine Strafgesetze verletzen. Und dem einzelnen Mitarbeiter wird es wohl an der Schuld fehlen…:frowning:

Auch wenn mir hier alle Prinzipienreiterei vorwerfen, ich fühle mich im Moment wirklich hilflos gegenüber dem Staat. Hier wird imho wieder mal zu weit gegangen und ich habe noch Hoffnung, daß dieser Spuk bald wieder vorbei ist (Hessen ist mal wieder Vorreiter…)

Gruß Stefan

Hi,

Moment! Erstmal ist für mich der Tatbestand des Diebstahls
erfüllt (Wegnahme, Gewahrsamsbruch und Aneignungsabsicht). Die
Frage ist die Widerrechtlichkeit (und die Erlaubnis ist dann
ja widerrufen).
Dann die Kosten der Rückbuchung: Wenn ohne mein Einverständnis
Geld von meinem Konto abgebucht wird und ich dieses zurückhole
können mir doch nicht die Kosten dafür aufgedrückt werden. Das
Ganze hat doch nichts mit der eigentlichen Steuerschuld zu
tun, die ich natürlich begleichen werde.

maßgeblich für den Diebstahl ist die RECHTSWIDRIGE Aneignung. Das ist hier nicht gegeben. Sonst müsstest Du die beteiligten Banken wegen Beihilfe gleich mit anklagen lassen.

Die restriktive Handhabung des Themas Einzugsermächtigung hat
(für mich persönlich) aber auch einen ganz praktischen Grund:
Erteile ich Einzugsermächtigungen, muß ich regelmäßig
kontrollieren, ob nicht irgendjemand zuviel abgebucht hat
(sonst muß ich nur nach dem Vorhandensein von Lastschriften
sehen, hier muß ich auch die Höhe kontrollieren). Die moderne
Informationstechnik macht es auf der anderen Seite recht
einfach ein Vergessen von Zahlungen zu verhindern.
Ich empfinde es persönlich als sehr viel komfortabler selbst
zu überweisen anstatt die Lastschriften zu kontrollieren.

Ich kann und will Dein persönliches Empfinden nicht steuern, aber ein Kontrollblick auf den Auszug geht bei mir schneller als eine Überweisung - auch dann, wenn ich das Online mache.

Und zuletzt haben wir immer noch das Prinzip der informellen
Selbstbestimmung. Mit welchem Recht fordert der Staat von
seinen Bürgern die Preisgabe von Daten, die für die
Durchführung seiner hoheitlichen Aufgaben nicht erforderlich
sind?

Nun mal mit der Ruhe. Deine Kontonummer kennt das Finanzamt ohnehin - oder hast Du noch nie eine Steuerrückerstattung bekommen ? Die wissen durch die Steuererklärung ohnehin fast alles von Dir.

Etwas solltest Du vielleicht noch wissen : Es kann nicht jeder hergehen und Lastschriften einziehen. Die Einreichung von Lastschriften wird bei Banken genauso gehandhabt wie eine Krediteinräumung. (Man schreibt das Geld erstmal gut, es kann aber immer eine Rückbelastung kommen) Ausserdem muss sich der Einziehende vertraglich zu einigen Dingen verpflichten, z.B. nur dann einzuziehen, wenn ihm eine gültige Ermächtigung vorliegt.
Es gab vor mehreren Jahren mal Ärger mit dubiosen Leuten, die dies Verfahren zu Betrügereien genutzt haben. An der Ecke ist es sehr ruhig geworden. (Ich weiss das genau, ich arbeite an der Quelle).

Gruss Hans-Jürgen

Hallo Wiz,

Also hier in Nds. gab es immer einen „Hinweis auf fällige
Steuer“, ca. einen Monat vor Fälligkeit.

Da sind die Rheinland-Pfälzer wohl noch nicht soweit. :o) Fände ich aber sinnvoll. Mich juckt es nicht weiter, ob ich die Steuern einen Monat früher oder später bezahle oder ob 2 € für Gebühren draufgehen. Nur den „Umgangston“ finde ich etwas störend - sofort eine Mahnung, wenn es eine Erinnerung in irgendeiner Form auch täte.

Und ansonsten gilt:

Wenn die Steuer jährlich fällig ist, ist es dein Problem, dir
für die Folgejahre die Termine selbst in den Kalender zu
schreiben.

Wieviele jährliche Termine hast Du im Kalender stehen? Geburtstage zählen nicht mit!

BTW: Die Sache per E-Mail zu erledigen ist sicher nur noch
eine Frage eher kürzerer Zeit.

Das wär’ schön.

Gruß
Tomcat

Gibt es OWT

Hallo,