Verkauf von Gartengrundstück

Hallo,
kann mir jemand sagen, ob es üblich ist, bei dem Verkauf eines Gartengrundstückes eine Klausel einzubauen, die besagt, dass man in dem Fall, dass in den nächsten 10 Jahren aus dem Land Bauland wird, pro Quadratmeter einen bestimmten Betrag an den Verkäufer zu bezahlen?

Vielen Dank,
Elisabet

Hi Elisabet,

üblich ist da nicht, ich halte das auch nicht für machbar. In diesem Fall wäre das Grundstück „belastet“, der Käufer also in seinem Vefügungsrecht eingeschränkt. Wie sollte ein Verkauf als Bauland dann aussehen? Solltest Du dabei ein Mitspracherecht haben? Das wäre sicher angebracht, schließlich könnte der Verkäufer sehr unbedarft sein und nicht den Preis erzielen, den Du für durchsetzbar hältst. Was passiert, wenn der Besitzer stirbt und das Gartengrundstück vererbt, möglicherweise an eine Erbengemeinschaft?

Mir scheint, mit einer solchen Regelung kann nur Ärger entstehen. Als Trost habe ich nur zu bieten, dass es nicht ganz so einfach ist, bei der Umwandlung von Garten- in Bauland reich zu werden: Die Geneinden lassen sich die Erschließung sehr ordentlich bezahlen.

Gruß Ralf

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Stop !
Hallo,

diese Regelung ist durchaus üblich, wenn die öffentliche Hand Land verkauft. Insbesodnere wird diese Regelung bei der Treuhand Liegenschaft angewendet, da Land für ein schmales Geld verkauft wird und Spekulationen damit unterbunden werden sollen.

Auf jeden Fall ist eine Einzelfallprüfung notwendig !!

Christian

Das kenn ich auch so!
Aber hallo,
wenn man im Ort eine Wiese oder Ackerland für 1,50 Euro/qm kauft
Bauland erschlossen 200), hat die Gemeinde mit Sicherheit (wie bei
uns üblich) den Passus „innerhalb von 20 Jahren Bauland… den
Differenzbetrag zum dann ortsüblichen Preis nachzuzahlen“
Ist ja wohl auch richtig so, sonst hätten wir ja nur noch Politmafia!
Privat würde ich das genauso machen, wenn einer scharf auf meine
Wiese ist und spekulieren will.
Gruetzi