Hallo!
Ich habe ein mittelschweres Problem mit meinem Notebook und der Firma Acer. Ich habe mein Notebook am 2.1.03 von Yagma.com per Post erhalten. Bis vor kurzer Zeit war alles in Ordnung. Jetzt treten regelmäßig Bildschirmausfälle auf und der linke Lautsprecher funktioniert nicht richtig. Ich habe mich zunächst an die Firma Yagma gewendet und dort die Auskunft bekommen, ich solle mich an Acer selbst wenden. Das habe ich auch getan und nach der Fehlerbeschreibung bekam ich noch am gleichen Tag eine e-mail, in der gesagt wurde das es sich ziemlich sicher um einen Hardware Fehler handelt und ich das Notebook einschicken solle. Ich fragte, ob ich das Paket unfrei senden kann. Die Antwort kam bereits nach einer Stunde: „Nein, einen Weg müssen Sie tragen!“
Um ehrlich zu sein, finde ich es schon ärgerlich genug, dass das Notebook nicht richtig funktioniert und 439 BGB sagt doch, dass der Verkäufer die Versandkosten tragen muss. Das habe ich dann auch Acer geschrieben - und warte trotz mehrerer Nachfragen seit mehr als 2 Wochen auf eine Antwort.
Wie soll ich weiter verfahren und welche Möglichkeiten gibt es für mich noch, wenn sich Acer gar nicht mehr meldet?
Es wäre schön, euren fachkundigen Rat zu bekommen!
Gruß
Marco
Hallo,
Yagma hat Dich auf eine inzwischen sehr verbreitete Art „verarscht“ indem sie Dich an Acer verwiesen haben.
Zwar hat Acer in der Tat auch eine Gewährleistungs-/Garantiepflicht und kann Dein Ansinnen, das Notebook reparieren zu lassen, nicht ablehnen.
Dein Handelspartner ist aber Yagma gewesen, nicht Acer. Also muß Yagma auch für Deine Reklamation geradestehen. Das wollen sie natürlich ungern und verweisen Dich daher an den Hersteller des Gerätes, obwohl sie eigentlich selber in der Pflicht sind.
Wie Du richtig annimmst können die Versandkosten auch nicht an Dir hängenbleiben.
Der korrekte Weg wäre also wenn Du mit Yagma Kontakt aufnimmst, darauf bestehst daß sie ihrer Pflicht nachkommen und Dir sagen wie Du das Gerät zurückschicken kannst (wobei die Kosten zu ihren Lasten gehen - sowas ist das Risiko eines Verkäufers, insbesondere im Versandhandel). Alsdann geht die Ware zurück zum Verkäufer, der dafür sorgen muß daß Du ein fehlerfreies Gerät bekommst. Wie ist Yagmas Problem.
Schöne Grüße,
MecFleih
Sachmangelhaftung Notebook Acer
Hallo,
Um ehrlich zu sein, finde ich es schon ärgerlich genug, dass
das Notebook nicht richtig funktioniert und 439 BGB sagt doch,
dass der Verkäufer die Versandkosten tragen muss.
das BGB sagt aber auch, daß die Beweispflicht dafür, daß nämlich der Schaden schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war, nach sechs Monaten bei Dir liegt.
Tue dies und eine Rückerstattung der Versandkosten ist Dein.
Soviel zum Thema gesetzliche Sachmangelhaftung. Was sich aus der freiwilligen Garantie an Ansprüchen ergibt, steht in den Garantiebedingungen. Ohne mehr darüber zu wissen, läßt sich vernünftigerweise keine Aussage machen.
Gruß,
Christian