Hallo.
Haben am Freitag mit einem ADAC Mustervertrag einen Pkw verkauft. Der Käufer hat diesen für seine geschiedene Frau erworben. Diese ruft jetzt bei uns an und will den Pkw zurückgeben weil er ihr nicht passt (keine Servolenkung, keine Nackenstützen hinten). Sie erwähnt ein 14tägiges Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag.
Nun ist mir schon klar dass, wenn überhaupt, nur der Käufer vom Vertrag zurücktreten kann.
Die Frage ist. Wenn im ADAC Mustervertrag ein Rücktrittsrecht nirgends erwähnt wird, hat der Käufer irgendeine Chance uns den Pkw wieder zurückzugeben.
Vielen Dank für Antworten.
Gerald Trebaticky
Hallo,
Nackenstützen hinten). Sie erwähnt ein 14tägiges
Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag.
das hätte sie nur, wenn du als Unternehmer (§ 14 BGB) gehandelt hättest (§ 312 BGB). Das ist wohl eher nicht so der Fall und insofern gilt wie so oft: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.
Gruß,
Christian
Hi Christian,
das hätte sie nur, wenn du als Unternehmer (§ 14 BGB)
gehandelt hättest (§ 312 BGB). Das ist wohl eher nicht so der
Fall und insofern gilt wie so oft: Ein Vertrag ist ein Vertrag
ist ein Vertrag.
Das mit dem Rücktrittsrecht gilt doch auch nur im Versandhandel bzw. sog. Haustürverkauf, oder? Wenn ich zu einem Autohändler gehe und dort den Vertrag für einen Neuwagen unterschreibe, ist’s auch nichts mehr mit Rücktritt vom Vertrag. Ebenso, wenn ich einen Gebrauchten kaufe und den vor allem auch noch gleich mitnehme.
Grüßle
Frank K.
Hallo,
Das mit dem Rücktrittsrecht gilt doch auch nur im
Versandhandel bzw. sog. Haustürverkauf, oder?
was glaubst Du, was im Gespräch mit der Käuferin leichter zu vermitteln ist: Daß der Verkäufer kein Unternehmer war (Voraussetzung für Rücktrittsrecht aus Haustür- (312) oder Fernabsatzkauf (312b)) oder was ein Haustürgeschäft ist und was nicht?
Hier ging es ja nicht um ein vollwertiges Gutachten, sondern um die Frage, ob ein Rücktrittsrecht besteht. Die Antwort lautet nein und nun kann man sich die einfachere Erklärung, warum dem so ist, aussuchen. Ich fand meine einfacher. 
Gruß,
Christian
Hallo. Na ja auf jeden Fall brauche ich mir anscheinend keine Sorgen zu machen dass ich das Auto wieder zurücknehmen muss, die Frau hat sogar mit dem Rechtsanwalt gedroht.
Was mir noch eingefallen ist, hoffentlich macht das keinen Unterschied, der Kontakt kam über eine ebay Versteigerung zustande, da habe ich aber von vornherein geschreiben: Keine Garantie, Bastlerfahrzeug, keine Rücknahme. Damit sollte das Ganze wohl erledigt sein.
Vielen Dank für die beruhigenden Antworten.
mfg gerald t
Hallo,
Das mit dem Rücktrittsrecht gilt doch auch nur im
Versandhandel bzw. sog. Haustürverkauf, oder?was glaubst Du, was im Gespräch mit der Käuferin leichter zu
vermitteln ist: Daß der Verkäufer kein Unternehmer war
(Voraussetzung für Rücktrittsrecht aus Haustür- (312) oder
Fernabsatzkauf (312b)) oder was ein Haustürgeschäft ist und
was nicht?Hier ging es ja nicht um ein vollwertiges Gutachten, sondern
um die Frage, ob ein Rücktrittsrecht besteht. Die Antwort
lautet nein und nun kann man sich die einfachere Erklärung,
warum dem so ist, aussuchen. Ich fand meine einfacher.Gruß,
Christian
Hallo,
wenn die gute Frau völlig sinnlos Geld für einen Anwalt ausgeben will, soll sie es tun. Du hast recht - Sorgen musst du dir keine machen.
Gruß Ivo
Hi Christian,
was glaubst Du, was im Gespräch mit der Käuferin leichter zu
vermitteln ist: Daß der Verkäufer kein Unternehmer war
(Voraussetzung für Rücktrittsrecht aus Haustür- (312) oder
Fernabsatzkauf (312b)) oder was ein Haustürgeschäft ist und
was nicht?
Das Problem ist nur, das er selbständiger Fahrradhändler ist, zumindest steht das in seiner VIKA. Somit ist er Unternehmer (was IMHO in dem Fall aber trotzdem kein Rücktrittsrecht ergibt) und man kann nur hoffen, das er die 2 Jahre Gewährleistung ordnungsgemäß auf 1 Jahr beschränkt hat. Die von ihm erwähnte Klausel Bastlerfahrzeug greift da meines Wissens nicht…
Grüßle
Frank K.
Unternehmer als solche
Hallo,
Das Problem ist nur, das er selbständiger Fahrradhändler ist,
zumindest steht das in seiner VIKA. Somit ist er Unternehmer
wowow, immer langsam mit den jungen Pferden. Ein Unternehmer ist nicht rund um die Uhr ein solcher, sondern nur, wenn er auch im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit handelt.
Ein Fahrradhändler, der sein Auto von zuhause und per Annonce im örtlichen Käseblatt verkauft, ist Privatperson und nicht Unternehmer (Lit.: § 14 (1))
Gruß,
Christian
Hi,
wowow, immer langsam mit den jungen Pferden. Ein Unternehmer
ist nicht rund um die Uhr ein solcher, sondern nur, wenn er
auch im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit handelt.
ups… stimmt. Hab das wohl im Eifer des Schreibens mit dem Verkauf von Firmenwagen vermischt. Hast natürlich Recht :o).
Grüßle
Frank K.
Hallo!
Ein Fahrradhändler, der sein Auto von zuhause und per Annonce
im örtlichen Käseblatt verkauft, ist Privatperson und nicht
Unternehmer (Lit.: § 14 (1))
…es sei denn es war sein Dienstauto für sein Fahrradgeschäft. Aber ändern tut das sowieso nichts.
Gruß
Tom
Hi Christian,
was glaubst Du, was im Gespräch mit der Käuferin leichter zu
vermitteln ist: Daß der Verkäufer kein Unternehmer war
(Voraussetzung für Rücktrittsrecht aus Haustür- (312) oder
Fernabsatzkauf (312b)) oder was ein Haustürgeschäft ist und
was nicht?Das Problem ist nur, das er selbständiger Fahrradhändler ist,
zumindest steht das in seiner VIKA. Somit ist er Unternehmer
(was IMHO in dem Fall aber trotzdem kein Rücktrittsrecht
ergibt) und man kann nur hoffen, das er die 2 Jahre
Gewährleistung ordnungsgemäß auf 1 Jahr beschränkt hat. Die
von ihm erwähnte Klausel Bastlerfahrzeug greift da meines
Wissens nicht…
Hallo.
Da kann man mal wieder sehen wie kompliziert doch alles wird wenn es erst mal um Gesetz und Recht geht und wie es doch auf die kleinste Kleinigkeit ankommt. Zu dem obensthenden sei ergänzt dass ich den Wagen meines 83 Jahre alten Vaters verkauft habe, Rentner, natürlich hat er als eingetragener Halter auf dem Kaufvertrag unterschrieben, verständlich dass er von ebay usw. nicht viel versteht. Er steht also auch als Verkäufer auf dem Vertrag welcher somit eindeutig „von privat an privat“ war. Damit dürfte dann auch das letzte Risiko ausgeräumt sein.
Ich danke nochmals allen Schreibenden.
MfG Gerald Trebaticky
Grüßle
Frank K.