Guten Abend,
mein Onkel kann seine Unterschrift nicht mehr so schreiben wie Sie bei seiner Bank ehemals hinterlegt wurde. Seine Überweisungen werden zurückgesandt mit dem o.a. Hinweis. Sein Schlaganfall war schuld an dieser Situation. Er schreibt jetzt völlig unleserlich.
Was kann man machen. Er ist z.Zt länger im Krankenhaus.
Reinhard
Hallo,
einfachste Lösung: Kundenberater anrufen - Gespräch führen. Erledigt.
Gruß Ivo
Hallo,
einfachste Lösung: Kundenberater anrufen - Gespräch führen.
Erledigt.
hi Ivo,
wow, wenn das tatsächlich so einfach wäre - oder bei euch ist - na dann prost. mein onkel liegt auch im KH und ich brauch mal schnell ein paar euronen überwiesen - kannst das mal veranlassen ;-/.
sicher wäre ein erstes gespräch mit dem kundenberater ganz gut. und der muss dann entscheiden wie es weiter geht.
aber so einfach wie du das da als „erledigt“ ansiehst ist das wohl eher nicht. da gehört etwas mehr dazu.
die bank muss doch wohl eindeutig den willen des onkels als echt anerkennen. und wie die das handhaben dafür gibt es doch sicherlich vorschriften - dort.
ich glaube kaum das der bankberater ins krankenhaus geht, den onkel kennt und den dort fragt - so er wider seines schlaganfalls reden kann.
im schlimmsten fall muss da wohl ein gerichtlich eingesetzter vormund die bank „überzeugen“. und das dauert. weil vorher amtsarzt. anhörung. vormund aus famiele- ich würde das wohl eher nicht machen - etc… im günstigsten fall kann dein onkel einmal die richtige unterschrift leisten und einen zweiten bankberechtigten eintragen (lassen). als bank wäre ich da allerdings wohl etwas gewarnt
- als schlimm würde ich das empfinden wenn es tatsächlich ein kurzer anruf „richten“ könnte.
u.
Hallo,
ich weiß ja nicht, was du für Bankerfahrungen hast, aber ich kann deine Befürchtungen überhaupt nicht teilen. Ich habe oft mit ähnlichen Fällen zu tun (arbeite mit einer Berufsbetreuerin zusammen und vertrete alle ihre Betreuten anwaltlich), wo ich auch zunächst ohne ausreichende Vollmacht bin, oder Dinge abseits des „offiziellen“ Weges regeln muss, und treffe weit überwiegend auf Leute (ob bei Behörden, Gerichten oder Banken, etc.) die bei einem freundlichen Anruf sofort bereit sind im Rahmen der Möglichkeiten zu helfen und ggf. auch mal ein Auge zuzudrücken. Da macht einfach der Ton die Musik. Wenn man das Gespräch nicht fordernd aufbaut (Sie müssen …), sondern versucht die Leute in den Lösungsprozess einzubinden (Ich habe ein großes Problem und weiß nicht, … fällt ihnen eventuell ein, was man da machen könnte), dann ist dies die halbe Miete. Du glaubst gar nicht, wie kreativ gerade auch Beamte werden können, wenn man ihnen die Chance gibt und sie herausfordert. Ist doch ganz menschlich. Niemand lässt sich von einem Fremden gerne auf dem Gebiet, in dem man selbst Fachmann ist, etwas vorschreiben.
Also sprich mit dem Kundenberater und höre, was er zu sagen hat. Vielleicht reicht ihm deine Auskunft, vielleicht will er nur ein kurzes ärztliches Attest über den Gesundheitszustand des Onkels. vielleicht besteht er auf notarieller Vollmacht. Zu letzterer würde ich ohnehin raten, da diese überall und sofort wirksam ist. Einfach Notare in der Nähe des Krankenhauses anrufen und fragen, ob sie zwecks Beglaubigung der Vollmachtsurkunde ins Krankenhaus kommen würden (sind sie an sich standesrechtlich übrigens zu verpflichtet). Und mit so einem Teil könnt ihr dann alles für Onkel regeln, was darin steht. Eine so genannte Generalvollmacht gilt allumfassend, nur Grundstücksgeschäfte müssen extra genannt werden.
Vollmacht geht natürlich (mit Ausnahme Grundstücke) auch ohne Notar, aber da kommt es dann eher mal zu Problemen, insbesondere wenn es so mit der Unterschrift steht, wie du schreibst. Kann übrigens auch nicht schaden den Grund der Vollmachtserteilung mit in die Urkunde aufzunehmen, dann weiß jeder gleich wieso und warum und du ersparst dir Nachfragen. Ein Betreuungsverfahren kannst du dir dann übrigens auch zunächst sparen.
Gruß vom Wiz
— danke hab eurer Empfehlungen den Weg …
Guten Abend,
habt Dank für eure Infos,
Hab bereits beim Vormundschaftsgericht vorgesprochen und die entsprechenden Formulare erhalten. Das ärztliche Gutachten zusammen mit der gemeinsamen Anhörung vor Gericht ist der offizielle Weg.
Wird schon klappen.
Reinhard