Überhöhte Anwaltsgebühren

Hallo,

ich habe eine kleine Firma. Hier ergab sich ein Problem, dass sich ein ehem. Freiberufler rächen wollte und mir eine Strafsache wg. Betrug anhängen wollte.

Da ich in diesen Dingen absolut unerfahren bin, fragte ich einen Bekannten, der Anwalt ist, der mich auch vertreten hat. Vorab bekam ich die Honorarvereinbarung. Dort war ein Honorar von 2400,- € incl. Reisezeit vereinbart. Ich ging davon aus, dass dies angemessen ist und unterschrieb diese Vereinbarung. Die Vereinbarung umfasst 10 Stunden. Sollte darüber hinaus Aufwände sein, so werden diese mit 240 € je Stunde abgerechnet. Freundschaftspreis, wie mir mein Bekannter mitteilte. Im Falle der Einstellung des Verfahrens fallen nochmals 1000 € an.

Es kam zum Gerichtstermin wobei Fahrtzeit, Termin etc. insgesamt 5,5 Std. vom Anwalt notiert wurden.

Mein Problem:

  • Gleich zu Anfang bekam ich eine Rechnung über 2400 €
  • nach dem Gerichtstermin bekam ich eine Rechnung über 2300 €
    (hier war ich anfänglich der Meinung, dass dies eine genaue Abrechnung der Vorauszahlung sei. Lt. Anwalt waren dies jedoch die Zusatzkosten, was mich total vom Hocker riss)
  • etwas später kam nochmal eine Rechnung über 720 €
    (=> nachdem ich jetzt wusste, was abgerechnet wir, habe ich versucht soviel wie möglich selbst zu regeln und den Anwalt nur noch informiert)
  • nachdem das Verfahren eingestellt wurde, kam nochmals wie vereinbart eine Rechnung über 1000 €.

Da ich das Ganze aus meiner privaten Tasche zahlen muss, liegt die Summe bereits beim dreifachen was ich ursprünglich gedacht hatte. Ich habe in dieser Materie keine Ahnung und habe meinem Anwalt vertraut. Dass die Summe so immens ansteigt, habe ich keinen Hinweis erhalten.

Frage:

Dürfen die Kosten so immens in die Höhe gehen und muss ich das so einfach akzeptieren?? Mir war die gesamte Prozedur äusserst unanagenehm und ich hatte alle Lust den ganzen Krempel hinzuschmeissen.

Ich möchte betonen, dass ich mich nicht um die Kosten drücken möchte, auch wenn ich momentan das Geld nicht habe. Aber ich möchte auch nicht aus Ahnungslosigkeit über den Tisch gezogen werden.

Hallo Wack,

grundsätzlich sind im Strafrecht Honorarvereinbarungen üblich und auch zulässig, da nach den Gebühren der BRAGO kein guter Verteidiger arbeiten kann. Bei Honorarvereinbarungen wird meist ein festes Pauschalhonorar vereinbart und darüber hinaus für die Wahrnehmung von Terminen und Zusatzarbeiten ein Stundensatz von ca. 200,00 bis 250,00 Euro. So weit scheint bei dir alles in Ordnung zu sein.

Was nicht zulässig ist, ist die Vereinbarung eines Erfolghonorars. Wenn der Anwalt sich also zusichern lässt, für die Einstellung des Verfahrens nochmals eine „Prämie“ zu erhalten. Was ebenfalls überprüft werden sollte ist Abrechnung der Stunden. Hier solltest du auf alle Fälle nachhaken.

Ich würde den Verteidiger dazu auffordern, eine genau Abrechnung mit den angefallenen Stunden zu erstellen. Wenn dir diese Abrechnung immer noch dubios erscheint, kannst du dich an die zuständige Rechtsanwaltskammer mit der Bitte um Prüfung wenden.

Ansonsten solltest du prüfen, ob du dir nicht zumindest die gesetzlichen Gebühren nach BRAGO von dem Anzeigeerstatter zurückholen kannst.

Viele Grüsse,
BM