Reparaturkosten bei defekten Gebrauchtteil?

Hallo!

Ich habe bei meinem Audi einen defekten Turbolader feststellen lassen. Der Fachhändler teilte mir Ersatzteilkosten von ca. 1.000,00 € zzgl. Einbau mit.
Da das Fahrzeug dieses Frühjahr verkauft werden soll, habe ich mich im Internet um ein gebrauchtes Ersatzteil gekümmert, das ich bei einem Händler auch gefunden habe.
Der Händler sendete nach Überweisung das Teil dierekt an die diagnostizierende Fachwerkstatt, die das Teil verbaute. Am Folgetag fuhr ich mit dem Wagen und stellte fest, das bei 120 KM/h Schluß ist. Ich bin also zur Werkstatt zurück, die feststellte, das der Ersatzturbo ebenfalls defekt ist.
Der Ersatzteillieferant wurde informiert und sendete einen weiteren Turbolader zur Fachwerkstatt, die diesen wiederum verbaute. Nun ist mit dem Fahrzeug alles schön, nur mit den Kosten nicht.
Der Turbolader kam 270,00 €, der 1. Einbau 320,00 € (inkl. Diagnose), der 2. Einbau 230,00 €.
Der Ersatzteillieferant verlangt das defekte Ersatzteil von mir zurück, da er sich von dessen Fehlerhaftigkeit überzeugen möchte. Hierzu bin ich durchaus bereit (wenn eventuell auch durch unfreien Versand), aber wie ist es mit den mir entstandenen, doppelten Einbaukosten? Muß der gewerbliche Ersatzteillieferant dafür haften? Ist es überhaupt schlau, im Vorfeld das defekte Teil aus der Hand zu geben?

Ich danke den juristisch Bewanderten im voraus fürs Feedback.

Ingo

Hallo Ingo,

ich fürchte, hier wirst Du kaum Chancen zu einer Ersatzleistung haben, denn bei gebrauchten Ersatzteilen gibt es einfach keine Garantie. Der Ersatzeilhändler war schon kulant genug, Dir den Ersatzturbo zu überlassen.
Den defekten Turbo kannst Du zwar behalten, aber ich glaube, dann riskierst Du, dass Dir der Ersatzteilhändler den zweiten auch in Rechnung stellt.
Gruß
Rüdiger

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ingo,

sorry, aber die von Rüdiger getätigte Aussage ist komplett falsch.
Denn: angenommen, Du bist eine Privatperson, so ist der Kauf des
Turboladers ein Verbrauchsgüterkauf im Sinne des § 474 BGB gewesen.
Das bedeutet, dass in den ersten 6 Monaten nach Kauf der Verkäufer
beweisen muss, dass kein Mangel vorlag, § 476 BGB. Das hat mit einer
Garantie nix zu tun, sondern ist Gewährleistungsrecht (mal in die
FAQs schauen!!!) und ist von einem Händler entgegen Rüdigers Aussage
NICHT abbedingbar, kann also nicht ausgeschlossen werden.
Der Ersatzturbolader war also eine Nacherfüllung iSd § 439 BGB - Dein
gutes Recht und keine Kulanz! Im Rahmen dieser Nacherfüllung hat
gemäß § 439 Abs. II BGB „Der Verkäufer die zum Zwecke der
Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.“

Will sagen, den zweiten Turbolader, den zweiten Einbau sowie die
Porto-/Transportkosten muss der Händler tragen.

Ist es überhaupt schlau, im
Vorfeld das defekte Teil aus der Hand zu geben?

Sehe hier deshalb kein Problem, weil Du und die Werkstatt doch wohl
alles ordentlich protokolliert habt, oder?

Gruß - Jaschiii

Hallo Jaschiii!

Die Antwort gefällt mir ehrlich gesagt viel besser als die Erste! :o)
Ich kann den Turbo problemlos absenden, die Werkstatt teilte mir eben mit, das alles protokolliert und ggfs. bezeugt werden kann.

Danke nochmals

Ingo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]