Hallo und guten Abend,
wer weiss Bescheid und kann mir bitte Auskunft geben??
Ist ein Inkassobüro verpflichtet Angaben zu überprüfen? Eine Firma beauftragt ein Inkassobüro die REchnung einzutreiben. Der Kunde hat nicht gezahlt, weil die Lieferung unvollständig war. Auf 5 Schreiben diesbezgl. reagierte diese Firma nicht. Der Kunde teilt dem Inkassobüro die Sache auch mit, und stellt sie richtig. Auch darauf keine Reaktion, nur wieder eine Zahlungsaufforderung. Muss ein Inkassobüro die Sache nicht überprüfen. Da könnte ja jeder irgendwelche Forderungen stellen?
Für Antwort an mich schon jetzt vielen Dank.
Hexe.
Hey,
Inkassobüros haben Auftraggeber, die sie mit Daten versorgen und dann die Eintreibung ihrer offenen Forderungen wünschen. Die Auftraggeber zahlen dafür den IkBüros Entgelte. Diese werden anhand der Daten ihrer Auftraggeber tätig. Die Forderungen sind durch Rechnungen meist belegt. Die Inkassofirmen können aber nicht ohne Rückmeldungen ihrer Auftraggeber erahnen, ob der Gläubiger mittlerweile die Forderung beglichen hat, es sei denn die eingehenden Gelder gelangen zu ihnen. Wenn der Auftraggeber sein Geld bekommen hat und diesbzgl. keine Rückmeldung an das Ikb. gegeben hat, gehen die davon aus, das die Forderung noch existent sei und gehen schematisch den Mahnweg weiter. Die Informationen der Inkassobüros sind aber unterschiedlich. Sie verteilen Bonitätsindexe über Personen oder Firmen die in der Regel nicht stimmen und somit verhindern sie Kreditaufnahmen jeglicher Art, weil sie falsche Daten aufgrund ihrer Tätigkeit erstellen. Die für mich am negativsten dahingehend arbeiten ist die Creditreform, die noch nicht einmal einen bundesweiten aktiven korrekten Datenabtausch haben. Und ohne Rückmeldungen der Betroffenen wird dieser Index nicht verändert. Dies kommt also auch noch als Negativmerkmal hinzu. Wie denn auch, wenn die Auftraggeber manchmal keine Rückmeldungen machen.
Gruß
Rolf
Gruß
Rolf
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Viele oft unseriöse Firmen treten Ihre Ansprüche an Inkassofirmen ab.
Diese Inkassofirmen müssen, wenn der Mangel schon vorher bestand bevor die Abtretung erfolgte, diesen Mangel gegen sich selbst gelten lassen.
Das heist die Abtretung ist ist unzulässig. Wenn dieser der Mangel nicht mitgeteilt wurde. (e.v. §263StGB Betrüger die Firma der Betrogene das Inkassobüro)
Ich hoffe Du hast die Mängelrüge beweisbar schriftlich abgegeben.
setzte dieser Firma eine Frist bis zu der die Mägel beseitigt werden müssen…
Wenn Sie nicht bis zum xx.yy.zz den Rest komplett geliefert haben werde ich Ihre Ware unfrei zurückschicken, verweise auf die Mängelrüge.
Wenn die Frist verstreicht erkläre die Anfechtung des Kaufs.
Wenn die Frist verstreicht, pack den Kram dann ein und schicke diesen unfrei (Paket ohne Porto) zurück. Lass einen Zeugen beim Packen zushen und bis zur Abgabe bei der Post. Pack das Zeug gut ein damit es keinen Schaden nimmt.
Johannes.
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