Hallo zusammen,
gibt es ausser sittenwidrigkeit Gründe, vertragliche Unterhaltsvereinbarungen zu kippen?
Hintergrund:
Frau lässt sich während Scheidung statt Unterhaltsberechnung auf einen Unterhaltsvertrag ein, d.h. der Unterhalt wird nicht berechnet, sondern für die Kinder und die Exfrau festgelegt - ohne Zeitbegrenzung. Hintergrund: nicht nur versteuertes Einkommen des Exmannes, der sein einkommen nicht offenlegen wollte - Festlegung im Zuge der Vertragsabschlüsse auf einen fiktiven Betrag
Nach mehreren Jahren möchte der Exmann nun keinen Ehegattenunterhalt mehr zahlen, da die Exfrau in eheähnl. Gemeinschaft lebt.
Frage: Kann er die Verträge einfach so für nichtig erklären lassen?
Wie bzw. wo ist die gesetzl. Grundlage dafür?
Gruß anna