Hallo,
die erste Frage stellt sich mit der Erbschaft der Uroma. Wer hat ihr Haus geerbt? Man kann vermuten daß es wohl die Großeltern waren, aber Vermutungen sind ein wenig zu simpel um nun die Rechtsansprüche zu skizzieren.
Gab es ein Testament, lief es nach der gesetzlichen Erbfolge? Die Frage ist nämlich ob Deine Großeltern die Alleinerben sind oder ob es vielleicht andere Erben gibt, die auch ein Mitspracherecht haben, oder auch ob es ein Testament der Uroma gibt, in dem Verfügungen über den weiteren Besitz/die weitere Nutzung des Hauses standen.
Nachdem Deine Großeltern nun offenbar als Erben Besitzer des Hauses wurden stand es ihnen natürlich frei darüber zu verfügen was sie damit machen - und die Entscheidung war dem jüngeren Sohn ein Wohnrecht einzuräumen (nebst Auszahlungsverpflichtung an die anderen Geschwister).
Leben Deine Großeltern noch oder sind sie verstorben?
Ist es nur Absprache und Fakt daß der jüngste Sohn in dem Haus wohnt oder ist er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen (glaube ich eher nicht weil es dazu eines Notars bedarf)?
Im ersten Fall könnt ihr gar nichts machen weil die Großeltern in ihrem Haus wohnen lassen können wen sie wollen. Kommt der jüngste Sohn seiner familiären Verpflichtung zur Auszahlung der anderen Geschwister nicht nach können allein die Großeltern darauf drängen daß Geld fließt - oder sie könnten ihn aus ihrem Haus hinauswerfen. Unternehmen die Großeltern aber nichts stehen die anderen Geschwister blöd da, können aber nichts dagegen machen.
Falls Deine Großeltern nicht mehr leben wäre wieder die Frage ob es testamentarische Verfügungen gibt oder ob die gesetzliche Erbfolge eintritt.
Wenn es jetzt also so ist daß die Großeltern den jüngsten Sohn dort leben lassen, nicht darauf drängen daß die anderen Geschwister ausgezahlt werden und notariell nichts geregelt wurde stehen die älteren Geschwister erstmal da und können nichts tun.
Interessant wird es dann aber wenn Deine Großeltern sterben, weil dann hockt der jüngste Sohn in einem Haus, das nicht ihm sondern den Großeltern gehört - und damit wiederum ihrem Testament oder der gesetzlichen Erbfolge unterliegt.
Sollte dann keine testamentarische Verfügung der Großeltern vorhanden sein (in der, wenn sie nicht ganz unterbelichtet sind, stehen sollte daß alle Kinder gleichermaßen bedacht werden) muß das Haus als ihr Besitz unter allen Erben aufgeteilt werden - und dann kommt auch Dein Vater zum Zuge.
Entweder es kommt zu einer Einigung untereinander - dann wird der jüngste Sohn im Haus wohnen bleiben, MUSS aber spätestens dann die anderen Erben (also Geschwister) ausbezahlen. Oder man einigt sich nicht, dann würde das Haus versteigert und der Erlös unter den Geschwistern aufgeteilt (eine Versteigerung ist aber immer ungünstig weil dabei gewöhnlich ein eher niedriger Preis erzielt wird).
Vermutlich will der jüngste Sohn natürlich in dem Haus bleiben, ist dann aber gezwungen die anderen auszubezahlen. Dabei wird erfreulicherweise (und zu eurer Genugtuung) natürlich der aktuelle Wert des Hauses als Grundlage dienen - und der Wert ist dann ja vermutlich durch die Ausbaumaßnahmen des jüngsten Sohnes gestiegen…
Im Augenblick könnt ihr aber nichts tun wenn die Großeltern den jüngsten Sohn nicht zwingen seine Geschwister auszuzahlen.
Blickst Du eigentlich noch durch oder habe ich zu kompliziert geschrieben?
))
Gruß,
MecFleih