Hallo!
Ich habe von e.on seit 11.05.2000 keine Stromrechnung mehr erhalten, was mir erst jetzt aufgefallen ist. Ich habe mich gemeldet und e.on auf den Fehler aufmerksam gemacht. Nun kommt die ganze, dicke Rechnung. Gibt es keine Regelung, wonach Leistungen aus dem Jahre 2000 oder 2001 oder sogar noch 2002 schon verjährt sind? Wo kann man da nachschauen?
Freue mich auf jeden Hinweis!
Hallo!
Die §§ 194,195 BGB dürften hier greifen. Wenn tatsächlich keine Rechnung kam, wurde der Anspruch auch erst mit der letzten großen Rechnung geltend gemacht.
Alles, was dann mehr als drei Jahre zurückliegt, sollte also verjährt sein. Den Einwand der Verjährung mußt allerdings Du selbst anbringen, darf kein Richter machen,…
Bin aber kein Anwalt. Versuchs erst mal in einem freundlichen Schreiben, denke schon, daß das dann klar geht.
Gruß, Björn
Hi Björn ist es nicht so daß die Verjährung überhaupt esrt mit der Anspruchstellung beginnnt??
Johannes
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Hallo Johannes,
nun ja, § 199 I BGB sagt aus, dass die regelmäßige Verjährung (§ 196 BgB) mit dem Schluß des Jahres beginnt, in dem derAnspruch des Gläubigers entstanden ist, bzw. dieser davon Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit davon hätte Kenntnis erlangen müssen.
Gruß, Björn
Hi Björn ist es nicht so daß die Verjährung überhaupt esrt mit
der Anspruchstellung beginnnt??
Johannes
Moin, moin,
Schau mal in den Vertrag nach. Man bezahlt in der Regel monatliche Vorauszahlungen, sogenannte Abschlagszahlungen. Die Abrechnung erfolgt jährlich. Da eon den Vertrag ihrerseits mit Lieferung des Stroms eingehalten hat, haben sie das Recht sich vorzubehalten wann die Abrechnungsperiode beginnt und endet. Die Leistungen der Stromlieferung basiert übrigens auf eine Bringschuld. Du gibst mir Strom und ich bekomme Geld dafür. Da dieser Fall vor dem Jahre 2001 eingetreten ist, gilt hier noch das alte Verjährungsrecht von 4 Jahren. Dies ist auch nach BGB § 195 ff. nicht eingeschränkt, da dieser § 195 nicht in diesem Zusammenhang in Bezug zu setzen ist. Nach dem Gesetz kann nämlich für die Stromlieferung der Abrechnungszeitraum immer erst nach dem Verbrauch erfolgen um eine korrekte Berechnung der gelieferten Menge Stroms abzurechnen. Also im Nachhinein. Wann das geschieht, ist eon eigentlich überlassen. Du weisst laut Vertrag, das Du den gelieferten Strom abrechnungsmäßig zu begleichen hast. Eine Verjährungsfrist greift nicht, da die Abrechnung im nachhinein erstellt wird. Sorry, ist leider so.
Gruß
Rolf
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