Hallöchen Ihr lieben,
meinem Vater brennt eine Frage auf der Seele die da lautet:
Kann ein Arbeitnehmer der auf der Wählerliste stand und weniger Stimmen bekommen hatte als ein anderer Kollege, schnell in den Betriebsrat mit aufgenommen werden um einer betriebsbedingten Entlassung zu entgehen?
Ich hoffe Ihr könnt uns helfen
Schönen Abend noch
Bianca
Hi,
der Kündigungsschutz von § 15 KSchG steht nur Betriebsratsmitgleidern zu. Da die Zahl der Betriebsratsmitglieder gesetzlich normiert ist (§ 9 BetrVerfG) müsste ein jetziges Betriebsratsmitglied zu gunsten deines Vaters aussteigen aus dem Betriebsrat.
Selbst wenn er also einen Kandidaten findet, stellt sich dir Frage nach der Umgehung und ob hier ggf. diese Vereinbarung zw. ex-BR und deinem Vater nichtig ist und somit keine Wirkung für das KSchG entfaltet.
Ich denke es sieht schlecht aus.
Mfg vom
showbee
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Hallo,
meinem Vater brennt eine Frage auf der Seele die da lautet:
Kann ein Arbeitnehmer der auf der Wählerliste stand und
weniger Stimmen bekommen hatte als ein anderer Kollege,
schnell in den Betriebsrat mit aufgenommen werden um einer
betriebsbedingten Entlassung zu entgehen?
Wenn er Ersatzmitglied ist und von den Ersatzmitgliedern die meisten Stimmen hatte, rückt er be Ausscheiden eines ordentlichen Mitglieds auf und wird Betriebsratsmitglied. Das ist legal. Ob da ein Zusammenhang mit einer Kündigung besteht oder bewiesen werden kann, kann ich von hier aus nicht sagen. Wenn es ein Trick ist und der Zusammenhang zur Kündigung glaubhaft bestritten werden kann, könnte das klappen.
cu Rainer
Hallo Bianca,
wenn die Kündigung bereits ausgesprochen wurde ist es zu spät. Er muss zum Zeitpunkt der Kündigung bereits ordentliches Mitglied des BR sein.
Desweiteren rücken die Ersatzmitglieder in der Reihenfolge der meisten Stimmen nach, sofern ein Mitglied des BR auscheidet.
Gruß Ivo