Vereinsrecht

Hallo,

habe folgende Frage:

Ist es möglich oder zulässig, in einen Vereinsvorstand gewählt zu werden bzw. sogar als Vereinsvorsitzender tätig zu werden, obwohl man gar nicht Mitglied in dem Verein ist?

Wo findet sich hierzu eine Regelung?

Danke
Christian

Hallo Christian,

prinzipiell ist das möglich, denke ich, allerdings schon etwas merkwürdig. Dass das wohl in der Tat vorkommt, zeigt vielleicht eine Stelle aus dem § 12 der folgenden Satzung:
http://www.eb-bayern.de/satzung_ebb.pdf . Dort heißt es:

„Ist jemand ohne Mitglied des Vereins zu sein, zum Mitglied des Vorstandes gewählt worden, so erlangt dieser mit der Annahme der Wahl die Stellung eines Vereinsmitgliedes.“

Aber jetzt interessiert mich wirklich der Hintergrund deiner Frage.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Zusatz: Schau mal hier
Hallo,

http://www.vereins-office.de/inhalt/hvo_der_vereinsv…

Auszug:
„Wer Vorstand werden kann, ist gesetzlich nicht geregelt. Es bestehen weder Vorschriften im Hinblick auf ein bestimmtes Mindestalter noch auf eine besondere persönliche oder fachliche Eignung. Mit Ausnahme der Geschäftsunfähigen steht das Vorstandsamt jedem offen. Auch Nichtmitglieder können in den Vorstand eines Vereins gewählt werden.“

Herzliche Grüße

Thomas Miller