folgendes Problem stellt sich bei uns in der Verwandschaft aus Sachsen. Mein Cousin (17 Jahre alt) wohnte bis letzen Herbst in Sachsen und macht jetzt eine Ausbildung in den Alten Bundesländer. Er hat dort seinen Zweitwohnsitz angemeldet, jedoch versucht die Gemeinde in den alten Bundesländern Ihn zu nötigen seinen Hauptwohnsitz dort anzumelden. Er fährt jedes Wochenende auch nach Sachsen zu seiner Familie und seinen Freunden. Hauptwohnsitz zu verlägen, wäre wegen Kindergeld und Steuern recht ungeschickt.
Wie sieht die Rechtliche Grundlage dafür aus? Wo kann man das nachlesen?
Wie das bei Ausbildungsplätzen ist kann ich nicht sagen. Tendenziell hat aber die Gemeinde recht. Bei einem Studium ist es so, dass man seinen Hauptwohnsitz am Studienort anmelden muss. Das hängt damit zusammen, dass der Hauptwohnsitz immer dort sein muss, wo sich der Lebensmittelpunkt der Person befindet. Und das ist bei einer Ausbildung nunmal der Ort der Lehrstelle.
Wenn das so nicht stimmt lasse ich mich aber natürlich gerne eines Besseren belehren
ich weiss auch nicht ob es da für Azubis Sonderregelungen gibt, aber soviel ich weiss muss die Person an seinem Hauptwohnsitzt mehr als 50% der Woche dort verbringen.
Ein Grund dafür ist ganz einfach die Post. Offizielle Briefe gehen immer an den Hauptwohnsitzt weil da davon ausgegangen wird, dass man so den Brief sofort erhält (und eben nicht nur wenn er mal am Wochenende die Mama besucht )
das ist aber auch schon alles was ich weiss - bin hier aber auch kein Experte - hatte nur selbst schon 2 Wohnsitze.
zu den schon genannten korrekten Aussagen noch eine Ergänzung:
Hauptwohnsitz zu verlägen, wäre wegen Kindergeld und
Steuern recht ungeschickt.
Für Kindergeld und Freibeträge bei den Eltern ist es egal, ob das Kind im elterlichen Haushalt mit Haupt- oder Nebenwhonsitz gemeldet ist. Nur im elterlichen Haushalt gemeldet muss er halt noch sein.
Maßgebend für Hauptwohnung ist lt. § 12 Melderechtsrahmengesetz der überwiegende Aufenthalt. Dies gilt bei ledigen/volljährigen für Schule, Studium, Ausbildung und Erwerbstätigkeit. Also wenn Aufenthalt 5 Tage am Studienort und 2 Tage am Wohnort der Eltern, Freude etc., dann ist halt nun mal der Studienort die Hauptwohnung. Die Meldebehörde handelt völlig korrekt.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich den oft absoluten Aussagen der anderen anschließen kann. Z.B. Magdeburg bietet Studenten einen finanziellen Zuschuß, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg anmelden. Also wird man nicht generell die Aussage treffen können: Wenn 50% der Woche in Ort A, dann Hauptwohnsitz in Ort A. Dies gilt ja auch nicht für Pendler, die Mo-Fr in Ort A leben, um zu arbeiten, und freitags Nachmittag nach Hause zu Ehegatten und Kindern fahren. Hauptwohnsitz ist dann nämlich der Lebensmittelpunkt - der Familienwohnsitz (so sollte es doch sein!) - auch wenn dort nur 2 Nächte verbracht werden.
Auf den Formularen für An- und Abmeldung einer Wohnung steht oft ein Verweis auf das Meldegesetz des jeweiligen Landes. Da würde ich anstelle des Kindes mich mal näher informieren, was das betreffende Meldegesetz zum Haupt- und Nebenwohnsitz sagt.
Hallo erstmal,
was welche Städte evtl. an finanziellen Zuschüssen bieten, ist normalerweise völlig unabhängig vom Melderecht und die Vergabe der Zuschüsse erfolgt garantiert nicht über die Meldebehörde.
Es gibt das Melderechtsrahmengesetz und daran angelehnt die Meldegesetze der einzelnen Bundesländer.
Im Bayerischen Meldegesetz ist es eben in Anlehnung an das Melderechtsrahmengesetz (§ 12) so, dass die Hauptwohnung dort ist wo der überwiegende Aufenthalt ist. Dies gilt für LEDIGE/VOLLJÄHRIGE PERSONEN.
Für VERHEIRATETE gilt, Hauptwohnung ist dort wo der vorwiegende Aufenthalt der Familie ist.
Gruß
Petra
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